Von Daniel Weinmann
Zu den unumstößlichen Wahrheiten der „Pandemie“ zählte das Narrativ, Kritiker der Corona-Maßnahmen (vulgo: Corona-Leugner) unhinterfragt als rechtsextreme Verschwörungstheoretiker zu brandmarken. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang ersann mit „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eigens eine dazu passende neue Extremismus-Kategorie, um die verhasste „Querdenker“-Szene ins Visier des Geheimdienstes zu rücken. „Delegitimierer“ als Extremisten einstufen – auf eine derartige Finte muss man erst einmal kommen.
Bei radikalen Klimaschützern, die auch vor Straftaten nicht zurückschrecken, um Druck auf die Politik auszuüben, sah Haldenwang hingegen keinen Extremismus. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun in einer Entscheidung den Verfassungsschutzpräsidenten: Danach dürfen selbst Staatsdiener bestraft werden, wenn sie angebliche Verschwörungsmythen verbreiten und die Pandemiepolitik als „diktatorisch“ kritisieren. Sogenannte Corona-Leugner werden unter bestimmten Umständen auf eine Stufe mit Rechtsextremen gestellt.
Berlin weigert sich hartnäckig, eine Kurskorrektur vorzunehmen
Das Urteil erging zwar im Juni, wurde aber bislang nicht beachtet und erst jüngst in der vierzehntäglich erscheinenden „Juristenzeitung“ beleuchtet. Im Mittelpunkt steht ein früherer Bundeswehr-Hauptmann, der sich im Ruhestand befindet, aber (Stand September 2020) ein Ruhegehalt aus der Besoldungsgruppe A 11 in Höhe von etwa 3 410 Euro netto bezieht.
Verantworten muss er sich für einen Facebook-Post, in dem er im April 2020 mit Blick auf die Corona-Maßnahmen schrieb: „Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe. Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur.“ Im Urteil sind einige weitere Aussagen des ehemaligen Hauptmanns zu lesen, etwa: „Wir brauchen jetzt die Alliierten, die uns endlich aus dem Kriegszustand befreien, bevor Merkel uns in die nächste deutsche Diktatur führt!“
Berlin weigert sich hartnäckig, eine Kurskorrektur vorzunehmen
Laut dem zweiten Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine derartige Kritik einen Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue dar. Der Staat dürfe den Ex-Offizier sanktionieren, indem er dessen Ruhegehalt kürzt, so die Richter.
„Weder der Staat noch die Gesellschaft haben ein Interesse an unkritischen Beamten und Soldaten“, heißt es zwar in dem Urteil. Doch der Beschuldigte verletze seine fortwirkende Treuepflicht, wenn er die Staatsorgane nicht lediglich kritisiere, „sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamiert, ihnen die Legitimation abspricht, ihre Absetzung in verfassungswidrigen Verfahren befürwortet oder gar zum gewaltsamen Sturz auffordert“.
Im vergangenen Jahr wurde der frühere Soldat von dem Truppendienstgericht Süd in München noch freigesprochen. Es folgte seiner Berufung auf seine Meinungsfreiheit. Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtskräftig.
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