Regierung beschwichtigt: „Zwangstests nicht vorgesehen“ Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes
„Stimmt es, dass mit der Ergänzung eine weitere Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit beschlossen werden soll?“ Bei der Antwort auf diese Frage kam die Bundesregierung heute auf der Bundespressekonferenz ziemlich ins Schleudern. Erst nach einigen Rückfragen gab es zumindest etwas Entwarnung.