Regierung beschwichtigt: „Zwangstests nicht vorgesehen“ Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes

Sehen Sie hier mein Video von der heutigen Bundespressekonferenz – wegen der Zensur auf Youtube wieder auf Rumble.

Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat, ist eindeutig. Dort steht auf Seite 6:

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden.

Das war heute auch Thema auf der Bundespressekonferenz. Auf die Frage, ob es zutrifft, dass mit den Gesetzesänderungen eine weitere Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit beschlossen werden soll, antwortete das Bundesinnenministerium zunächst ausweichend. Nach einigen Rückfragen konnte ich das Innenministerium dann auf die Aussage festnageln, dass es keine Zwangstests geben wird. Die Frage ist allerdings: Gibt es die nicht längst – indirekt? Als deutscher Staatsbürger kann man nicht mehr in sein Land einreisen, ohne vorher getestet worden zu sein. Sehen Sie im Video den gesamten Wortwechsel mit Merkels Sprecher Steffen Seibert und dem Sprecher des Innenministeriums Steve Alter. Meine weiteren Fragen und die Antworten der Bundesregierung finden Sie unten sowie in meinem Video von der Bundespressekonferenz.

Unter anderem sollte ich folgende Fragen:

  • Was konkret zum Recht auf körperliche Unversehrtheit steht im neuen Gesetzentwurf? Danke.
  • Ich sehe die Frage immer noch nicht beantwortet. Wohin geht die Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit weiter? Sind zum Beispiel Zwangstests von Menschen, die das nicht wollen, nach diesem neuen Gesetz möglich? Danke.
  • Dann noch einmal zu der Frage des Kollegen Jung: Welche konkreten Belege haben Sie dafür, dass es an den Schulen notwendig ist, eine Testpflicht zu haben, und in den Firmen nicht? Auf welche wissenschaftlichen Studien und wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen Sie sich bei dieser unterschiedlichen Behandlung?
  • Herr Wieler sagt, dass das allgemein auf die Bevölkerung zutrifft und nicht nur auf Kinder.
  • Herr Seibert, Großbritannien hat heute weitreichende Lockerungsschritte eingeführt. Was haben die Briten besser gemacht, was können wir von ihnen lernen?
  • Gibt es irgendetwas Konkretes, was Sie von den Briten zu übernehmen gedenken?

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Bild:  Boris Reitschuster
Text: br


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