
Jetzt bespitzelt unser Geheimdienst schon Zwölfjährige In Hamburg Realität, in Sachsen dank CDU in Planung – Verfassungsschutz auf Abwegen
Wer mit 13 ein Verbrechen begeht, gilt als nicht strafmündig. Doch der Verfassungsschutz darf schon Zwölfjährige beobachten – offiziell zur „Extremismusprävention“. Ein unfassbarer Dammbruch ist längst Realität.









