CDU entdeckt Meinungsfreiheit – nachdem Merz‘ Blamage Washington erreichte Über den Streisand-Effekt gestolpert: Wie der Kanzler „Lügenfritz" unsterblich machte

Was haben Barbara Streisand und Friedrich Merz gemeinsam? Beide haben versucht, etwas zum Verschwinden zu bringen – und dafür gesorgt, dass es jeder kennt.

2003 ließ Streisand ein Luftbild ihres Anwesens in Malibu-Anwesens via Gericht aus dem Netz verbannen. Vorher hatten es sechs Menschen gesehen. Nein, Sie haben sich nicht verlesen: sechs. Danach: 420.000. In nur einem Monat. Damit war das geboren, was als „Streisand-Effekt“ in die Lehrbücher einging – die Gesetzmäßigkeit, der zufolge der Versuch, etwas zu unterdrücken, erst recht auf genau das aufmerksam macht.

Merz hat diese Lektion nicht gelesen. Und nicht gelernt. Oder er glaubt, sie gelte für ihn nicht.

Dabei ist sein Fall noch lehrreicher als der von Streisand. Denn die Schauspielerin wurde wenigstens selbst aktiv. Merz hat das anders gelöst, dreister, aber auch feiger: Er hat eine Maschinerie aufgezogen und damit ein Fass aufgemacht. Laut einem Spiegel-Bericht vom Dezember 2025 ließ er seit 2021 Hunderte Online-Kommentare über die spezialisierte Plattform „So Done“ systematisch erfassen und sorgte dafür, dass Anzeige erstellt wurde. Industrielle Ehren-Hygiene auf Kosten des Steuerzahlers.

Die Maschinerie läuft. Und sie liefert.

Wie breit bekannt und auch auf meiner Seite berichtet, wurde ein Facebook-Nutzer zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er unter ein Polizeiposting zu einem Kanzlerbesuch das Wort „Lügenfritz“ schrieb. Kein Gewaltaufruf, keine Drohung, keine Verleumdung im technischen Sinne – ein derber Spitzname, der aussagt, was der Verfasser vom Kanzler hält. Unter Berufung auf Paragraph 188 des Strafgesetzbuches, den sogenannten Politikerparagraphen, erklärte ein Gericht das für strafbar.

Es war gar nicht nötig, dass sich Merz‘ Büro damit befasst. Der Apparat hat funktioniert. Auf Nachfrage in der Bundespressekonferenz beruft sich Vize-Regierungssprecher Meyer feige auf das Gewaltenteilung-Prinzip: Die Justiz entscheide unabhängig. Ja, klar, formell korrekt. Aber, und das ist entscheidend: Wer Hunderte Anzeigen stellt, darf sich nicht wundern, was dabei herauskommt. Vor allem in Deutschland – dem Land der Obrigkeitshörigkeit und des vorauseilenden Gehorsams, wie auch die Corona-Zeit eindrucksvoll belegte. Hier braucht es keine direkten Befehle. Es reicht das Signal. Das wirkt wie ein Fass-Befehl.

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Wie ich schon dieser Tage hier geschrieben habe: Helmut Kohl – für die Linke jahrelang nur die „Birne“ – wäre nie auch nur auf die Idee gekommen, Bürger im großen Stil anzuzeigen. Merz hat diesen klugen Grundsatz nicht nur ignoriert – er trat mit geradezu industrieller Präzision in eben jenes Fettnäpfchen, vor dem der französische Denker vor über 200 Jahren gewarnt hatte.

Vor dem Strafbefehl kannte den Begriff „Lügenfritz“ nur eine Handvoll Nutzer der sozialen Medien, die sich in die Kommentare eines Lokalpostings aus Baden-Württemberg verirrt hatten. Heute ist er selbst im fernen Washington bekannt. Eine US-Außenamts-Staatssekretärin schrieb auf X von „German censorship.“ Sie fragt, völlig zurecht, warum ausgerechnet Deutschlands historische Sonderrolle als Argument für Zensur herhalten soll. Eine gute Frage. Die UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan, die Deutschland im Februar besuchte – der erste derartige UN-Besuch überhaupt – hatte bereits moniert, dass „der Spielraum für Meinungsfreiheit in Deutschland schrumpft“ und ein verstärkter Schutz von Politikern vor Beleidigung „im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsnormen“ steht. Ihr vollständiger Bericht an den UN-Menschenrechtsrat soll diesen Monat erscheinen.

Merz wollte einen Begriff aus dem Netz tilgen. Stattdessen hat er ihn auf die internationale Bühne gehievt.

>Doch es kommt noch dicker

CDU-Generalsekretär Linnemann entdeckt dieser Tage auf einmal die Meinungsfreiheit für sich. Paragraph 188 gehöre abgeschafft, lässt er jetzt auf einmal aus dem Adenauerhaus verlauten. Nein, Sie haben sich nicht verlesen – das fordert der politische Vertraute des Kanzlers mit der Anzeigeritis. Frei nach Konrad Adenauer – was kümmert uns unsere Anzeigen-Besessenheit von gestern?

Und: Was kümmert uns unser Abstimmungsverhalten von gestern. Genauer gesagt vom 29. Januar 2026. Denn da lag genau diese Frage im Bundestag zur Abstimmung vor – die Abschaffung des Majestätsbeleidigungsparagraphen. Auf Antrag der AfD-Fraktion. Das Ergebnis: 440 zu 133 Stimmen dagegen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken stimmten geschlossen Nein.

Man muss das kurz sacken lassen

Dieselbe Union, die im Januar noch gegen die Abschaffung des Paragraphen stimmte, der jetzt für internationale Schlagzeilen sorgt, entdeckt nun – nach dem peinlichen Auslands-Echo – ihre Meinungsfreiheits-Ader. Das ist keine Überzeugung. Das ist Reputationsmanagement.

Streisand hat wenigstens aus ihrer Geschichte gelernt. Ob Merz und Linnemann das tun, darf bezweifelt werden.

Am Ende bleibt ein Begriff, der jetzt wirklich in aller Munde ist. Und ein Kanzler, der dafür gesorgt hat.

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PS: Noch mehr zum Kanzler von der traurigen Gestalt:

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Bild: Symbolbild/KI/Grok

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