Das Corona-Regime geht in die nächste Runde Was Kanzler und Länderchefs heute beschließen

Von Alexander Wallasch

Der Staat hat eine Transparenzpflicht dem Bürger gegenüber. Schaut man sich den aktuellen Beschlussvorschlag zur „Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder“ an, die heute stattfindet, dann fehlen hier schon grundsätzlich Angaben, wer diese Beschlussvorlage überhaupt entworfen hat.

Kamen die Beschlussvorlagen unter Merkel aus dem Kanzleramt und wurden sie den Ministerpräsidenten zum Abnicken vorgelegt? Läuft das unter Scholz anders?

Die grundsätzliche Frage, ob solche Pandemietreffen der Oberen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, bleibt weiter offen. Denn dieses Gremium ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Sei es drum: Der neue Bundeskanzler führt dieses zweifelhafte Konstrukt jedenfalls einfach weiter.

Die Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19 lag schon am 22. Januar vor. Auch auf diesem Papier fehlen Angaben zur Autorenschaft, dort heißt es lediglich abschließend: „Zustimmung im ExpertInnenrat: 19 von 19.“ Maximale Einigkeit also.

Besagter Beschlussvorschlag für den Bundeskanzler und die Länder beginnt mit einem Lagebild und führt hin zu einem Zwölf-Punkte-Plan, wir kommen gleich dazu.

Zunächst wird darüber berichtet, dass die neue Corona-Variante „Omikron“ hoch ansteckend sei und die Zahl der täglichen Neuinfektionen mittlerweile „ansteigt und inzwischen bei deutlich über 100.000 neuen Erkrankungen pro Tag liegt.“

Der Beschlussvorschlag bezieht sich auch auf besagtes „einstimmiges“ Papier des Expertenrates. Der Rat würde darauf hinweisen, „dass diese schnelle Verbreitung insbesondere daraus resultiert, dass der für die bisherigen Varianten bestehende Schutz vor einer Infektion durch eine vorbestehende Immunität bei der Omikron-Variante verringert ist.“

Sind hier Impfungen gemeint oder der Genesenstatus oder das Alter des sich potentiell Infizierenden? Interessant ist hier jedenfalls der Hinweis des Expertenrates, dass sich bei Omikron „der Anteil der für diese Corona Infektionen empfänglichen Bevölkerung in etwa verdoppelt“ hätte.

Schnell lenkt das das Beschlusspapier die Aufmerksamkeit auf die Ungeimpften:

„Das Ausmaß der Krankenhausbelastung werde entscheidend davon abhängen, wie sich die Zahl der Erkrankungen in der Gruppe der ungeimpften Erwachsenen und der über 50-Jährigen entwickelt.“

Des Weiteren folgt ein Hinweis, dass auch Omikron die Intensivstationen füllen könnte. Die so wichtige Frage, warum heute vergleichsweise noch weniger Plätze zur Verfügung stehen, als im Vorjahr, wird nicht angesprochen. Verantwortung wird demnach weiter ausgeblendet.

„Gleichzeitig“, heißt es einleitend, „wollen Bund und Länder gemeinsam die Impfkampagne intensivieren.“ Das erstaunt, weil ein paar Absätze zuvor davon die Rede war, dass Omikron die Wirksamkeit dieser Impfungen wieder ein stückweit verringert hat.

Kommen wir hier zum Zwölf-Punkte-Plan im Beschlussvorschlag.

Erster Punkt ist „Impfen“. Impfen sei „das beste und sicherste Mittel für Gesellschaft und Wirtschaft, um die Pandemie zu überwinden.“ Der Expertenrat hätte empfohlen, die Impfkampagne noch zu intensivieren. Der Bundeskanzler und die Länderchefs sollen alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, „drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen, den Booster.“ Auch zum Impfen von Kindern soll explizit aufgerufen werden.

Punkt zwei beschäftigt sich mit „Testen“. Die Labore wären teilweise schon überlastet. Deshalb sollen die PCR-Tests „auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden“.

Und weiter heißt es: „Die notwendige Nachtestung soll im Falle eines Engpasses an PCR-Testkapazitäten stattdessen mit einem zweiten überwachten qualitativ hochwertigen Antigentest erfolgen – ggfls. eines anderen Fabrikats.“

Punkt drei lautet „Quarantäne und Isolation“. Die Isolation kann jetzt nach einer nachgewiesenen Infektion nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Geboosterte Kontaktpersonen sind ganz ausgenommen.

In Punkt vier geht es um den „Genesenen- und Impfstatus“. Verkürzungen oder Verlängerungen sollen zukünftig „rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten ankündigt und begründet werden.“

Fünftens: Die Kontaktnachverfolgung. Hier wird auf die beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter hingewiesen. Hier hat jetzt die Nachverfolgung der Kontakte zum Schutz vulnerabler Gruppen Vorrang. Die Bürgern sollen es ansonsten selbst richten und „eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und die verfügbaren elektronischen Hilfsmittel zur Kontaktnachvollziehung nutzen.“

Punkt sechs beschäftigt sich mit dem Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen. Hier sollen jetzt die „Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern“ erhoben werden. Geprüft wird auch, hier ein flächendeckendes Monitoring einzuführen.

Punkt sieben lautet „Kritische Infrastruktur“. Hier geht es darum, dass Polizei, Feuerwehr usw. rechtzeitig auf erkranktes Personal reagieren können. So sollen „Gefährdungen der Grundversorgung“ abgewehrt werden.

An achter Stelle steht in der Beschlussvorlage die „Öffnungsperspektive“. Hier möge der Bürger Hoffnung schöpfen, dass es bald wieder normal weiter geht – sogar Großveranstaltungen im Freien werden in Aussicht gestellt.

Es folgt auf Platz neun die „Digitalisierung“. Hier sollen kurzfristig „die digitalen Anwendungen zum Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus (insb. Corona-Warn-App und CovPass-App)“ fortentwickelt werden, „um die Einhaltung der 2G- bzw. 2G-Plus-Regel auf einfachem Wege prüfen zu können.“

Punkt zehn beschäftigt sich mit „Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld“. Der Arbeitsmarkt sei trotz der Pandemie weiter stabil. Hier verspricht die Bundesregierung, „die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens genau [zu] beobachten und kurzfristig unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie [zu] prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Verlängerung der Hilfen und Sonderregelungen über den März 2022 hinaus notwendig ist.“

Der vorletzte Punkt behandelt die „Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen“, hier werden Bundeskanzler und die Länderchefs um Einigkeit gebeten, dass „die bisher geltenden Regeln für soziale Kontakte und Veranstaltungen weiterhin Bestand haben.“

In Punkt zwölf verabredet man gemeinsam, sich Mitte Februar wieder zu treffen. Also: The same procedure as ….

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine.

Alexander Wallasch ist gebürtiger Braunschweiger. Er schrieb schon früh und regelmäßig Kolumnen für Szene-Magazine. Wallasch war 14 Jahre als Texter für eine Agentur für Automotive tätig – zuletzt u. a. als Cheftexter für ein Volkswagen-Magazin. Über „Deutscher Sohn“, den Afghanistan-Heimkehrerroman von Alexander Wallasch (mit Ingo Niermann), schrieb die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: „Das Ergebnis ist eine streng gefügte Prosa, die das kosmopolitische Erbe der Klassik neu durchdenkt. Ein glasklarer Antihysterisierungsroman, unterwegs im deutschen Verdrängten.“

Bild: Foto-berlin.net/Shutterstock
Text: wal

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