Erfurter Schule nach Amokdrohung mehrere Tage geschlossen Behörden betreiben maximalen Täterschutz

Von Kai Rebmann

Die Otto-Lilienthal-Schule in Erfurt bleibt nach einer Amokdrohung für mehrere Tage geschlossen. Es ist bereits der vierte ähnlich gelagerte Fall in der thüringischen Landeshauptstadt binnen weniger Wochen. Für die Behörden scheint aber dennoch alles in bester Ordnung zu sein. Eine Gefährdung für Dritte bestehe nach „fachkundiger Beurteilung“ des Tatverdächtigen nicht, wie die Polizei mit Blick auf das Ergebnis einer entsprechenden Untersuchung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie am Dienstag mitteilte.

Wie bitte? Die Schulleitung sieht das völlig zurecht ganz anders und teilte den durchaus besorgten Eltern in einem Schreiben in der Nacht zu Mittwoch mit: „Aufgrund einer Bedrohungslage (Amokdrohung) müssen wir die Schule morgen schließen. […] Bitte gewährleisten Sie die Betreuung Ihres Kindes und schicken Sie es nicht in die Schule.“ Kurz darauf wurde bekannt, dass die Schulschließung mindestens bis Freitag fortdauert.

Was also steckt hinter dieser Beruhigungspille, die der Öffentlichkeit von Polizei und Experten da verabreicht werden soll? Der erste Verdacht, der sich beim Lesen der Berichterstattung regelrecht aufdrängt: maximaler Täterschutz! In den Angaben der Polizei ist stets nur von einem „Schüler“ die Rede. Nicht einmal das Alter, geschweige denn die Nationalität wollen die Behörden preisgeben – angeblich aus Gründen des Datenschutzes.

Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens

Dass eine Fremdgefährdung bei einem Blick auf die bloßen Fakten aber sehr wohl bestehen muss, zeigt die einschlägige Vergangenheit des anonymen Tatverdächtigen. Dieser sei für die Polizei „kein Unbekannter“, wie die „Thüringer Allgemeine“ berichtet. Auch im aktuellen Fall liefen die Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten weiter. Der „Schüler“ war am Dienstag vorläufig festgenommen und im Anschluss an die „polizeilichen Maßnahmen“ – in der Regel ein Synonym für die Feststellung der Personalien – an seine Eltern übergeben worden.

Die öffentlichkeitswirksamen Beschwichtigungsversuche im aktuellen Fall erinnern stark an die Ereignisse im Januar. Damals kam es innerhalb weniger Tage zu gleich drei Bombendrohungen an Erfurter Schulen – der Evangelischen Gemeinschaftsschule in der Eugen-Richter-Straße sowie kurz darauf am Gutenberg-Gymnasium und der Moritzschule.

Und auch damals lautete der Tenor in den Pressemitteilungen der Polizei, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr bestanden habe. Richtig ist, dass in allen Fällen letztlich zwar nichts Verdächtiges gefunden wurde. Was das aber mit Lehrern, Schülern und Eltern macht – insbesondere, wenn solche Vorfälle gehäuft und in der immer gleichen Stadt auftreten – steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

Auch ein latentes Gefühl der Unsicherheit kann eine Form der Bedrohung darstellen. Und deshalb sollte das Interesse der Öffentlichkeit nach Sicherheit in solchen Fällen stets über dem individuellen Täterschutz liegen – zumal es reichlich absurd erscheint, sogar die Geheimhaltung von Alter und Nationalität eines mutmaßlichen Täters allein mit angeblichem Datenschutz zu rechtfertigen. Ganz im Gegenteil heizt dieses dröhnende Schweigen die Spekulationen erst recht an.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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