Maskenpflicht für Behinderte: „unwürdig und diskriminierend“ Lebenshilfe legt Verfassungsbeschwerde ein

Von Daniel Weinmann

Der Maßnahmen-Wahn in Deutschland wird zunehmend würdeloser. Neben Pflegebedürftigen (reitschuster.de berichtete) trifft die unsinnige Maskenpflicht auch Behinderte besonders hart. Laut der seit Anfang dieses Monats geltenden Fassung des Infektionsschutzgesetzes müssen Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) tätig sind, ganztags eine FFP2-Maske tragen – unabhängig von der Abstandssituation und den vor Ort umgesetzten Hygienemaßnahmen. Schätzungen zufolge betrifft dies bundesweit 300.000 Menschen.

Behinderte, die zudem in besonderen Wohnformen leben oder in eine Fördergruppe gehen, müssen Tag für Tag bis zu 16 Stunden die von den Maßnahme-Apologeten als „Schutz“ verbrämte FFP2-Maske tragen. Die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Bruchsal-Bretten hält dies für eine Diskriminierung und hat an diesem Mittwoch zusammen mit den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe (HWK) beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die seit Anfang dieses Monats geltende Fassung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Ein zusätzlich gestellter Eilantrag auf einstweilige Anordnung soll die unwürdige Maskenpflicht schnellstmöglich außer Kraft zu setzen.

„Diese Regelungen sind unwürdig und diskriminierend, weil sie auf die Behinderung abstellen“, betont Markus Liebendörfer, Vorstand der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten. Die Vulnerabilität eines Menschen mit geistiger Behinderung sei nicht grundsätzlich größer als bei anderen Menschen. Zudem läge weder in Werkstätten noch in Wohnheimen eine erhöhte Infektionsgefahr vor. Das Gesetz orientiere sich nicht an der aktuellen epidemischen Lage, sondern an präventiven Vorgaben.

Bayern geht mit gutem Beispiel voran

Für HWK-Hauptgeschäftsführer Michael Auen stellt die Verordnung im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen und Arbeitsstätten „eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung dar, die im eklatanten Widerspruch zum gesetzlich verbrieften Recht auf gleichberechtigte Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung steht.“

Bleibt zu hoffen, dass sich die Hüter der Verfassung ähnlich einsichtig zeigen wie die das bayerische Gesundheitsministerium. Auch der Freistaat führte Anfang Oktober die verschärfte Maskenpflicht in Behindertenwerkstätten ein, die rund 40.000 Menschen betreffen sollte.

Doch die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen lief Sturm – und hatte Erfolg: Am gestrigen Mittwoch wurde die Verfügung gestrichen. Stattdessen, so das Ministerium, sorge eine praxistaugliche Auslegung der bundesgesetzlichen Regelung dafür, dass FFP2-Masken an Arbeitsplätzen in Behindertenwerkstätten nicht getragen werden müssen.

»Familien müssen in ihrem Zuhause auch keine Maske tragen«

Bayern habe damit eine missglückte Schutzmaßnahme des Bundes in eine praxistaugliche umgewandelt, gestand der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek ein. Die Bitte, für eine größere Flexibilität mehr Ausnahmen vorzusehen und den Ländern mehr Befugnisse für abweichende Regelungen zu geben, sei durch den Bund nicht aufgegriffen worden.

„Deshalb legen wir das Gesetz in Bayern so aus, dass in diesen Einrichtungen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden kann, wenn die damit verbundenen Nachteile außer Verhältnis zu dem konkreten Schutz stehen“, sagte Holetschek.

„Wir leben zusammen wie eine Familie. Und Familien müssen in ihrem Zuhause auch keine Maske tragen“, bat unterdessen ein Bruchsaler in einem Brief die Bundesregierung um ein Einsehen. Kaum vorstellbar, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach fähig ist, sich in dessen Lage zu versetzen. Umso wünschenswerter ist, dass die Verfassungsrichter ein Herz für Menschen mit Behinderungen haben.

 

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

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