Familienministerin Paus kennt ihr eigenes Selbstbestimmungsgesetz nicht Selbstentlarvung im Interview

Von Kai Rebmann

In wenigen Wochen tritt das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Nach dem Willen der Ampel soll damit der Wechsel ins jeweils andere Geschlecht – oder in den Personenstand „divers“ – ermöglicht werden. Wie sehr die Verantwortlichen beim Entwurf dieses Gesetzes von Ideologie geleitet wurden und wie wenig von Vernunft und Sachverstand, zeigt jetzt ein Interview mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus.

Ein Reporter von „Polityka Deutschland“ brachte die Grünen-Politikerin mit einer simplen Frage ins Schwimmen. Der Kollege aus Polen wollte wissen: „Ist es auch für in Deutschland lebende Ausländer möglich, dieses Gesetz zu nutzen?“ Nach einer Denkpause räumt Paus zunächst ein, dass sie mit dieser Frage „ehrlich gesagt überfordert“ sei und das „gar nicht genau sagen“ könne.

Der Interviewer hakt nochmal nach und erklärt zum Hintergrund seiner Frage, dass viele Männer aus der Ukraine Angst haben könnten, dass sie jetzt zurück an die Front gehen müssen. Diese könnten dann, so wird in Polen offenbar gemunkelt, auf die Idee kommen, sich einfach zur Frau zu erklären und sich damit der Wehrpflicht entziehen.

Paus gibt sich naiv und ahnungslos

Darauf antwortete Paus schließlich: „Ich gehe davon aus, dass es (sich) hier eben auf deutsche Staatsangehörige bezieht, weil dafür ist sozusagen das deutsche Amt auch zuständig.“ Zudem hätten Erfahrungen aus anderen, insbesondere auch europäischen Ländern gezeigt, dass sich kein Mann „leichtfertig“ zur Frau erkläre, nur um sich zum Beispiel der Wehrpflicht zu entziehen.

Doch mit diesen Aussagen unterliegt die Ministerin einem offenkundigen Irrtum – und das gleich in mehrfacher Hinsicht. So haben etwa die Erfahrungen aus Spanien gezeigt, dass Polizisten und Soldaten eben doch aus genau diesem Grund, den sich Paus nicht vorstellen kann oder will, ins andere Geschlecht gewechselt sind.

Und wo die Grüne vom „deutschen Amt“ spricht, meint sie damit offenbar die Standesämter in den Rathäusern der Städte und Gemeinden – und die sind eben nicht nur für deutsche Staatsangehörige zuständig. So werden dort unter anderem auch die Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle von im jeweiligen Zuständigkeitsbereich wohnhaften Ausländern registriert – oder eben Anträge zum Selbstbestimmungsgesetz.

Freifahrtschein für Flüchtlinge aus der Ukraine

Gemäß Paragraf 1 Absatz 3 SBGG kann das sogenannte „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ für einen Ausländer unter Umständen dann gelten, wenn dieser „ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich rechtmäßig im Inland aufhält oder eine Blaue Karte EU besitzt“.

Speziell auf Ukrainer und potenzielle Wehrflüchtlinge bezogen, besitzen diese nicht nur eine „verlängerbare Aufenthaltserlaubnis“, sondern bekamen diese Genehmigung im Frühjahr 2024 bereits verlängert – und zwar ganz ohne eigenes Zutun. Aus dem Büro der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung heißt es dazu: „Die Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine haben sich automatisch bis zum 5. März 2025 verlängert. Für dieses unbürokratische Vorgehen hat sich Staatsministerin Alabali-Radovan eingesetzt. […] Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine, die ursprünglich zum 01. Februar 2024 oder später abgelaufen wären, sind jedoch über den Weg einer Rechtsverordnung automatisch bis zum 04.März 2025 verlängert worden. Es muss also kein individueller Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde gestellt oder ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bzw. eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.“

Grund für dieses „unbürokratische Vorgehen“ ist in Wahrheit, die aber sorgsam zwischen den Zeilen versteckt ist, dass die Ausländerbehörden mit der Bearbeitung ansonsten nicht hinterhergekommen wären und durch die pauschale Verlängerung aller Aufenthaltstitel für Ukrainer „entlastet“ werden sollten.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Müssen sich die Standesämter in Deutschland dann auf einen Ansturm von Männern aus der Ukraine gefasst machen? Schon die nächsten Monate werden zeigen, ob an den Gerüchten, die in Polen offenbar kursieren, etwas dran ist.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot Youtube-Video „Polityka Deutschland“

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