Von Kai Rebmann
Das Land Baden-Württemberg scheint es sich zur Aufgabe gemacht zu haben, den Anspruch auf Verdienstausfall für Ungeimpfte immer und immer wieder von Gerichten prüfen zu lassen. Mehr noch: Man ist im Südwesten dafür offenbar auch bereit, durch mehrere Instanzen zu gehen – obwohl der Ausgang solcher Verfahren spätestens jetzt auch in der letzten Amtsstube angekommen sein sollte.
Bereits im Mai 2023 hat reitschuster.de über ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg berichtet, in welchem das Land Baden-Württemberg zur Zahlung von Verdienstausfall auch an Ungeimpfte verurteilt worden war. Dessen ungeachtet versuchte das Land in zwei ganz ähnlich gelagerten Fällen erneut sein Glück, nur dass es dafür diesmal sogar bis vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gezogen war – mit dem erwartbaren Ausgang.
Zuvor hatten in erster Instanz die Verwaltungsgerichte sowohl in Stuttgart als auch in Karlsruhe eben diesen aus Sicht des Landes Baden-Württemberg strittigen Anspruch bejaht. Ein nicht näher bezeichneter Arbeitgeber und ein selbstständiger Versicherungsmakler hatten beim Land im Oktober bzw. November 2021 jeweils mehrere Hundert Euro Verdienstausfall beantragt, was vom Land in beiden Fällen abgelehnt wurde.
Die Begründung liest sich nicht erst aus heutiger Sicht wie ein schlechter Witz: Die Kläger hätten ihre Quarantäne durch die Impfung vermeiden können, so die Argumentation des Landes Baden-Württemberg. Noch erschreckender als dieser durch nichts haltbare, aber zu bestimmten Zeiten leider weit verbreitete Irrglaube ist wohl nur, dass das Land bis zuletzt an dieser Auffassung festgehalten hat. Weiß man es im Südwesten wirklich nicht besser oder ist man schlicht unbelehrbar und beratungsresistent?
Impfstoffe nicht ausreichend wirksam
Mit den erstinstanzlichen Abfuhren vor den Verwaltungsgerichten in Stuttgart und Karlsruhe wollte sich das Land jedenfalls nicht zufriedengeben. Also traf man sich in Mannheim wieder, diesmal vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Und auch hier folgten die Richter dem Ansinnen des Arbeitgebers und des Selbstständigen.
Begründung: Die zum Zeitpunkt der verordneten Quarantäne zugelassenen Impfstoffe hätten nur zu etwa 70 Prozent vor einer Infektion schützen können, so das Gericht. Für den rechtmäßigen Ausschluss der Übernahme des Verdienstausfalls infolge einer angeordneten Quarantäne hätte dieser Wert aber bei mindestens 90 Prozent liegen müssen.
Endgültig gewonnen ist dieser Rechtsstreit für die beiden Kläger aber immer noch nicht. Denn das Urteil aus Mannheim ist noch nicht rechtskräftig, dem Land Baden-Württemberg steht noch das Rechtsmittel der Revision und damit der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig offen.
Nicht zuletzt die Steuerzahler werden es mit Interesse verfolgen, wie die Reaktion des Landes bzw. der jeweils zuständigen Regierungspräsidien auf diese neuerliche juristische Klatsche ausfallen wird.
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