Aus der Ferne sieht man oft mehr und besser. Dies trifft in diesen verrückten Zeiten für die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) zu. Zwar agiert diese oft wie ein Zwitter und hat mit T-Online-Chefredakteur Florian Harms einen besonders aktiven rot-grünen Hetzer aus Deutschland im Verwaltungsrat. Aber obwohl sie teilweise selbst stramm auf Linie ist, setzt die Schweizer Zeitung doch auch immer wieder Akzente gegen den rot-grünen Totalitarismus, der in Deutschland fröhliche Urstände feiert.
Das neueste Beispiel ist ein Artikel von Fatina Keilani unter dem Titel: „Wann gerät ein deutscher Bürger ins Visier des Verfassungsschutzes? Die Antwort darauf ist beunruhigend vage.“ Da Zugang zu dem Text ist leider für Nicht-Abonnenten beschränkt. Ich möchte hier auf einige der wichtigsten Punkt eingehen – weil der Inhalt so wichtig ist.
„Indem sich ein freiheitlicher Staat verhöhnen lässt, schützt er seine Verfassung“, schreibt die Volljuristin Keilani sehr zutreffend: „Denn zur Herrschaft des Volkes gehören der freie Austausch von Meinungen, die Kritik am Staat, der Wettbewerb der Ideen und all das umfasst – natürlich – auch das Recht, den Staat zu verhöhnen.“
Insofern sieht es Keilani sehr kritisch, dass die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt angekündigt hat, jeder, der den Staat verhöhne, werde es „mit einem starken Staat zu tun“ bekommen. Damit tue die Sozialdemokratin das Gegenteil dessen, was sie vorgibt, so die NZZ-Autorin: „Sie stärkt die Demokratie nicht, sondern schwächt sie. Das ist auch dann der Fall, wenn dies explizit nur für ‚Rechtsextremisten‘ gelten soll. Denn die Begriffe sind sämtlich nicht klar definiert.“
Womit Keilani ein weiteres frappierendes Problem anspricht. Faeser nutzt so allgemeine Begriffe, dass sie diese nach Belieben fast auf jedermann anwenden kann, der unbequem ist. Ob das den „Kampf gegen rechts“ betrifft, die „Hetze“ oder die „Delegitimierung“ – all das ist Auslegungssache. Und damit höchst bedenklich.
Richtig dramatisch ist es, dass Faesers grüne Kabinettskollegin Lisa Paus ganz offen sagt, dass sie auch für Meinungsäußerungen „unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit“ passende Meldeportale schaffen und gesetzliche Regelungen „anpassen“ will. Angesichts solcher Aussagen muss man sich die Augen reiben. Und, wie Keilani es formuliert, „in höchstem Maße alarmiert sein“. Denn, so die Autorin: „Die Pläne bedeuten, dass jeder Bürger, der sich unliebsam äußert, es künftig mit einer Art Gesinnungspolizei zu tun bekommen kann.“
Umso schlimmer wird das Ganze, wenn man sich ansieht, wie die Behörden auf konkrete Presseanfragen reagieren. Unter dem Motto „Was darf man in Deutschland im Jahr 2024 noch sagen?“ wollte die NZZ vom Bundesinnenministerium Konkretes erfahren. Doch das Ministerium in Berlin antwortete ausweichend. In einem seiner Beispiele hat das Blatt gefragt: „Wenn jemand bei Facebook schreibt: ‚Die Regierung ist eine inkompetente Gurkentruppe‘, reicht das bereits, um es mit dem ‚starken Staat‘ zu tun zu bekommen?“
Bis drei zählen
Die Frage könnte man als rhetorisch betrachten, nachdem ein Unternehmer in Bayern Besuch von der Polizei mitsamt einer Hausdurchsuchung bekam, weil er Plakate aufgestellt hatte, die sich satirisch mit den Grünen auseinandersetzten. Auf einem war die Frage zu lesen, ob Habeck bis drei zählen könne.
Offenbar ist das heute nach Ansicht der Grünen und der mit ihnen sympathisierenden Teile der Justiz nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
In seiner Antwort an die NZZ verwies ein Sprecher des Innenministeriums darauf, die Äußerung der Ministerin beziehe sich ausschließlich auf Maßnahmen gegen Rechtsextremisten. Aber wo beginnt Rechtsextremismus heute, wenn selbst der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen schon als „Verdachtsfall“ eingestuft wird?
Zulässige Meinungsäußerungen seien nicht erfasst durch die Pläne, sondern nur Rechtsverstöße, so der Sprecher von Faeser. Doch das steht in krassem Gegensatz zu der Aussage von Faesers Kabinettskollegin Paus. „Rechtsextremisten verhöhnen den Staat, indem sie die Demokratie des Grundgesetzes delegitimieren und durch verfassungsfeindliche Aktivitäten bekämpfen“, so der Sprecher weiter.
Ohne klare Definition
„Aber wo ist die Grenze?“, fragt NZZ-Autorin Fatina Keilani sehr treffend: „Es ist erlaubt, die Demokratie des deutschen Grundgesetzes zu delegitimieren. Rechtsextreme Meinungen zu vertreten, ist ebenfalls erlaubt. Doch nach Faesers Plänen soll der Staat künftig eingreifen dürfen, ohne dass klar definiert ist, wo zulässiges ‚Rechts-Sein‘ endet und verfassungsfeindlicher Extremismus beginnt, allein auf Verdacht. Er soll Konten genauso einfrieren können wie legal besessene Waffen einziehen. Eine konkrete Handlung soll dafür nicht mehr nötig sein, ein ‚Gefährdungspotenzial‘ ausreichen.“
Genau das ist die Krux bei den Plänen von Faeser, Paus & Co. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Demokratiefeinden agieren sie selbst wie Demokratiefeinde.
Wie absurd das Ganze ist, zeigt die Tatsache, dass etwa der Satz „Es gibt nur zwei Geschlechter“ bei der Meldestelle „Berliner Register“ schon als rechtsextrem gilt. „Meldestellen dieser Art gibt es inzwischen – steuerfinanziert – im ganzen Land“, warnt Keilani völlig zu Recht: „Dort können Bürger verdächtige Äußerungen ihrer Mitmenschen melden. Die staatliche Gesinnungspolizei wird durch staatlich gefördertes Denunziantentum verstärkt.“
Verschärft wird das Problem dadurch, dass der Verfassungsschutz – der politisch neutral sein soll – „sich offenkundig für politische Zwecke einspannen“ lässt, wie Keilani warnt: „Der amtierende Chef Thomas Haldenwang hat sich in dieser Hinsicht schon mehrere Male regelrecht verplappert: Es sei ‚nicht allein Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Umfragewerte der AfD zu senken‘, sagte er bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2022. Nicht allein? Es ist überhaupt nicht dessen Aufgabe.“
Tatsächlich darf der Verfassungsschutz als Geheimdienst kein Akteur im Wettstreit der Parteien sein. Darauf hatte Maaßen in seiner Amtszeit immer wieder verwiesen – wohl einer der Gründe, warum er gehen musste.
Der Verfassungsschutz hat, wie Keilani richtig ausführt, parteipolitisch neutral Informationen über verfassungsfeindliche Umtriebe zu sammeln. Daraus folgert die Autorin: „Streng genommen müsste der Geheimdienst sich und seinen Präsidenten heute selbst ins Visier nehmen. Haldenwang etwa sagte im November 2023 bei einer Podiumsdiskussion in Berlin auf die Frage nach einer möglichen AfD-Beteiligung an der Bundesregierung: ‚Wir müssen jetzt tätig werden, um so etwas in sieben Jahren vielleicht zu verhindern.‘ Nein, sicher nicht. Die anderen Parteien und andere nichtstaatliche Akteure können sich das zur Aufgabe machen. Der Verfassungsschutz hat sich rauszuhalten.“
Schon zu Corona-Zeiten wurde offensichtlich, dass „der deutsche Inlandgeheimdienst zunehmend politisch handelt“, diagnostiziert Keilani: „Als der Verfassungsschutzbericht plötzlich ein neues Kapitel enthielt. ‚Verfassungsfeindliche Delegitimierung des Staates‘ lautete der Titel. Gemeint waren Bürger, die den teilweise massiven Grundrechtseingriffen während der Pandemie kritisch gegenüberstanden und dagegen auf die Straße gingen.“
‘Absolut verfassungswidrig‘
Auch Verfassungsrechtler schlagen Alarm. „Was heißt ‹Delegitimierung› überhaupt?“, fragt Volker Boehme-Nessler von der Universität Oldenburg laut NZZ: „Wo verläuft die Grenze zwischen Delegitimierung und verfassungsrechtlich garantierter und demokratiepolitisch erwünschter Kritik?“ Wenn der Verfassungsschutz selbst die Grenze ziehe, dann entscheide ein Geheimdienst faktisch über die Grenzen der Meinungsfreiheit, so Boehme-Nessler: Das sei absolut verfassungswidrig.
Die Meinungsfreiheit in Gefahr sieht auch Mathias Brodkorb, früher SPD-Minister für Bildung und Finanzen in Mecklenburg-Vorpommern. In seinem Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik“ (Details hier) beschreibt er etwa den höchst zweifelhaften Umgang mit dem Begriff Verschwörungstheoretiker. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hatte 2020 im Innenausschuss gefragt, was genau ein Verschwörungstheoretiker sein soll und wann diese Definition auf einen Bürger zutreffe.
Eine solche Definition konnte der Verfassungsschutz dem Parlament nicht liefern. Stattdessen teilte er von Storch Monate später mit, dass er den Definitionsversuch aufgebe. So weit, so gut bzw. so schlecht. Das Erschreckende dabei: Als Ansatz für ein Eingreifen des Verfassungsschutzes soll der diffuse Begriff – den der Dienst nicht mal definieren kann – dennoch genügen. Das klingt wie Realsatire.
„Der rechtliche Instrumentenkasten des Verfassungsschutzes zur Überwachung von Einzelbürgern ist durch den Effekt kommunizierender Röhren ins nahezu Uferlose gesteigert“, kritisiert Brodkorb in seinem Buch im Hinblick auf die Wechselwirkungen der vielen Gesetzesänderungen.
Das Vorwort des Buches stammt von dem oben bereits erwähnten Verfassungsrechtler Boehme-Nessler. Sein Fazit: „Freiheit stirbt immer zentimeterweise.“ Sowohl der Jurist als auch der Sozialdemokrat kommen zu der Schlußfolgerung, dass eine Auflösung des Inlandsgeheimdienstes notwendig sei.
Die Reaktion des Dienstes auf die Kritik ist hanebüchen. „Und was macht der Geheimdienst?“, fragt Keilani und gibt selbst die Antwort: „Anstatt seine ausufernden Aktivitäten angesichts der lauter werdenden Kritik zu hinterfragen, verschiebt er den Zeitpunkt, an dem er sein eigenes Einschreiten für geboten hält, aufgrund von Verdacht und Vermutung immer weiter nach vorne.“
Weil hierzulande Kritik an den massiven Einschränkungen der Meinungsfreiheit und der demokratischen Grundrechte schnell als „radikal“ oder „überzogen“ abgetan wird, ist der Alarmruf aus der neutralen Schweiz besonders wichtig und aussagekräftig.
Man muss sich die Aussagen zwei oder gar dreimal durchlesen – so habe ich es auch getan – um sich der ganzen Ungeheuerlichkeit dessen, was vor sich geht, bewusst zu werden. Demokratiefeinde im rot-grünen Schafspelz haben unseren Staat und seine Institutionen gekidnappt. Und diffamieren und bekämpfen nun mit Steuergeldern und den staatlichen Institutionen alle, die auf dieses Kidnappen aufmerksam machen. Oder gar wagen, sich dagegen zu wehren.
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