Gnade für acht Täter nach Gruppenvergewaltigung von 15-Jähriger Unglaubliches Urteil in Hamburg: Ermutigung für Nachahmer

Was ist los in unserem Land? Während Ärzte mehrjährige Freiheitsstrafen bekommen, weil sie ihrem Gewissen folgten und Patienten vor staatlicher Nötigung zur Impfung retteten, bleiben nach einer Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen in Hamburg von neun Tätern acht auf freiem Fuss. Und das, obwohl sie laut der Vorsitzenden Richterin Anne Meier-Göring nicht einmal „einen Funken Reue oder Bedauern“ zeigten. Die Botschaft, die das Hamburger Landgericht damit nach 68 Verhandlungstagen und der Vernehmung von 96 Zeugen und mehreren Sachverständigen aussendet, ist klar: Man kann auch mit einer Gruppenvergewaltigung als freier Mann davon kommen.

Bemerkenswert ist auch, dass viele Medien in ihren Berichten über das Urteil die Herkunft der Täter völlig verschweigen. Dabei ist sie durchaus relevant. Vier der Angeklagten sind nach Angaben des Senats Deutsche – ob mit oder ohne Migrationshintergrund wird verschwiegen. Die anderen Männer haben armenische, afghanische, kuwaitische und montenegrinische Staatsangehörigkeiten, bei zwei Beschuldigten sollte die Nationalität vom Gericht geklärt werden. Sechs von ihnen wurden laut „Spiegel“ in Hamburg geboren, die anderen kamen in Polen, Ägypten, Libyen, Kuwait und dem Iran zur Welt.

Im konkreten Fall wurde das Mädchen im Hamburger Stadtpark von mehreren jungen Männern vergewaltigt. Die Jugendkammer des Landgerichts in der Hansestadt sprach zwar zehn Angeklagte schuldig. Aber nur einer muss wirklich ins Gefängnis. Für die Komplizen gab es Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Nur der 19-jährige Haupttäter muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Schon im April wurde ein weiterer Angeklagter freigesprochen – und jetzt noch einmal einer von zehn verbliebenen Angeklagten.

„Ich sehe Entsetzen und Empörung in Ihren Augen“, sagte Anne Meier-Göring laut „NDR“ zu den uneinsichtigen Angeklagten – die offenbar nicht einmal mit den milden Strafen gerechnet, sondern einen Freispruch erwartet hatten.

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In den Sozialen Medien gab es heftigen Unmut über den Richterspruch. Und über die Richterin. Der Unmut fiel so heftig aus, dass sich nun der Hamburger Richterverein zu Wort meldete: „In den sozialen Medien finden nicht hinnehmbare persönliche Angriffe gegen die Vorsitzende Richterin der Kammer statt, die das sogenannte ‚Stadtpark-Urteil‘ gefällt hat“, so die Vorsitzende Heike Hummelmeier. Es werde „mehr oder weniger verhüllt zur Gewalt gegen die Richterin aufgerufen und der Wunsch geäußert, sie möge selbst Opfer einer Vergewaltigung werden“, heißt es in der Erklärung weiter.

Hummelmeier nennt die Vorwürfe gegen die Richterin einen „Angriff auf den Rechtsstaat“. Der Hamburgische Richterverein sei „bestürzt“, so die Vorsitzende.

So richtig die Verurteilung von Gewaltandrohungen gegen Richter ist – so bezeichnend ist es, dass der Richterbund mit dem milden Urteil selbst offenbar keinerlei Probleme hat. Dabei ist es geradezu eine Anstiftung zur Nachahmung.

Im konkreten Fall hatten die zwischen 19 und 23 Jahre alten Täter die 15-Jährige am Rande einer Party auf der Festwiese des Hamburger Stadtparks vergewaltigt. Sie führten das mit mindestens 1,6 Promille alkoholisierte Mädchen laut der Vorsitzenden Richterin zunächst in ein Gebüsch und nahmen dort gegen ihren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen an ihr vor. Einer der Männer stahl auch noch ihr Handy und ihren Geldbeutel.

Nach Überzeugung des Gerichts haben zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt, wie „Focus Online“ berichtet: „Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten. Die Verteidiger hatten für alle Angeklagten Freispruch gefordert.

In meinen Augen ist das milde Urteil in vielfacher Hinsicht fatal. Es erschüttert das ohnehin schwindende Vertrauen in den Rechtsstaat kolossal. Während Angeklagte, die sich etwa in Sachen Corona gegen die Regierung stellten, mit teilweise geradezu brutaler Härte verfolgt werden, können Zuwanderer bei Gewalt- und insbesondere Sexualdelikten damit rechnen, mit Samthandschuhen angefasst zu werden. Die Signalwirkung ist verheerend.

So unzulässig trotzdem Beleidigungen oder gar Drohungen gegen die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring sind – so wichtig ist es, sie beim Namen zu nennen und im Rahmen des Anstands die Entscheidung von ihr und ihrer Kammer auf das Schärfste zu verurteilen. Genauso stark verurteilen muss man allerdings die passive und in politische Apathie verfallene Mehrheit unserer Bevölkerung: Ohne deren Wegsehen und die damit verbundene stillschweigende Zustimmung wäre es nicht möglich, dass seit Jahren ein solches Skandalurteil nach dem anderen fällt.

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