Von Annette Heinisch
Es war ein Dissens auf offener Bühne. Bereits im Sommer entbrannte die Diskussion über eine Impfpflicht, die CDU war gespalten. Das Lager um Ralph Brinkhaus forderte rabiate Maßnahmen, Armin Laschet hingegen sprach sich gegen einen allgemeinen Impfzwang aus.
Friedrich Merz zeigte sich vor kurzem skeptisch: „Wer macht das? Die Ordnungsämter? Die Polizei? Die Gerichtsvollzieher?“ Daher plädierte er für eine konsequente Anwendung der 2G-Regel, die einer faktischen Impfpflicht entspräche.
Es ist ein Wettlauf der Hardliner entbrannt, keiner sucht angemessene und intelligente Lösungen, Contenance und Übersicht sind Fehlanzeige. Was ebenfalls fehlt, sind eigene Anstrengungen, durch staatliches Handeln die Infektionswelle in den Griff zu bekommen. Im Gegenteil: Durch den massiven Abbau von Krankenhauskapazitäten wurden erst die Voraussetzungen geschaffen, die nun als Begründung für die Notwendigkeit der Einschränkung grundlegender Freiheitsrechte herhalten müssen. Die Furcht im Volk, so sorgsam geschürt, wird zum Wirkmittel der Politik. Dass dabei eine Abkehr von den grundlegenden, menschenrechtsbasierten Prinzipien der EU erfolgt, wird andernorts mit zunehmendem Entsetzen registriert:
Mittel dieser Veränderung ist die Herausforderung durch eine Infektion mit einer Fallsterblichkeitsrate in Deutschland von 1,65 % nach den Angaben der Johns Hopkins Universität oder von 1,97 % laut Statista, wobei diese bei Menschen unter 60 Jahren noch deutlich niedriger ist.
Diese Pandemie ist in ihrer Gefährlichkeit also nicht ansatzweise zu vergleichen mit anderen Virusausbrüchen, z. B. Marburg 1967 mit einer Letalitätsrate von 80 % oder der Vogelgrippe (H7N9) von 2013 mit einer Fallsterblichkeit von 39,3 %.
Die jetzige Virusinfektion ist zweifellos gefährlicher als die „normale“ Grippe, dürfte aber ein Land mit einem gut ausgebauten Gesundheitssystem nicht aus der Bahn werfen.
Das Verhalten von Politik, Presse und auch weiter Teile der Öffentlichkeit offenbart daher eine gefährlich geringe Widerstandskraft der freiheitlichen Demokratien des Westens. Die menschenrechtsbasierten, freiheitlichen Staaten scheinen über ein Schönwettersystem zu verfügen, das nur bei guten Zeiten bestehen kann. Jeder Erstsemesterstudent der Juristerei lernt, dass Grundrechte individuelle Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind, gerade in Deutschland erwachsen aus der Zeit, als jüdische Mitbürger zu Volksschädlingen mutierten. Sie waren plötzlich schuld an den schlechten Zuständen, wurden zum Sündenbock. Genau das sollte nie wieder passieren. Die CDU wurde als christliche Partei gegründet, weil die Christen sich als resilienter als andere Teile der Bevölkerung erwiesen hatten. Das „Nie wieder“ ist sozusagen die DNA der CDU. Und nun?
Europa wird als Gemeinschaft gemeinsamer Werte, vor allem der Menschenrechte, gefeiert. Was ist damit? Beim Grübeln stieß ich auf die Resolution Nr. 2361 des Europarats zur Impfung gegen COVID-19.
Der Europarat ist „eine am 5. Mai 1949 durch Die Satzung des Europarates, einen in London abgeschlossenen Vertrag, gegründete europäische internationale Organisation. Dem Europarat gehören heute 47 Staaten mit 820 Millionen Bürgern an […] Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union (EU) verbunden, auch wenn beide die Europaflagge und die Europahymne verwenden. Die zentrale Zuständigkeit des Europarats ist der Schutz der Menschenrechte, bei der EU steht die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Vordergrund.
Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. […]
Ein wichtiger Teil des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht. Nahezu die Hälfte des Sekretariats des Europarats arbeitet für den Gerichtshof in Straßburg. Der Europarat hat die Position eines Menschenrechtskommissars eingerichtet. Dieser wird von der Parlamentarischen Versammlung gewählt und erstellt Berichte über relevante Themen oder die Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern.” Soweit Wikipedia.
Am 27.01.2021, also auf dem Höhepunkt der ‚Pandemie‘, hat dieser Europarat bezüglich der Impfung gegen COVID-19, auf die alle Staaten dringend hofften, die europäischen Standards so niedergelegt:
7.3.1. ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
7.3.2. ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanted to be vaccinated;“
Der Europarat ging also davon aus, dass es keine Impfpflicht geben wird und niemand diskriminiert werden darf, der sich nicht impfen lässt. Dabei handelt es sich um Selbstverständlichkeiten, so leben und denken wir in Europa. Eigentlich. Der Hinweis darauf hat allerdings zu heftigen Reaktionen peinlich Berührter geführt.
Erst nachdem der Impfstoff vorhanden war und sich die dadurch erhoffte Wirkung nicht realisierte, begannen die Politiker mit einem Überbietungswettbewerb der Diskriminierung. Sie hatten das Volk auf die Panikpalme getrieben und Erlösung durch Impfung versprochen, dabei ihre Schutz- und Fürsorgepflichten für das Volk jedoch sträflich vernachlässigt. Also wird ein Sündenbock für eigenes Versagen gesucht, die Bürger werden gegeneinander aufgehetzt.
Der Psychologe Dr. Bodo Neumann schrieb zu der Ausgrenzung von Ungeimpften, die seiner Ansicht nach im Ansatz Merkmale totalitärer Tendenzen aufweise: „Die Psychopathen haben eben die größten Chancen, sich in der Politik durchzusetzen, weil der Selektionsprozess nicht die klügeren Menschen begünstigt, sondern die Rücksichtslosen. […] Das besondere Merkmal dieser Persönlichkeitsstörung ist, dass die „Opfer“ – sprich hier die Bevölkerung – das Phänomen selbst bestärken, indem sie unbewusst mit den Psychopathen kollaborieren. Da es einige Millionen Menschen betrifft, kann man von einer kollektiven oder auch Massenproblematik sprechen.“
Nun stellt sich aber die Frage, wie sich die Politik und ihre willfährigen Mitläufer ganz konkret die Lösung der Probleme durch eine Impfpflicht vorstellen? Wie hoch soll das Bußgeld bei einem Verstoß sein? 20 bis 30 € oder 2000 bis 3000 €? Wie oft soll es erhoben werden? Täglich, jeden Monat, jedes halbe Jahr? Und wenn es nicht bezahlt wird, kommt dann – wie sonst auch üblich – Haft? Wie soll das gehen? Wer sich mit dem Strafvollzug ein wenig auskennt, weiß, dass dieser oft überlastet ist. Deutschland hat 179 Justizvollzugsanstalten mit einer Gesamtkapazität von 74.386 Personen (zum 30.11.2018).
Nimmt man nur 20 % der Bevölkerung an, die sich nicht impfen lassen wollen, reden wir von 16,4 Millionen Mitbürgern. Selbst wenn sich davon nur 10 % als druckresistent und zahlungsunwillig erweisen, wären es 1,64 Millionen Mitbürger, die man inhaftieren müsste, eventuell mehr.
Einmal ganz abgesehen von dem Verwaltungsaufwand für die Feststellung des Impfstatus, Ausstellung und Versendung des Bußgeldbescheids und Anfertigung des Bescheids für die Erzwingungshaft: Wo sollen die denn alle hin? So viel Platz ist doch gar nicht vorhanden. Also müssten spezielle Haftlager errichtet werden, um diese zu internieren. Wo bekommt man so etwas auf die Schnelle her? An dieser Stelle sind die dunklen Gedanken kaum zu bändigen.
Und die Kosten – wird dann das Eigentum eingezogen, um die Kosten der Internierung zu bezahlen? Soll dann doch irgendwann ein sich sträubender Bürger mit Gewalt geimpft werden? Wenn das konfiszierte Eigentum zur Kostendeckung verbraucht ist?
Was ist eigentlich, wenn Impfschäden aufgrund dieser Impfung eintreten? Natürlich müssen diese entschädigt werden; wie soll dies geschehen? Wer stellt die Impfschäden neutral und zuverlässig fest? Wie hoch soll die Entschädigung sein, wird es Taxen geben für die üblichen Schäden wie Thrombosen, Myokarditis u. ä.? Wie hoch wird die Entschädigung im Todesfall sein? Wie werden die Gelder haushaltstechnisch erfasst, sollen Rückstellungen erfolgen oder ein Sonderfond gebildet werden?
Fragen und Antworten
Das sind die praktischen Fragen, die ganz zwangsläufig beantwortet werden müssen, wenn eine Impfpflicht beschlossen wird. Also habe ich folgende Fragen der SPD (der Parteizentrale), der CDU (dem Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus) und der FDP (dem Parteivorsitzenden der Christian Lindner) als Presseanfrage gestellt:
Geplant ist eine Impfpflicht für „Impfunwillige“, die als Pandemietreiber bezeichnet werden. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie stehen Sie zu der Resolution Nr. 2361 des Europarats vom 27.01.2021, wonach die Unterzeichnerstaaten in Punkten
7.3.1. „ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
7.3.2.. ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanted to be vaccinated;“
dies ist Ausdruck grundlegender europäischer Werte, insbesondere medizinethischer und rechtlicher. Gelten diese nicht mehr?
2. Wenn eine Impfpflicht eingeführt wird, wird ein Verstoß dagegen bußgeldbehaftet sein. Wie hoch soll es sein?
3. Ein Verstoß gegen die Impfpflicht ist ein Dauerdelikt. Wie oft soll das Bußgeld erhoben werden?
4. Bei Nichtzahlung von Bußgeldern ist Haft die Folge. Wie viele neue Gefängnisplätze sollen geschaffen werden?
5. Ist bis Fertigstellung der zusätzlich notwendigen Gefängniskapazitäten eine Internierung in speziellen Lagern geplant?
6. Ist bei wiederholter Missachtung der Impfpflicht eine Erzwingung geplant? Oder wird das Bußgeld unendlich fortgesetzt?
7. Welche Vorkehrungen werden getroffen, Impfschäden einfach und unbürokratisch zu entschädigen?
8. Wie hoch wird die Entschädigung für die üblichen Schäden (Thrombosen, Myokarditis, Perikarditis, Lähmungen usw.) ausfallen? Wird es Taxen wie im Versicherungsbereich geben?
9. Wie hoch wird die Entschädigung für die Hinterbliebenen im Todesfall?
10. Werden Gelder im Haushalt zurückgestellt oder soll ein extra Fond gebildet werden?
Keine Antwort. Oder doch, das Büro von Christian Lindner antwortete:
„Herr Lindner wird als Abgeordneter zu gegebener Zeit Stellung beziehen zu den angekündigten Gruppenanträgen in dieser Sache. Noch sind diese ja nicht bekannt.”
Immerhin eine Antwort, das ist begrüßenswert. Oder vielleicht ein klein wenig schlechtes Gewissen? Schließlich will die FDP die Partei der Freiheit und bürgerlichen Rechte sein. Mit dem jetzigen Vorgehen verspielt sie komplett ihren Markenkern und riskiert ihre Zukunft. Sie hat Wahlkampf gemacht mit ihrer Kritik an der Coronapolitik und der Aussage von Lindner, eine Impfpflicht sei unverhältnismäßig – nun die Kehrtwende.
Eine solche Wählertäuschung kann sich die FDP nicht leisten. Was außerdem wundert: Wenn Lindner nun sagt, er halte eine Impfpflicht für verhältnismäßig, dann muss er sich diese Fragen doch gestellt und beantwortet haben? Will er wirklich mit seiner FDP dafür verantwortlich sein, wenn all das oben Geschilderte passiert? Oder müsste er nicht dafür sorgen, dass genau dies in einer Koalition mit der FDP nicht passiert? Ich frage ja nur.
Was dem einen seine Wählertäuschung, ist dem anderen seine Wählerenttäuschung. Dies dürfte für die Union gelten, denn die – und genau darin liegt ja ihre Tragödie – hatte ihren Kurs verloren und macht jetzt weiter wie zuvor; den Führungsanspruch aufgebend schwimmt sie weiter wie der Korken auf den Wellen. Wie war das mit „Kein weiter so“? Doch, es geht genau so weiter wie vorher.
Mehr noch, sie verliert aktuell ihren Gründungsmythos und ihre DNA. In der Stunde der Bewährung bewährt sie sich nicht. Keiner, der sagt: „Ihr braucht keine Angst zu haben, wir sorgen dafür, dass jeder, der krank wird, natürlich einen Platz im Krankenhaus bekommt. Wir sorgen dafür, dass jeder, der geimpft werden möchte, kurzfristig eine Impfung erhalten kann, möchten aber die jüngeren Mitbürger bitten, den älteren und vulnerablen Gruppen den Vortritt zu lassen.“ Das christliche Menschenbild sucht man vergeblich.
Dass die SPD nicht antwortete, wundert nicht. Vorbei die Zeiten früherer Sozialdemokraten, die auf ein derart autoritäres Verhalten nicht im Traum gekommen wären. Wie Otto Schily sagt, nicht einmal China geht so mit seinen Bürgern um.
Aber Olaf Scholz schließt gar nichts mehr aus, für ihn gibt es keine roten Linien mehr. Wir haben also einen Bundeskanzler, der jedes Mittel zur Zweckerreichung für legitim hält. Die Presse feiert ihn. Bemerkenswert.
Gleiches gilt derzeit für viele, wenn auch nicht für alle Bürger. Um noch einmal Dr. Neumann zu zitieren:
„Zudem müssen wir lernen, wieder die Kontrolle über unsere Emotionen wie Angst und das Bedürfnis nach Sicherheit zu übernehmen und zu behalten. Psychopathen können nur erfolgreich sein, wenn wir nicht merken, dass es sich um Psychopathen handelt. Sobald wir uns nicht mehr benutzen lassen, weil wir den Psychopathen erkannt haben, ist es vorbei. Mit einem gesellschaftlichen Bewusstsein der zweifelhaften Symbiose – Bevölkerung und Psychopathen – und dem Erkennen der Psychopathie wird der notwendige Nährboden entzogen.“
Also nur Mut, liebe Mitbürger, gewinnt die Kontrolle über eure Angst zurück. Fangt wieder an, mit dem Kopf zu denken, dafür habt ihr schließlich den Verstand bekommen. Denn sonst ist es nicht nur der Niedergang Deutschlands, es geht auch um den Tod Europas.
Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Annette Heinisch. Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Schwerpunkt: Internationales Bank- und Währungsrecht und Finanzverfassungsrecht. Seit 1991 als Rechtsanwältin sowie als Beraterin von Entscheidungsträgern vornehmlich im Bereich der KMU tätig.
Bild: ShutterstockText: Gast