Haftstrafe für Richterin, weil sie sich Maßnahmen-Unrecht widersetzte Ein Jahr auf Bewährung für Anna K. – Urteil ist eine Schande für unsere Justiz

Darf man Auschwitz mit den Corona-Maßnahmen in einem Artikel oder gar in einem Satz erwähnen? Natürlich darf man das. Manchmal muss man es sogar. Doch dazu später mehr. Was man nicht darf, ist beides auch nur annähernd gleichzusetzen. Warum ich beides in einem Artikel erwähne, muss ich kurz erläutern.

Schon vor einiger Zeit schlug mir meine rechte Hand Ekaterina Quehl vor, doch über den Fall einer Richterin zu berichten, die wegen Rechtsbeugung vor Gericht steht, weil sie ihrem Vater, einem Pfarrer, per Gerichtsentscheid erlaubte, in der Corona-Zeit eine sterbende Frau zu besuchen. Sie war Bereitschaftsrichterin am Amtsgericht Jena, als der Eilantrag ihres Vaters einging.

Ich entschied mich, trotz Protesten von Ekaterina, damals gegen eine Berichterstattung, weil ich mir sagte: Eine Entscheidung bei einem Antrag des eigenen Vaters – das ist wirklich grenzwertig, denn da ist man ja wirklich befangen.

Heute finde ich: Die Entscheidung war falsch.

Zu diesem Umdenken hat bei mir ein Interview der „Stuttgarter Zeitung“ mit dem Enkel von Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß geführt. Ein sehr bewegender Text – der nur dadurch entwertet wird, dass danach die Autoren den Bogen zu den angeblichen „Populisten“ ziehen und damit die Gräueltaten von Höß und seinen Komplizen in Auschwitz instrumentalisieren (siehe hier).

Ich las mich danach etwas ein über Höß. Unter anderem steht bei Wikipedia über den Auschwitz-Kommandanten Höß, das bei historischen Themen durchaus nutzbar ist, während es bei aktuellen rot-grüne Propaganda betreibt: „Er verstand angeblich bis zum Schluss nicht, warum er zur Rechenschaft gezogen werde, da er nur Befehle ausgeführt habe….Vom Gerichtspsychologen Gustave M. Gilbert wurde Rudolf Höß als geistig normal mit einer schizoiden Apathie und Gefühllosigkeit beschrieben. Gilbert beschrieb ihn als bei den Gesprächen geduldig, sachlich und leidenschaftslos. Charakteristisch für Höß war seine vorauseilende Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt, immer im Dienste einer höheren Autorität. Sadistische Neigungen wie etwa bei Amon Göth, dem Kommandanten des KZ Plaszow, waren bei Höß nicht nachweisbar, ein fehlendes Einfühlungsvermögen schon eher.“

Der Schlüsselsatz war für mich, dass er meinte, er habe doch nur Befehle ausgeführt, und nicht verstand, warum er zur Rechenschaft gezogen wurde. Dass seine vorauseilende „Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt, immer im Dienste einer höheren Autorität“ ein wesentlicher Faktor waren, um die Menschenvernichtungs-Maschinerie in Auschwitz zu errichten und am Leben zu halten.

So sehr wir uns hüten müssen, irgendetwas gleichzusetzen – genau diese Züge, die in letzter Instanz auch zu Auschwitz führten, sind in ihren Wurzeln immer noch sehr lebendig. Und genau das zeigten die Corona-Maßnahmen.

Die Grausamkeiten gegen Kinder, gegen sterbende Menschen, die menschenseelenallein in den Tod geschickt wurden – all das geschah in der so schmerzlich bekannten, vorauseilenden „Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt, immer im Dienste einer höheren Autorität“.

Und auch noch im Nachhinein.

Nach den Denkanstößen durch die Auschwitz-Lektüre schrieb ich Ekaterina: Ich habe mich geirrt. Ich muss über die Richterin berichten, die durch die Entscheidung für ihren Vater einer alten Frau ermöglicht hat, die menschenunwürdigen Anweisungen der Politik zu umgehen.

Ich finde: Richterin Anna K. (37) verdient jeden Respekt.

Und es verdient höchste Missachtung, dass sie zwischenzeitlich wegen Rechtsbeugung vom Landgericht Gera zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt wurde.

Widerstand gegen Unmenschlichkeit

Anna K. hatte im April 2020 ein Zeichen der Menschlichkeit gesetzt gegen das unmenschliche Besuchsverbot – das dazu führte, dass Hunderttausende alte Menschen ganz alleine, ohne ihre Angehörigen oder jemanden, der ihnen die Hand hielt, in den Tod gehen mussten. Dank ihrem Beschluss konnte ihr Vater einer 89-Jährigen in einem Pflegeheim in Jena beim Sterben Zuspruch geben und ihr die Hand halten. Genau das hatte ihm die Heimleitung verboten.

Die Vorsitzende Richterin von Gera, Marie Richter, sagte in ihrer Urteilsbegründung, das Motiv von Anna K. sei gewesen, „um jeden Preis eigene Maßstäbe an Recht und Gesetz zu setzen“. Das Gericht versteht offenbar gar nicht, dass Menschlichkeit über dem Gesetz steht.

Was mich wieder erinnerte an die „Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt, immer im Dienste einer höheren Autorität“. Nach den Maßstäben des Gerichts hätten auch die Mauerschützen in der DDR brav den Schießbefehl befolgen müssen. Schlimmer noch – hätten sie sich geweigert, auf Unschuldige zu schießen, hätten sie damit nach der Logik von Marie Richter und ihrem Senat versucht, „um jeden Preis eigene Maßstäbe an Recht und Gesetz zu setzen“.

Die Richter, die dieses Urteil fällten. In der Mitte: Marie Richter

Die Richter am Landgericht Gera und Staatsanwalt Philipp Giesecke haben ihrer Kollegin Anna K. ihre juristische Karriere und ihren Lebenslauf zerstört. Doch sie haben in erster Linie sich selbst zerstört: Wer solche unmenschlichen Urteile fällt, die in finsterer Tradition stehen, wird, falls er ein Gewissen oder Reste davon hat, in meinen Augen bis an sein Lebensende nur schwer in den Spiegel blicken können (und dafür umso lieber in den „Spiegel“ und andere Propaganda-Organe).

Das Urteil von Gera beweist genauso wie der gesamte Umgang mit Corona und den Corona-Maßnahmen: Die gebetsmühlenartige Vergangenheitsbewältigung ist zu einem leeren Ritual verkommen.

Pfeifen auf die Lehren

Die wirklich wichtigen Schlüsse aus den grausamen Verbrechen der Nationalsozialisten wurden nie gezogen. Und genau deshalb ist es – um auf die Frage vom Anfang dieses Artikels zurückzukommen – nicht nur zulässig, sondern zwingend, die Lehren aus Auschwitz auch für die Corona-Maßnahmen und ihre Aufarbeitung anzuwenden.

Würde das in unserer Gesellschaft passieren, würde die Richterin Anna K. für ihren Mut ausgezeichnet, statt abgeurteilt.

Denn Recht wird zu Unrecht, wenn es gegen die Menschlichkeit verstößt – gegen die „Würde des Menschen“, die Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert. Und die in Corona-Zeiten millionenfach auf üble Art und Weise mit Füßen getreten wurde. Wo das geschieht, wie durch die Corona-Maßnahmen, ist Widerstand nicht nur legitim. Er ist zwingend. Das schreibt auch das Grundgesetz selbst vor.

Meine große Hoffnung ist, noch Zeiten zu erleben, in denen die Richterin Anna K. die verdiente Würdigung erhält. Und die unmenschlichen Richter vom Landgericht in Gera, allen voran die Vorsitzende Marie Richter, sowie der Staatsanwalt Philipp Giesecke ihre gerechte Strafe.

Und eine zweite Hoffnung ist, dass ich wachsamer bin und sich mein Fehler nicht wiederholt – dass ich Geschichten wie diese zuerst nicht aufgreife. Man lernt nie aus, und man ist immer der Gefahr ausgesetzt, in Routinen zu verfallen. Man muss immer an die große, unsterbliche Weisheit des „Kleinen Prinzen“ aus dem gleichnamigen Buch von Antoine de Saint-Exupéry denken: “Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.“

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