Hausverbot-Doppelmoral: Für „Rechte“ erwünscht, für Grüne – Volksverhetzung Im einen Fall böser Hass, im anderen korrekte Haltung

Proktologen nennt man die Fachärzte, die für den Enddarm zuständig sind. Genauer gesagt den Mastdarm und den Analkanal. Was diese Ärzte mit dem Thema dieses Artikels zu tun haben, werden Sie mich nun vielleicht fragen. Zu Recht. Denn der Zusammenhang ist ungewöhnlich. Aber ich fühle mich in diesen Zeiten als Journalist mehr und mehr wie ein Proktologe – weil ich mich ständig mit Dingen und Erscheinungen zu beschäftigen habe, die ich für unappetitlich halte. Und die man normalerweise lieber vermeiden würde – wenn man nicht von Berufs wegen damit konfrontiert wäre.

Ständig muss ich mir die Frage stellen, wenn es wieder einmal ein Beispiel für Doppelmoral und doppelte Standards in Deutschland gibt: Ist die Geschichte so relevant, dass ich darüber berichten muss? Oder kann ich das meinen Lesern und mir ersparen, weil es nur die gefühlt tausendste Variante von ein und demselben Phänomen ist?  Und ein Bericht damit ermüdend wäre – und überflüssig.

Im vorliegenden Fall halte ich aber die Doppelmoral für derart hanebüchen, dass ich mich verpflichtet fühle, Sie darüber zu informieren. Sicher ist Ihnen genauso wenig wie mir entgangen, dass viele Einrichtungen, von Restaurants bis hin zu Bäckereien, „Nazis“, also Andersdenkenden, oder explizit Mitgliedern der AfD gegenüber ein Eintrittsverbot bzw. Hausverbot verhängen. Unter dem Titel „Gilt das Grundgesetz nicht für die AfD?“ habe ich etwa schon Anfang 2020 über ein Restaurant-Verbot für den damaligen AfD-Chef „und Leuten wie ihn“ im Berliner „Ristorante Cinque“ in der Reinhardtstraße (siehe hier). Aufkleber mit „FCK AfD“ sind heute allgegenwärtig.

Ist Ihnen ein Fall bekannt, wo es gegen solche Diskriminierung außerhalb vom Kreis der Betroffenen Widerstand gab? Etwa von der Justiz oder aus dem polit-medialen Komplex? Mir persönlich jedenfalls ist nichts dergleichen zu Ohren gekommen. Jene auszugrenzen, die als „böse“, „rechts“ oder AfD-nah gelten, gehört zum guten Ton.

Ganz anders ist das, wenn genau die gleiche Ausgrenzung unter umgekehrten Vorzeichen geschieht. Das musste jetzt ein Bauer aus Brandenburg erfahren, der auf seinem eigenen Land ein Plakat mit folgender Aufschrift aufgestellt hatte: „Grüne und Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient. Die deutschen Bauern!“ Die Reaktion: Die Polizei beschlagnahmte das Plakat, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mann wegen Volksverhetzung.

Das verwundert umso mehr, als der Mann das Plakat in Absprache mit dem örtlichen Ordnungsamt aufgestellt hatte.

Dabei handelt es sich nicht um den einzigen Fall dieser Art. Der öffentlich-rechtliche RBB meldet: „In der Prignitz werden Plakate aufgehängt, welche die Grünen und ihre Wähler verunglimpfen. Unter anderem in Weisen und Kuhblank bei Wittenberge sind Aufsteller mit der Aufschrift „Grüne und Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient. Die deutschen Bauern!“ platziert worden. Weil es Parallelen zu einem Spruch in der Nazizeit gibt, hat die Polizei Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet, sagte ein Sprecher am Donnerstag auf RBB-Anfrage. Wer genau die Plakate aufgestellt hat, ist noch unklar.“

Ein Ausschluss von Grünen weist also „Parallelen zu einem Spruch in der Nazizeit“ auf (gemeint ist wohl „kauft nicht bei Juden“). Ein Ausschluss von AfDlern dagegen weist solche Parallelen für die Justiz nicht auf.

Faszinierend.

Einer der „Verdächtigen“ ist ein Obsthändler, der auf dem Wochenmarkt in Wittenberge ein entsprechendes Plakat aufgehängt hatte – nur mit den Schlussworten „der deutsche Mittelstand“ statt „die deutschen Bauern“. Die Polizei hat dieses Plakat beschlagnahmt. Er muss sich nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung rechtfertigen. Und die Polizei bemängelt, er habe nicht die geringste Einsicht an den Tag gelegt.

Der gebührenfinanzierte RBB zitiert zu den Plakaten Bärbel Treutler, Kreistagsabgeordnete der Grünen in Prignitz: „Wer sowas plakatiert, da ist blindwütiger Hass im Spiel. Man kann ja diskutieren, Dialog ist immer wichtig, aber auf einer sachlichen Ebene.“

Wie bitte? Warum ist es dann kein „blindwütiger Hass“, genau solche Plakate gegen AfDler aufzuhängen? Warum ist dann Dialog mit diesen nicht „immer wichtig“ – und es gilt stattdessen, man dürfe nicht mit „Rechten“ reden?

Womit wir wieder beim Anfang dieses Textes sind. Ich denke, Sie werden jetzt verstehen, warum ich mich wie ein Proktologe fühle. Derartige Doppelmoral und doppelte Standards rufen bei mir inzwischen – trotz aller Abstumpfungseffekte wegen Gewöhnung – Brechreiz hervor. Obwohl ich mich politisch als neutral sehe und mich als Journalist hüte, einer Partei nahezustehen. Ich kann einfach seit Kindheit Ungerechtigkeiten nicht ertragen. Und das geballte Maß, in dem wir diese heute erleben, macht mich sprachlos. Und wütend.

Es ist genauso schizophren, gleichzeitig Lokalverbote für „Rechte“ zu begrüßen und für Rot-Grüne als Volksverhetzung zu verfolgen, wie es schizophren ist, dass auf Demos gegen die AfD oft unweit voneinander Plakate gezeigt werden, auf denen steht „Wider den Hass“ und dann – sinngemäß – „wir alle hassen die AfD“.

Derartige Doppelmoral ist typisch für Gesellschaften, die durch Ideologie statt den gesunden Menschenverstand beherrscht werden. Noch schlimmer als diese unsägliche Doppelmoral ist, dass die ihren Urhebern vor lauter ideologischer Verblendung gar nicht mehr auffällt.

Etwa, wenn der „Focus“ titelt: „Jürgen Trittin entsetzt – Hass gegen Grüne: „Das hat es in der Geschichte nie gegeben.“ Hat es, Herr Trittin! Es ist genau die Medizin, die Ihre Grünen anderen verschrieben haben. Und nun – logischerweise – selbst verordnet bekommen.

Das Grünen-Urgestein wird wie folgt zitiert: „Neu ist, dass man dabei eine Rhetorik pflegt, die zu Enthemmung führt und letztlich Gewalt provoziert“. Nein, das ist nicht neu. Neu ist nur, dass dies nicht gegen „rechts“ angewandt wird, sondern gegen die Grünen.

Ich finde: Egal ob „rechts“, links, rot-grün oder sonstiger politischer Couleur: Jemanden, der sich nichts zuschulden kommen lässt, aus einem Lokal oder einer Bäckerei auszuschließen, ist unzulässig. Ebenso wie das Schüren von Hass und Hetze. Egal, gegen wen.

Wer das tut, ist kein Demokrat.

Wer als Journalist, Polizist, Verwaltungsangestellter oder Staatsanwalt doppelte Standards anwendet bei solchen Diskriminierungen, entlarvt damit sogar totalitäres Denken.

Erschreckend, wie weit dieses verbreitet ist in Deutschland 2024.

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