Von Daniel Weinmann
Geht es um die Einsparung von Energie, klaffen die Selbsteinschätzung der Bundesregierung und die Realität meilenweit auseinander. Exemplarisch dafür steht das Gebäudeenergiegesetz, vulgo Heizungsgesetz, als zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Das Bundesverfassungsgericht hat dessen Novelle kürzlich gestoppt. Der Bundestag müsse sich mehr Zeit für die Beratung des umfangreichen Entwurfs nehmen, entschieden die Richter. Somit kann es nicht vor der Sommerpause verabschiedet werden. Dass Karlsruhe ein Gesetz kippt, das noch gar nicht beschlossen wurde, ist bislang einmalig – und eine schallende Ohrfeige für die Ampelkoalition.
Der desaströse Richterspruch scheint indes nicht genug. Da es Habeck & Co. offenkundig am Sachverstand mangelt, musste sich die Regierung externes Wissen einkaufen. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage des Fraktionschefs der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, hervor.
Laut einem Schreiben des Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Philipp Nimmermann, aus dem die „Welt“ zitiert, sei das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg im Herbst 2021 mit der „Analyse, Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung von Anforderungen im Gebäude-Energiegesetz“ betraut worden.
Fast alle Berater stehen der grünen Klimaagenda aufgeschlossen gegenüber
„Der Festpreis für alle Arbeitspakete des Gutachtens inklusive der separat zu beauftragenden optionalen Arbeitspakete beträgt insgesamt 1.809.695 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer“, so der Nachfolger des entlassenen Staatssekretärs Patrick Graichen. Man mag hier einwenden, dass 1,81 Millionen Euro angesichts der massiven Verschwendung von Steuergeldern durch die Bundesregierung – Außenministerin Baerbock etwa ließ sich im vergangenen Jahr für 130.000 Euro ihr Antlitz aufpolieren – vergleichsweise wenig sind.
Der eigentliche Skandal ist, dass diese Regierung trotz ihrer mehr als 30.000 Ampel-Beamten nicht in der Lage ist, die von ihr geradezu manisch propagierte Klimawende ohne fremdes Know-how zu bewältigen.
Der Auftrag für das Gutachten habe drei „Arbeitspakete“ mit 19 „Unterarbeitspaketen“ umfasst, für die weitere Institute einbezogen worden seien. Fast sämtliche Berater sind Instituten zuzurechnen, die der grünen Klimaagenda sehr aufgeschlossen gegenüberstehen. Dazu zählen nicht zuletzt das Öko-Institut, die Stiftung Umweltenergierecht und Econsult.
„Es ist kurios, wie viele externe Dritte auf Steuerzahlerkosten die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Heizungsgesetzes beraten haben und dass dann dieser Murks dabei herauskommen konnte“, ätzt der Linksfraktionschef Bartsch. „Womöglich wurde dem Habeck-Ministerium einiges eingetrichtert.“
Einfluss externer Dritte auf Gesetze künftig 'radikal reduzieren'
Er hält das Heizgesetz für „undurchdacht und unseriös“. Es sei „bemerkenswert, dass von all den Experten niemand den Hinweis gab, zuerst eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen“. Bartsch spielt auf den zentralen Kritikpunkt am ursprünglichen Gesetz an, dass Hausbesitzer schon ab Anfang kommenden Jahres zum Einbau der teuren Heiztechnik verpflichtet werden sollten, ohne die kommunalen Pläne für Wärmenetze zu kennen.
Der Geschäftsführer des von der Regierung beauftragten Instituts für Energie- und Umweltforschung (Ifeu), Martin Pehnt, mag dies nicht gelten lassen. Institute wie das Ifeu hätten die Politik schon Anfang der 2000er Jahre auf die Notwendigkeit kommunaler Wärmeplanung nach skandinavischem Vorbild hingewiesen. „Es war ein großes Versäumnis der Wärmepolitik vor 2021, dies nicht aufgegriffen zu haben“, kritisiert Pehnt nicht nur die Arbeit des Kabinetts Merkel. Denn auch im Koalitionsvertrag der Ampel sei – offenbar bewusst – noch nicht von einer verpflichtenden, sondern nur von einer flächendeckenden Wärmeplanung die Rede gewesen.
Linkenpolitiker Bartsch geht noch weiter: Dass die Ampel das Gebäudeenergiegesetz unverändert Anfang September beschließen wolle, ist in seinen Augen „ein Affront gegenüber Bundesverfassungsgericht und Bundestag“. Eine Lehre für die Zukunft sollte sein, „dass der Einfluss externer Dritte auf Gesetze radikal reduziert wird“.
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