Impfschäden: „Der Elefant im Raum ist die Haftung“ Das steckt wirklich hinter dem Daten-Chaos beim PEI

Von Kai Rebmann

Viel wurde über die Effektivität der mRNA-Produkte diskutiert, die in der EU seit nunmehr zwei Jahren als „Impfstoffe“ gegen Corona verkauft werden. Inzwischen ist klar, dass die Frage eines Schutzes vor Weitergabe des und Ansteckung mit dem Virus bei den Zulassungsstudien nie wirklich gestellt worden war. Berichte über eine Schutzwirkung von bis zu 100 Prozent beruhten demnach also von Anfang an auf Behauptungen. Ebenso offensichtlich ist das historisch beispiellose Ausmaß von Nebenwirkungen, die im zeitlichen und ausdrücklich auch kausalen Zusammenhang mit dieser „Impfung“ immer häufiger auftreten. Die wirklich spannende Frage dabei ist jedoch jene nach der Haftung für die Folgen von Impfschäden. Über diesen Elefanten im Raum, wie es ein Leser in einer diesbezüglichen Zuschrift nannte, wurde und wird aber erstaunlich wenig gesprochen.

Spätestens nach dem Wirbel um die umstrittenen KBV-Daten sowie die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Todesursachen im Jahr 2021 muss die Frage nach dieser Haftung mehr denn je gestellt werden. Dies gilt umso mehr aufgrund der Tatsache, dass dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hierbei eine nicht unwichtige Rolle zukommt – oder besser gesagt, zukommen sollte. Denn wie mittlerweile bekannt ist, liegen dem PEI so gut wie keine brauchbaren Daten vor, über die es laut Paragraf 13 IfSG aber verfügen müsste. Ob es nun die KBV ist, die die Lieferung dieser Zahlen verweigert oder das PEI das Einfordern dieser Daten verpasst hat, gleicht einer Diskussion um des Kaisers Bart. Fakt ist, dass dem gesetzlichen Auftrag seit zwei Jahren nicht nachgekommen wird und die Frage lautet, warum das so ist.

Die geheimen Verträge der EU

Wer zahlt bei einem Impfschaden? In der Theorie gibt es für Betroffene zunächst drei potenzielle Anlaufstellen. Diese sind die Hersteller, der impfende Arzt und/oder in letzter Instanz der Staat. Erstere scheiden im Falle der Corona-„Impfung“ aus, wie wir gleich noch sehen werden, zumindest soweit es sich auf die Produkte von Pfizer/Biontech bezieht. Nummer zwei erfordert, dass der Geschädigte oder dessen Angehörige dem impfenden Arzt einen Behandlungsfehler oder eine mangelhafte Aufklärung nachweisen kann. Hier ließe sich eventuell ansetzen, da ein ordentliches Aufklärungsgespräch im Sinne des Gesetzgebers und der Medizinethik mindestens zehn Minuten dauert. Das dürfte insbesondere bei der Massenabfertigung in Impfstraßen und -zentren nur in den seltensten Fällen gewährleistet gewesen sein. Bleibt also der Staat, an den sich Impfopfer mit etwaigen Versorgungsansprüchen nach Paragraf 60 IfSG richten können. Dieser Weg ist aber nicht nur lang und steinig, sondern endet nicht selten ebenfalls in einer Sackgasse.

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Als sich die mRNA-„Impfstoffe“ noch im Stadium der Entwicklung und Zulassung befanden, standen die Elefanten noch in Mainz (Biontech) und New York (Pfizer). Wie nicht nur, aber insbesondere bei medizinischen Produkten eigentlich üblich, ist der Hersteller von Medikamenten oder Arzneimitteln verantwortlich, wenn er diese auf den Markt zu bringen gedenkt. Biontech und Pfizer zogen mit den Elefanten aber weiter nach Brüssel und schlossen mit der EU-Kommission einen Vertrag, der sie ausdrücklich und vollumfänglich aus jeglicher Haftung für ihre Produkte entlässt. Dieser Vertrag war zur Geheimhaltung bestimmt, was in dem Dokument selbst so niedergeschrieben wurde. Auf Druck des EU-Parlaments sah sich die Kommission dann aber zur Veröffentlichung des Vertrags gezwungen. Dabei wurde natürlich nicht an schwarzer Tinte gespart, um besonders brisante Details unkenntlich zu machen, unter anderem jene Passagen, in denen es um die Frage der Haftung geht.

Aber: Der Vertrag wurde bekanntlich geleakt. Und so kennt die ganze Welt den Inhalt der sogenannten Indemnitätsklauseln, sprich der Haftungsfreistellung zugunsten der beiden Pharmariesen. Dieser Ausschluss gilt ausdrücklich auch für sämtliche Direktoren, Angestellten, Geschäftspartner, Lizenznehmer und alle weiteren „Affiliates“ von Biontech und Pfizer (Punkt I.12.1 des Vertrags). Demnach können seitens der Geschädigten gegen die Hersteller keinerlei Ansprüche erhoben werden wegen: Tod, Körperverletzung, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, Krankheit, Invalidität, Vermögensverlust oder -minderung, wirtschaftlichen Folgen oder Betriebsunterbrechung (Punkt I.12.2). Die EU-Kommission hat also auch in diesem Fall das getan, was sie besonders gerne macht, nämlich Verträge ohne Beteiligung des Parlaments geschlossen und Milliarden an Steuergeldern an Großkonzerne verschoben.

Die Rolle des Paul-Ehrlich-Instituts

Damit zogen die Elefanten also weiter in die Mitgliedsstaaten der EU. In der Praxis wird es schwierig bis unmöglich sein, einem impfenden Arzt einen konkreten Behandlungsfehler oder eine mangelhafte Aufklärung nachweisen zu können bzw. vor Gericht damit durchzukommen. Geschädigte werden sich in aller Regel also an den Staat halten und gegen diesen Versorgungsansprüche nach Paragraf 60 IfSG geltend machen müssen. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Impfschaden vorliegt, wenden sich die Gerichte nicht selten an das PEI, um den jeweiligen Einzelfall anhand der dort (normalerweise) vorliegenden Daten und Statistiken bewerten zu können. Oberster Dienstherr dieses Instituts ist der Gesundheitsökonom Karl Lauterbach (SPD), der zwar kaum praktische Erfahrung als Arzt hat, dafür aber lange Zeit eine „nebenwirkungsfreie Impfung“ propagiert hat. Folge: Ärzte, Krankenkassen und nicht zuletzt auch das PEI tun sich schwer damit, Impfnebenwirkungen auch als solche anzuerkennen bzw. zu erfassen. Es kann ja nicht sein, was nach Ansicht von Politik und Medien nicht sein darf!

Und damit steht der Elefant am Ende bei den Geschädigten im Wohnzimmer, dem schwächsten Glied in der Haftungskette. Sie haben neben dem gesundheitlichen Schaden auch die Kosten – zum Beispiel durch Einkommensausfall oder Berufsunfähigkeit –, den Tod eines Angehörigen und die Demütigung zu ertragen, dass der erlittene Impfschaden aufgrund der mangelhaften Arbeit des PEI nicht anerkannt wird. Denn: Die schwache Datengrundlage des PEI führt nicht zu einer schwachen Risikobewertung, sondern zwangsläufig zu einer falschen!

Wie aufwändig und langwierig es in der Regel ist, die Bundesrepublik Deutschland für Impfschäden in Haftung zu nehmen, soll folgendes Beispiel aus Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2009 bis 2018 zeigen: Ein damals 12-jähriges Mädchen wurde im November 2009 gegen die Schweinegrippe geimpft und leidet seither an Narkolepsie, der unheilbaren und mit vielen Einschränkungen verbundenen Schlafkrankheit. Die Geschädigte wird ihr Leben lang auf starke Medikamente angewiesen sein, um die Symptome halbwegs unter Kontrolle behalten zu können. Erst im April 2018, also achteinhalb Jahre nach Impfung, wurden der Klägerin Versorgungsleistungen nach Paragraf 60 IfSG zugesprochen. Nicht wenige hätten – oder haben vielleicht sogar – die Flinte im Laufe einer solchen Odyssee wohl ins Korn geworfen.

Dennoch beinhaltet eben dieses Urteil gerade im Hinblick auf die Corona-„Impfungen“ einige interessante Details. Das PEI wurde von dem Gericht als gutachterliche Stelle hinzugezogen (siehe Punkte 9, 16 und 33) und konnte damals – im Gegensatz zu heute – auch brauchbare Daten liefern. Ebenfalls unter Punkt 9 heißt es: „Ein Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts aus dem Jahr 2012 zeige eine Spannweite von bis zu 778 Tagen des Auftretens der ersten Symptome auf, ein Bericht aus dem Jahr 2014 sogar eine Spannweite von bis zu 1127 Tagen.“ So viel also zur vielfach vorgetragenen Behauptung, bei der Corona-„Impfung“ seien Langzeitfolgen ausgeschlossen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung muss ein Impfschaden auch nicht mit letzter Sicherheit bewiesen werden, er muss vom Gericht lediglich als „wahrscheinlich“ angesehen werden (siehe Punkte 27-29). Diese Bewertung ist für medizinische Laien, die Richter in aller Regel sind, nur möglich, wenn ihnen möglichst umfangreiche und zuverlässige Daten und Statistiken zur Verfügung gestellt werden können. Und genau damit können im Zusammenhang mit der Corona-„Impfung“ weder das PEI noch irgendjemand sonst in Deutschland dienen. Warum?

Mein Video-Tipp:

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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