Initiatoren von Demo gegen Flüchtlingsunterkunft droht bis zu einem Jahr Haft CDU-kontrollierte Staatsanwaltschaft legt erstaunlichen Ermittlungseifer an den Tag

Unsere Politiker und Journalisten werden nicht müde dabei, Regierungen in anderen Ländern scharf zu kritisieren, in denen Menschen Gefängnis droht, nur weil sie friedliche Demonstrationen organisieren oder an ihnen teilnehmen.

Ich finde: Diese Kritik ist berechtigt. Auch wenn sich selbst Diktaturen bei der Verfolgung Andersdenkender regelmäßig auf geltendes Recht und Gesetze berufen.

Die Kritik aus Deutschland ist aber absolut scheinheilig und entlarvt eine unglaubliche Doppelmoral, wenn im eigenen Land Ähnliches passiert. Und das mit Schweigen bis Wohlwollen goutiert wird.

Das waren meine ersten Gedanken, als ich in der „Schwäbischen Zeitung“ folgende Überschrift las: „Demo-Initiatoren gegen Flüchtlingsunterkunft droht bis zu einem Jahr Haft“.

„Es ist der 10. Dezember 2023 in Bodelshausen, rund 40 Personen haben sich versammelt, um gegen die vom Kreis Tübingen geplante Geflüchtetenunterkunft im Ort zu demonstrieren. Ihr Ziel: das Privathaus des Mannes, der die ehemalige Fabrik in der Grabenstraße an den Landkreis vermieten will“, heißt es in dem Bericht. Bodelshausen hat 5.851Einwohner und soll 250 Migranten aufnehmen.

„Doch aus der überschaulichen Demonstration wird schnell eine rund 300-Mann starke Truppe. Eine beängstigende Situation für den Vermieter und seine Familie“, schreibt das Blatt weiter: „Die Demo wird in den Tagen danach ein Fall für die Polizei, denn wie sich herausstellt, war sie nicht angemeldet. Das Versammlungsgesetz schreibt aber vor: ‚Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.‘“

Mittlerweile sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen, wie es in dem Blatt heißt: „Die nicht angemeldete Demo ist nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft Tübingen.“ Die Anklagebehörde, die weisungsgebunden ist gegenüber der CDU-Justizministerin in Stuttgart, sagte der Zeitung: „Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen zwei Beschuldigte, denen vorgeworfen wird, mittels Kurznachrichten zu der Demonstration aufgerufen zu haben.“

Damit wird klar, dass die Staatsanwaltschaft darauf abzielt, es sei keine sogenannte „Spontanversammlung“ gewesen. „Spontanversammlungen entwickeln sich ungeplant aus einem momentanen Anlass, sodass sie praktisch nicht angemeldet werden können. Sie haben daher auch keine Veranstalter und keinen Leiter“, erklärt das Portal versammlungsrecht.org: „Weil die Anmeldung hier aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist, entfällt die Anmeldepflicht vollständig“.

Die Staatsanwaltschaft unter CDU-Aufsicht will das nicht gelten lassen. Sie legt einen hohen Strafverfolgungseifer an den Tag. Nach Paragraf 26 des Versammlungsgesetzes, auf den sich die Behörde beruft, droht den beiden Männern großes Ungemach: „Wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der parteilose Bodelshausener Bürgermeister Florian King, kritisierte die Kundgebung dem Bericht zufolge scharf: „Demonstrationen vor privaten Wohngebäuden sollten, unabhängig vom Anlass, nicht sein, da das private Umfeld, egal wie sehr die Meinungen in der Sache auseinandergehen, unbedingt respektiert werden muss. Eine größere Menschenansammlung vor dem eigenen Haus erzeugt schlichtweg Furcht.“

Die große Menschenmenge habe ihn negativ überrascht, so der Ortsvorsteher: „Ich selbst habe recht spät erfahren, dass hier eine Versammlung stattfinden soll und habe die Polizei gebeten, vor Ort dafür zu sorgen, dass keine ordnungsrechtlich relevanten Störungen stattfinden. Mit der großen Personenzahl hätte ich niemals gerechnet“.

Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie angebracht Demonstrationen vor privaten Wohngebäuden sind. Mir ist aber nicht bekannt, dass im Grundgesetz beim Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein entsprechendes Verbot steht. Auch ist mir kein Gesetz bekannt, das ein solches Verbot enthält.

Insofern liegt hier der Verdacht auf der Hand, dass wie in so vielen Fällen hier einfach versucht wird, regierungskritisches Handeln, das strafrechtlich nicht relevant ist, durch einen trickreichen Umgang mit dem Gesetz zu bestrafen. Ganz im Geiste von Angela Merkel, die einst in einem Anfall von Ehrlichkeit äußerte: „Für die Bundesregierung kann ich sagen, dass wir Recht und Gesetz einhalten wollen und werden, und dass wir das, wo immer das notwendig ist, auch tun.“

Die gleiche Justiz, der sonst schon mal die Ressourcen fehlen, um dafür zu sorgen, dass Kinderschänder und Vergewaltiger zuverlässig hinter Schloss und Riegel kommen bzw. bleiben, und die bei Angriffen auf Oppositions-Politiker und kritische Journalisten zuweilen keinerlei Ermittlungseifer an den Tag legt, hat hier auf einmal Ressourcen frei und einen großen Tatendrang.

Dabei spricht viel dafür, dass es sich eben um eine Spontanversammlung handelte. Und deshalb hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Oder genauer gesagt: wieder eines von vielen Exempeln statuiert wird – nach dem Motto des Kommunisten Mao, dem ja auch Baden-Württembergs Grünen-Ministerpräsident Winfried Kretschmann einst treu folgte: „Bestrafe einen, erziehe hundert!“

Hand aufs Herz: Wäre es um einen „Marsch gegen rechts“ gegangen oder einen Solidaritätsmarsch für ein rot-grünes Anliegen – würde irgendein Staatsanwalt auf die Idee kommen, da zu ermitteln? In solchen Fällen raten oft die Polizisten vor Ort überaus wohlwollend, man möge doch formell kurz per Telefon eine Versammlung anmelden, damit alles seine Ordnung habe. Wenn es um den politisch „richtigen“ Zweck geht, ist die Polizei auch heute noch Freund und Helfer. Nicht so offenbar bei „bösen“ Demos gegen Flüchtlingsunterkünfte.

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