Kanzlerkandidatin von Köpenick? Immer mehr Merkwürdigkeiten in Baerbocks Lebenslauf

Der Name Baerbock fehlt auch an der Stelle, an der auf der Internetseite der grünen Heinrich-Böll-Stiftung die Mitglieder des „Transatlantik/Europa-Beirates“ derselben aufgezählt werden. Genau eine solche „Mitgliedschaft“ gibt Baerbock aber in ihrem Lebenslauf an.

Der Blogger Hadmut Danisch hatte zuvor laut TE herausgefunden, dass Baerbock kürzlich Ihr „Curriculum Vitae“ auf ihrer persönlichen Website noch einmal veränderte. Der oben erwähnte Hinweis auf eine „Mitgliedschaft“ beim UNHCR, dem Hochkommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen, fehlt nun auf einmal in ihrem Lebenslauf.

Das kann handfeste Gründe haben, wie Plickert auf Twitter ausführt:

Anhänger Baerbocks mögen Kritik an den Ungenauigkeiten in ihrem Lebenslauf als kleinlich oder pingelig zurückweisen. Andererseits muss die Frage erlaubt sein, ob man von jemandem, der das faktisch mächtigste Amt im Staate für sich beansprucht, nicht erwarten kann, dass er seinen Lebenslauf fehlerfrei wiedergibt.

Die sieben oben erwähnten Fehler Baerbocks sind folgende – so exxpress.at unter Berufung auf den „Plagiatsjäger“ Stefan Weber:

  • Vor der aktuellen Berichterstattung offenbar kein aktives Vorgehen gegen die mehrfache Falschzuschreibung eines Bachelors
  • Wiederholte Falschangaben der Studienfächer an der Universität Hamburg – schon Jahre vor der aktuellen Berichterstattung nachweisbar
  • Vor der aktuellen Berichterstattung keine Angabe des Abschlusses der Politikwissenschaft in Hamburg nur mit einem Vordiplom
  • Änderung von „wissenschaftl. Mitarbeiterin“ in „Trainee“
  • Irreführende Angabe über den Doktorandenstatus, die ein weiterhin aktuelles Promotionsvorhaben suggeriert, obwohl das Promotionsstudium bereits 2015 mit Abbruch und unabgeschlossen beendet wurde
  • Zweifelhafte Verwendung des Begriffs „Völkerrechtlerin“ bei jemandem, der nach deutschem Verständnis allenfalls Politologin ist, zumindest aber keine Juristin
  • Und nun auch noch die von der KMK ausdrücklich untersagte falsche Titelführung des „LL.M.“
  • Den Titel LL.M (Master of Laws) führt Baerbock nach den Recherchen Webers ohne den Zusatz „(LSE)“ bzw.  „(London)“, wie das die Kultusministerkonferenz für solche ausländischen Abschlüsse vorschreibt. Vor ihrem Titel steht dafür in ihrem Lebenslauf aber der Hinweis auf ihr „Masterstudium“ an der London School of Economics (LSE).“
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Bild: photocosmos1/Shutterstock
Text: br

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