Kleinwagen auf A57 abgeschossen: Kongolese (21) kassiert Verwarnung Fahrerflucht mit zwei Schwerverletzten

Von Kai Rebmann

27. Mai 2023: Michael Hahnke ist mit seinem Sohn auf der A57 bei Köln in Richtung Frankfurt unterwegs. Plötzlich biegt sein Peugeot-Kleinwagen auf schnurgerader Strecke nach rechts ab. Hahnke glaubt zunächst an einen Reifenplatzer. Doch die Bilder einer Überwachungskamera zeigen: Die beiden wurden brutal abgeschossen, der Unfallverursacher beging Fahrerflucht.

Wie durch ein Wunder haben Vater und Sohn den Unfall schwer verletzt überlebt, womöglich auch, weil eine Zeugin, die den Unfall mitbekommen hatte, sofort als Ersthelferin zur Stelle war. Am Freitag musste sich jetzt ein 21-jähriger Mann aus dem Kongo vor dem Amtsgericht Köln wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten.

Das Witz-Urteil: 12 Monate Fahrverbot, 100 Sozialstunden und ein mahnender Zeigefinger des Rechtsstaats in Form einer Verwarnung. Doch das ist längst noch nicht der einzige Skandal in diesem Justiz-Irrsinn.

Opfer muss selbst nach dem Täter fahnden

Erstens: Trotz vergleichsweise sehr guter Voraussetzungen – der Unfallhergang wurde von einer Überwachungskamera gefilmt – stellten Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu diesem Fall schon sehr zeitig ein. Hahnke blieb also nichts anderes übrig, als das Recht selbst in die Hand zu nehmen und sich auf die Suche nach dem Täter zu machen. In den sozialen Medien lanciert das Opfer folgenden Aufruf:

„Mir und meinem Sohn ist am 27.05. auf der A57, Höhe Bickendorf, um 7 Uhr 29 ein Fahrzeug in unser Heck gefahren, wie auf dem Video zu sehen. Wir haben dabei Brüche erlitten, unser Auto Totalschaden. Der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen. Er fuhr zu diesem Zeitpunkt einen silbernen Kia Sorento, Baujahr 2002 – 2009. Leider hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt, ich habe aber Videos über meinen Anwalt von der Verkehrsüberwachung erhalten. Das Kennzeichen konnte leider nicht identifiziert werden, deshalb versuche ich es auf diesem Weg. Vielleicht ist jemand von euch ein zu der Unfallzeit beschädigter Kia Sorento aufgefallen oder habt davon gehört etc.“

Und tatsächlich: Diese einfache Maßnahme hat ausgereicht, um Druck auf den Täter auszuüben. Der Kongolese habe sich sodann gegenüber dem Geschädigten als Unfallverursacher zu erkennen gegeben, wie eine Gerichtssprecher gegenüber RTL erklärte. Weshalb weder Polizei noch Staatsanwaltschaft auf diese Idee gekommen sind, bleibt aber weiter rätselhaft.

Zweitens: Obwohl der Täter bereits 21 Jahre alt ist, wandte das Amtsgericht Köln auf Antrag der Verteidigung Jugendstrafrecht an, da der Angeklagte noch einem Jugendlichen gleichzustellen sei. Das klingt gerade in diesem Fall wie ein schlechter Witz. Bei der Ausstellung der Fahrerlaubnis wollte der Kongolese von einer „Gleichstellung mit einem Jugendlichen“ offenbar noch nichts wissen.

Urteil kommt gefühltem Freispruch gleich

Drittens: Auch bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht wäre eine Höchststrafe von bis zu drei Jahren möglich gewesen. Weshalb das Gericht aber trotzdem am absolut unteren Rand dieses Strafrahmens und bei einem gefühlten Freispruch geblieben ist, erscheint schleierhaft – zumal der Angeklagte in der Zeit zwischen Tat und Verurteilung im Dezember 2023 durch mindestens eine weitere Fahrerflucht aufgefallen ist.

Selbst die Verteidigerin schien vor den Mikrofonen nicht wirklich zu wissen, weshalb sie auf Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert hatte und begnügte sich mit einer recht lapidar klingenden Begründung: „Nach meiner Ansicht ist er halt noch keinem Erwachsenen gleichzustellen.“ Mit anderen Worten: Bei einem 18- bis 21-jährigen Mandanten fordert man „halt“ grundsätzlich Jugendstrafrecht.

Michael Hahnke zeigte sich einerseits erleichtert, dass dieser Fall nun doch noch abgeschlossen werden konnte, sagte aber auch: „Das ist ein Einschnitt ins Leben gewesen. Jetzt nicht nur für mich, sondern auch für meine Familie natürlich.“

Wie tief die beiden Opfer dem Tod in die Augen geschaut haben müssen, macht auch die Aussage der Zeugin und Ersthelferin deutlich: „Mein Gott, was haben die für einen Schutzengel gehabt. Das war erstmal wirklich ein Schock und Glück, dass die beiden lebend aus dem Auto herausgekommen sind.“

Umso sprachloser macht diese „Verurteilung“, wenn man sich anschaut, wofür andere, die womöglich nicht den „richtigen“ Hintergrund haben, ins Gefängnis gesteckt wurden und werden – siehe hier, hier, hier oder hier.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot „RTL West“

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