Von Kai Rebmann
Es ist still geworden um das Selbstbestimmungsgesetz, das den Bundesbürgern ab dem 1. Januar 2024 einmal jährlich den Wechsel ins andere Geschlecht erlauben sollte. Zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung. Und das hat einen guten Grund: Die Ampel musste einmal mehr feststellen, dass die Realität sich von keiner noch so hartnäckig verfolgten Ideologie bestechen lässt.
Ähnlich wie das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz oder Wärmepumpen-GAU, sollte der entsprechende Entwurf um jeden Preis noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden. Praxisorientierte Einwände von Experten werden unter Umständen zur Kenntnis genommen, viel mehr aber auch nicht. Weshalb das Selbstbestimmungsgesetz in seiner bisherigen Form aber trotzdem nicht kommen wird – und warum das auch gut so ist –, dazu später mehr.
Wann ist eine Frau eine Frau?
Welche Gefahren mit dem Wechsel ins andere Geschlecht per einfacher Selbstbestimmung auf dem Standesamt einhergehen, wurde auf reitschuster.de schon anhand mehrerer fiktiver oder auch tatsächlicher Szenarien skizziert. Problem: Sobald eine Person ein bestimmtes Geschlecht im Ausweis trägt, ist sie rein rechtlich eben diesem Geschlecht zuzuordnen. Waren dafür bisher aus gutem Grund noch zahlreiche Hürden zu überwinden – etwa psychologische Begutachtung, Hormontherapien und letztlich auch operative Eingriffe – sollte dies ab 2024 der Vergangenheit angehören.
Jetzt hat sich in einer Sportsbar in Pforzheim ein Vorfall ereignet, den man sich erstens kaum hätte ausdenken können und der zweitens die ganze Absurdität des Selbstbestimmungsgesetzes an einem konkreten Beispiel vor Augen führt. Es begab sich, dass sich Marie-Luisa Quolke mit ihrem Transfrauen-Stammtisch in dem Lokal im Industriegebiet „Wilferdinger Höhe“ einfand. Die 63-Jährige wurde als Fritz in Berlin geboren, hat ihre Zelte inzwischen aber am Tor zum Schwarzwald aufgeschlagen.
Eigenen Angaben zufolge will Fritz alias Marie-Luisa schon seit 40 Jahren „heimlich gewusst“ haben, dass sie eigentlich eine Frau sei, wie sie der BNN erzählte. Der ultimative Schritt, also operative Geschlechtsumwandlung samt entsprechendem Eintrag auf dem Standesamt, wurde aber erst vor zwei Jahren vollzogen. Rein rechtlich geht der gebürtige Mann damit als Frau durch, weshalb wir im weiteren Verlauf auch das weibliche Pronomen verwenden wollen.
‚Influencerin‘ ist auf Krawall gebürstet
Denn Marie-Luisa ist, wie der Betreiber der besagten Sportsbar bereits leidvoll erfahren musste, ganz offensichtlich auf Krawall gebürstet. Der Stammtisch nahm den Angaben zufolge zunächst einen unspektakulären Verlauf, was sich aber schlagartig ändern sollte, als Marie-Luisa einem nur allzu menschlichen Bedürfnis nachzugehen gedachte.
Ihrer Selbstwahrnehmung entsprechend suchte sie hierzu das Damen-WC auf. Das stieß bei anderen Besuchern des Lokals jedoch nicht auf ungeteilte Zustimmung. Laut BNN hätten sich Mütter mit Kindern beschwert, „dass in einen Schutzraum für Frauen und Kinder eingegriffen“ worden sei. Das wiederum rief Geschäftsführer Djahangir Sherif auf den Plan, der nach einer salomonischen Lösung suchte.
„Er wollte, dass wir auf die Behindertentoilette gehen“, behauptet Quolke, was der Wirt so nicht stehen lassen will. Es stimme zwar, dass diese Toilette behindertengerecht sei, sie werde aber zum Beispiel auch als Personal-WC genutzt und sei darüber hinaus die „Regenbogen-Toilette“ des Lokals.
Marie-Luisa wollte davon allerdings nichts wissen – und sah wohl die Gunst der Stunde gekommen. Die BNN bezeichnet die Transfrau als „Influencerin“. Und tatsächlich, auf Kanälen wie Instagram, Tiktok oder Youtube kommt die Dame auf einen versprengten Haufen von sage und schreibe 1.600 Followern – also wenig mehr als Null. Was bietet sich da besser an, als aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, wobei sich Quolke natürlich nicht zweimal bitten ließ. Ob sie sich damit jedoch einen Gefallen getan hat, steht wohl auf einem ganz anderen Blatt.
Die Entscheidung, über den inzwischen schon alltäglich gewordenen woken Wahnsinn zu berichten oder nicht, ist also ein schmaler Grat. Soll man dieser Transfrau eine noch größere Bühne bieten? Einerseits natürlich nein, andererseits hat der Fall – wie eingangs bereits angedeutet – eine sehr viel tiefere Dimension. Inzwischen hat Quolke offenbar ihre Anwälte eingeschaltet und es spätestens damit in die Berichterstattung der lokalen Medien geschafft.
BKA warnt vor weitreichenden Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes
Sollte Quolke die Sache bis zum bitteren Ende durchziehen und der Streit eines Tages vor Gericht landen, spräche aus juristischer Sicht wohl wenig für den Betreiber der Sportsbar. Was im vorliegenden Fall nicht viel mehr als eine Schwarzwald-Posse ist, öffnet den Blick für das große Ganze hinter dem Selbstbestimmungsgesetz – und macht deutlich, weshalb es in der aktuellen Form selbst im Angesicht einer linksgrün dominierten Ampel zum Scheitern verurteilt ist.
Die Koalitionäre der SPD, Grünen und FDP hätten es gerne gesehen, wenn dieser Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause verabschiedet worden wäre. Nicht zuletzt auch deshalb, damit er bei den im Spätjahr anstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern von den „bösen Rechten“ nicht mehr zum Thema gemacht werden kann – eine weitere Gemeinsamkeit mit dem Heizungsgesetz.
Nun war es aber ausgerechnet das Bundesinnenministerium, das diesem woken Ansinnen einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Zur Erinnerung: Hausherrin Nancy Faeser geht in Hessen als Spitzenkandidatin der SPD ins Rennen. Auf Betreiben des Bundeskriminalamtes (BKA), das direkt dem Innenministerium in Berlin unterstellt ist, wurde das Selbstbestimmungsgesetz in der vergangenen Woche bereits zum dritten Mal von der Tagesordnung einer Kabinettssitzung genommen.
Grund: „Das Bundeskriminalamt hat darauf hingewiesen, dass mit dem behördlichen Entstehenlassen einer ‚neuen Person‘ und rückwirkenden Änderungen aller Dokumente für Kriminelle die Möglichkeit entstünde, sich auf diesem Weg der polizeilichen Verfolgung zu entziehen“, wie die WamS berichtet. Im Klartext: Ein Wechsel ins andere Geschlecht hat zur Folge, dass die bisherige Person auf dem Papier – und damit in sämtlichen Verzeichnissen und Registern – über Nacht aufhört zu existieren.
Zu viele Punkte in Flensburg? Negativer Eintrag bei der Schufa? Oder am Ende sogar polizeilich gesuchter Kinderschänder? Alles kein Problem, dank der Ampel und ihrem – wieder einmal – nicht ganz zu Ende gedachten Gesetz zur Selbstbestimmung.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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