LKA Berlin schickt Polizisten zum Sprachkurs Behörde pocht auf politisch korrekte Formulierungen

Von Kai Rebmann

Laut Kriminalstatistik werden in Berlin pro Jahr rund 500.000 Straftaten verzeichnet. Man sollte also davon ausgehen, dass die Polizei in der Hauptstadt gut ausgelastet ist. Beim Landeskriminalamt (LKA) sieht man das offenbar aber anders, weshalb die Beamten jetzt zum Sprachkurs geschickt werden sollen. Unter Federführung von Eva Petersen, der Beauftragten für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, ist ein Leitfaden mit dem Titel „Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch“ entstanden. Das 29-seitige Werk soll den Polizisten in Berlin dabei helfen, bei etwaigen „Unsicherheiten“ die richtigen Begriffe und Formulierungen zu verwenden. Angeblich soll es in erster Linie darum gehen, dass im Dienst eine Sprache gewählt wird, „die nicht von der Mehrheitsbevölkerung vorgegeben wird, sondern von den Betroffenen selbst“, wie die Zeitungen des Springer-Verlags berichten.

Doch schon im Vorwort entlarvt sich der neue Polizei-Duden als woker Kniefall. Tatsächlich geht es weder um den Sprachgebrauch der Mehrheitsbevölkerung noch darum, was die Betroffenen selbst dazu zu sagen haben oder wie diese darüber denken. Vielmehr soll anscheinend den ideologischen Präferenzen einer verschwindend geringen Minderheitsmeinung Rechnung getragen werden. So werden einige Begriffe wie etwa „Indianer“ oder „Mohrenkopf“ von den selbsternannten Sprachschulmeisterlein abgelehnt, während sich originäre Vertreter dieser Ethnien dadurch nicht nur nicht diskriminiert fühlen, sondern diese Begriffe teilweise selbst für sich wählen. Einmal mehr soll am deutschen Wesen also die Welt genesen.

Realitätsferner Polizei-Duden

Es gibt aber auch einige Widersprüche. So sollen Dunkelhäutige und Farbige künftig nicht mehr als solche bezeichnet werden dürfen. Stattdessen sollen die Polizisten in Berlin lieber von einer „Schwarzen Person“ sprechen, wobei ausdrücklich auf die orthographisch falsche Großschreibung des Adjektivs zu achten ist. Echt jetzt? Es darf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass gerade diese Bezeichnung von eingefleischten Mitgliedern der woken Regenbogen-Community als besonders rassistisch bewertet wird. Als antisemitisch soll neuerdings auch die Verwendung der Bezeichnung „Holocaust“ für den Völkermord an den Juden während des Zweiten Weltkriegs gedeutet werden. Die Beamten sind daher angehalten, stattdessen von der „Schoah“ (hebräisch für „Katastrophe“) zu sprechen, auch wenn zumindest im ersten Moment kaum jemand eine Vorstellung davon haben dürfte, worum es bei diesem Wort gehen könnte.

Das Thema Rassismus wird im Leitfaden des LKA sehr ausführlich behandelt. Offenbar gibt es nach Ansicht der Autoren für die Beamten vor allem in diesem Bereich noch großen Nachholbedarf. Begriffe wie „Flüchtling“ oder „Asylant“ seien sehr stark „negativ konnotiert“. Anstatt sich Gedanken darüber zu machen, woran das eventuell liegen könnte, gibt das LKA auch hierzu alternative Empfehlungen heraus. Aus „Flüchtlingen“ sollen „geflüchtete, schutzsuchende oder geschützte Personen“ werden. Noch besser sei es, von „geflüchteten Menschen“ oder „schutzsuchenden Menschen“ zu sprechen. Und wo bisher von „Asylanten“ die Rede war, sollen künftig Formulierungen wie „Asylsuchende bzw. asylsuchende Menschen oder Schutzsuchende“ verwendet werden.

Da spielt es auch keine Rolle, dass die Vorschläge von Zeit zu Zeit geradezu ins Absurde abschweifen. Die Polizei hat in aller Regel vor allem dann mit Flüchtlingen und Asylanten zu tun, wenn es um Straftaten oder zumindest Ordnungswidrigkeiten geht. In Anlehnung an entsprechende Fälle aus der jüngeren Vergangenheit könnte in Pressemitteilungen der Polizei Berlin künftig etwa Folgendes zu lesen sein: „Geschützte Person attackiert zwei Mädchen auf dem Schulweg“ oder „Schutzsuchender (20) soll Mädchen (11) vergewaltigt haben“. Es sind weder die Gesellschaft in Deutschland noch der ihr angeblich innewohnende strukturelle Rassismus, die bei den oben genannten Begriffen für negative Konnotationen sorgen – es sind in erster Linie die „Betroffenen“ selbst.

Geschlechtsneutrale Ansprache und Verzicht auf Pronomen

Und natürlich kommt ein solcher Ratgeber im Jahr 2022 auch nicht ohne den vermeintlich richtigen Umgang mit „geschlechtlichen Identitäten“ aus. Die Zeiten, in denen Männer einfach nur Männer und Frauen noch Frauen waren, sind im „besten Deutschland aller Zeiten“ nämlich längst vorbei. Das LKA empfiehlt daher: „Elementar ist es, aufmerksam zuzuhören und wahrzunehmen, wie sich die betreffende Person selbst bezeichnet. Diese Selbstbezeichnung sowie das selbstgewählte Pronomen sind in jedem Fall zu achten und nicht zu hinterfragen.“ Dinge zu hinterfragen, womöglich auch noch kritisch, wird hierzulande ja ganz grundsätzlich nicht mehr gerne gesehen.

Im Zweifel soll auf Pronomen oder geschlechtsspezifische Bezeichnungen am besten ganz verzichtet werden, zum Beispiel also „Guten Tag Max Mustermann“ anstatt „Guten Tag Herr Mustermann“. Deshalb schlägt der Leitfaden den Beamten vor, „in diesem Kontext eine alle Geschlechter inkludierende Schreibweise mit Doppelpunkt (z.B. Bürger:innen)“ zu verwenden. Wie viele Geschlechter es nach Auffassung des LKA geben soll, geht aus dem Polizei-Duden zwar nicht hervor, es scheinen aber auf jeden Fall mehr als zwei zu sein. Denn: Neben allerlei Sprachempfehlungen enthält das Werk auch ganze Abhandlungen über Themen wie „Cis-Geschlechtlichkeit“ (= Menschen, die sich dem Geschlecht zugehörig fühlen, in welchem sie geboren wurden), „Bisexualität“ und „Pansexualität“.

Es geht der Polizei augenscheinlich also nicht nur um die sprachliche Erziehung ihrer Beamten, sondern auch (oder vor allem?) um die Vermittlung geschlechtsdystrophischer Biologie. Und das alles natürlich auf Kosten des Steuerzahlers.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shuttserstock

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