Lobbyarbeit und Rechtsbruch bei Impf-Zulassungen "Zulassungsdesaster" – Wie aus Gentherapeutika "Impfstoffe" gemacht wurden

Das Internet vergisst nichts. Sonst würden wir vielleicht nie erfahren, was in einem unglaublichen Artikel steht, den die Berliner Zeitung (BLZ) am Freitag veröffentlicht hat. Und der nach wenigen Stunden spurlos verschwunden ist. Von der Seite der Zeitung ebenso wie von ihrem Twitter Account. Bei allen direkten Suchtreffern führen die Links auf Google nur noch in die Leere:

Auch, wenn man über die Artikelsuche der Zeitung geht, oder den Autoren über diese sucht, oder die Rubrik, wirkt der Artikel wie ausgelöscht. Ist der Inhalt irgendjemandem böse aufgestoßen? Wurde der Artikel der Redaktion oder ihren Chefs zu heiß? Auf jeden Fall wurde er binnen kürzester Zeit von der Seite und überall sonst entfernt. Ohne vorherige Rücksprache mit den Autoren, und „auf Impuls von außen hin“, wie einer der Autoren mir auf Anfrage mitteilte. Die Autoren bestehen darauf, dass der Artikel wieder veröffentlicht wird (siehe PS).

Fakt ist: So ein Verschwinden ist höchst merkwürdig. Denn wenn sich in einen Artikel Fehler einschleichen, was bei allen vorkommt, dann korrigiert man die und setzt einen Transparenzhinweis drunter. Punkt. Artikel einfach spurlos verschwinden zu lassen, ist dagegen mehr als merkwürdig.

Lobbyarbeit und Rechtsbruch

Dank Webarchiv kann man den Beitrag, auf den mich ein aufmerksamer Leser hinwies, noch rekonstruieren. Und auch dokumentieren, dass er am Freitag um 14.29 Uhr noch online war, aber um 16.01 Uhr nicht mehr. Der Titel des Textes: „Das Zulassungsdesaster: Lobbyarbeit und Rechtsbruch im Fall der mRNA-Präparate?“

Weiter heißt es da: „Juristen haben bei der Zulassung der neuartigen mRNA-Präparate gegen Covid-19 schwere Mängel festgestellt. Ein Gastbeitrag zur Corona-Debatte.“ Als Autoren werden angegeben: „Gerd Morgenthaler und andere“. Sodann ist zu lesen: „Für den folgenden Text haben sich drei Rechtsprofessoren, ein Rechtsdozent und drei Rechtsanwälte aus der juristischen Praxis die Umstände und das Verfahren bei der behördlichen Zulassung der neuartigen mRNA-Präparate genau angesehen. Sie stellen dabei schwere Mängel fest und machen Vorschläge, worauf künftig besser geachtet werden muss. Hier der Gastbeitrag zu unserer Corona-Debatte:“

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Die sieben Juristen schreiben, sie würden Holger Friedrichs Aufforderung, „ohne Themenverbote, ohne Denkverbote“ in die Debatte über Lehren aus den Corona-Jahren einzusteigen, gerne annehmen. Das Zulassungsverfahren für die neuartigen Corona-Impfstoffe sei „ein Skandal, aus dem wir dringend Konsequenzen für die Zukunft ziehen müssen.“

Demnach haben „die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die EU-Kommission zusammen mit nationalen Behörden Gentherapeutika für eine ‘Impfung‘ gegen Infektionskrankheiten zugelassen“. Aber, so die Juristen: „Solche Injektionen sind keine Impfung im herkömmlichen Sinn. Sie widersprechen nämlich der Charakterisierung einer Impfung – wie sie sich etwa in der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 2001 findet (Anhang I Teil 3 Ziffer 1.2). Denn sie enthalten keine Antigene, sondern den Bauplan für Teile des Virus, Fremdstoffe, die der Körper selbst herstellen soll.“

Fragwürdige Grundlage

Genbasierte Arzneimittel indes unterlägen hohen Prüfstandards, so die Juristen: „Aufgrund dessen führt die Injektion unmittelbar dazu, dass der Körper einen Schadstoff – und nicht wie bei herkömmlichen Impfungen unmittelbar einen spezifischen Abwehr- oder Schutzstoff (§ 4 Abs. 4 AMG) – selbst herstellt, siehe Arzneimittelgesetz (AMG) § 4 Abs. 4.“ Die Bildung von Antikörpern und damit Schutzstoffen erfolge erst im zweiten Schritt. „Die Zulassung von Gentherapeutika als Impfung erfolgte auf einer von den allgemeinen Anforderungen an neue Arzneimittel (speziell Impfungen sowie insbesondere Gentherapeutika) abweichenden und entsprechend wissenschaftlich wie medizinrechtlich fragwürdigen Grundlage“, so die Juristen: „Dieses führt zu unabsehbaren Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung.“

Als Beispiel führen die Juristen auf: „Genbasierte Arzneimittel, die für wenige Patienten mit sehr speziellen Krankheitsbildern bestimmt sind, unterliegen hohen Prüfstandards – absurderweise nicht aber solche genbasierte Arzneimittel, die juristisch als ‘Impfstoffe für Infektionskrankheiten‘ deklariert sind und gesunden (!) Menschen injiziert werden.“

Dazu sei noch der Einfluss mächtiger Lobbys gekommen, so die Autoren: „Mit der Richtlinie Nr. 2009/120/EG hat die EU-Kommission schon im Jahr 2009 ohne Mitwirkung des Europäischen Parlaments ‘Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten‘ durch rechtliche Umdefinition aus der Gruppe der besonders regulierten Gentherapeutika ausgenommen: ‘Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind keine Gentherapeutika.‘ Diese Definition wurde erst nach einer Stellungnahme der pharmazeutischen Industrie abgeändert. Der ursprüngliche Richtlinienentwurf hatte zugunsten des Schutzes der öffentlichen Gesundheit eine weite Definition des Gentherapeutikums vorgesehen, unter die auch die genbasierten Covid-19-Injektionen gefallen wären.“

Gentherapeutika

Die Pharmaunternehmen hätten aber unter anderem geltend gemacht, „dass die im Richtlinienentwurf vorgesehenen scharfen Sicherheitsauflagen die Produktion von mRNA-Gentherapeutika wesentlich verteuern. Die EU-Kommission änderte in der Folge den Text der Richtlinie“, heißt es in dem verschwundenen Text: „Der Ausschluss genbasierter Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten aus der Gruppe der Gentherapeutika erspart den Herstellern zahlreiche zeitlich und finanziell aufwändige präklinische Studien. Diese sind für die Beurteilung der Sicherheit des Arzneimittels und der an klinischen Studien teilnehmenden Personen essenziell.“

Die Folge der Umdefinition ist demnach, dass nicht wissenschaftlich belegt sei, „ob die massenhaft verabreichten Präparate nicht doch genotoxisch oder krebserregend sind. Ungeachtet dessen wurden im Oktober 2022 die bedingten Zulassungen für Pfizer/Biontech und Moderna von der EU-Kommission auf Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der EMA in reguläre Zulassungen umgewandelt!“ Damit habe die Kommission gegen rechtliche Vorschriften verstoßen. Diese besagten: „Eine bedingte Zulassung darf erst dann in eine reguläre Zulassung umgewandelt werden, wenn der Hersteller alle mit der bedingten Zulassung erteilten Auflagen erfüllt hat.“

Der „Goldstandard“ für Zulassungsbehörden weltweit, um Wirksamkeit und (Langzeit-)Sicherheit von Arzneimitteln nachzuweisen, seien „mehrjährige, Placebo-kontrollierte Studien“. Ohne solche validen Studien „muss die reguläre Arzneimittelzulassung laut Art. 12 Abs. 1 der Verordnung 726/2004/EG zwingend abgelehnt werden“, so die Juristen.

Unethisches Vorgehen?

2021 sei jedoch bekannt geworden, „dass Pfizer/Biontech und Moderna die Kontrollgruppen ihrer Studien, die nur Placebo verabreicht bekommen hatten, trotz ihrer Auflage aus der bedingten Zulassung aufgelöst haben.“ Als Grund zur Auflösung der Kontrollgruppe wurde demnach angegeben, dass es ethisch problematisch sei, den ungeimpften Personen den Impfstoff vorzuenthalten. Voraussetzung sollte allerdings sein, dass die Wirksamkeit des Vakzins nachgewiesen sei. Dazu fragen die Juristen: „Ist es aber nicht vielmehr unethisch, ein Präparat zur allgemeinen Anwendung freizugeben, das nicht systematisch gegen die Kontrollgruppe auf längerfristige Wirksamkeit sowie vor allem die Faktoren der Sicherheit geprüft wurde?“

Der CHMP-Ausschuss bei der EMA habe diesen Vorgang, der gegen die Zulassungsauflage verstoße, „in seiner offiziellen Beurteilung des Pfizer/Biontech-Antrags auf Umwandlung der bedingten in eine reguläre Zulassung ausdrücklich festgehalten“, so die Juristen: „Er erkennt auch, dass aufgrund des Wegfalls der Kontrollgruppe die Fortführung der Studie sinnlos geworden ist, weil kein weiterer Erkenntnisgewinn zur Wirksamkeit und Sicherheit des Produktes mehr zu erwarten sei. Spurenbeseitigung in großem Ausmaß, Pharmabranche und Behörden behindern faktisch wissenschaftliche Aufklärung.“

Statt nun aber „umgehend, Mitte 2021, gemäß Art. 20a der Verordnung Nr. 726/2004/EG die Hersteller zu sanktionieren und die bedingte Zulassung zu ändern, auszusetzen oder zu widerrufen, geschah nichts“, so die sieben Autoren des verschwundenen Gastbeitrags: „Jüngst also gewährte die Kommission sogar die reguläre Zulassung. Die Auflagenverletzung wurde damit faktisch noch belohnt.“ Die Hersteller hätten auch keinerlei Anreize für freiwillige Langzeitstudien. Denn sie belieferten nur Regierungen, die ihnen eine Haftungsfreistellung für Impfschäden garantierten.

Schädigung von Dritten

Nach Ansicht der Juristen könnte diese Freistellung von Haftung – „zudem in Verträgen mit geheim gehaltenen, für die Öffentlichkeit geschwärzten Passagen“ – möglicherweise „rechtlich nicht haltbar oder unwirksam“ sein, „weil sittenwidrig und gegebenenfalls kollusiv sind, also möglicherweise ein unerlaubtes Zusammenwirken mehrerer Beteiligter zur Schädigung von Dritten vorliegt“.

Der Lobbyeinfluss bei den Zulassungen habe dazu geführt, „dass grundlegende Regeln im Medizinrecht ausgehebelt wurden: Wenn Gesunde geimpft werden, braucht man höhere Sicherheitsstandards, als wenn man schwer kranke Menschen mit Gentherapeutika einem Heilversuch unterzieht.“

Das Fazit der Autoren: „Ein solches Zulassungsdesaster darf sich nicht wiederholen. Dazu ist es zuvorderst notwendig, die rechtliche Festlegung zurückzunehmen, genbasierte ‘Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten‘ seien keine Gentherapeutika. Dies muss die Bundesregierung direkt bei der Europäischen Kommission betreiben. Darüber hinaus sollte das Vorgehen der EMA und der EU-Kommission sowie weiterer Beteiligter in der Corona-Krise von einem Untersuchungsausschuss wegen dringenden Verdachts auf Rechtsbruch durchleuchtet werden.“

Das alles ist in der Tat starker Tobak.

Für die „Berliner Zeitung“ zu starker?

„Was trifft, trifft zu“, sagte der legendäre österreichische Publizist Karl Kraus. Mein Verdacht: Die sieben Juristen könnten hier derart ins Schwarze getroffen haben, dass Verantwortliche nur noch in der Zensur eine Rettung sahen.

Andernfalls hätten sie einfach später eine Gegenmeinung veröffentlichen können.

Woher kommt diese Angst vor „falschen“ Meinungen, wenn die Verantwortlichen nichts zu verbergen haben?

Sie ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch dumm. Nichts schafft mehr Aufmerksamkeit für eine Meinung, als diese zu verbieten. Zensoren haben sich noch nie längerfristig durchgesetzt. Aber offenbar tappt die Menschheit – oder zumindest der Teil von ihr, der nach Führungspositionen lechzt und diese dann auch erobert – immer wieder auf die gleichen Mistgabeln.

Bei Webarchiv können Sie den Beitrag hier noch abrufen.

PS: In der ersten Version dieses Artikel war ich noch nicht sicher, ob der Artikel tatsächlich absichtlich gelöscht wurde, und schrieb deshalb im zweiten Absatz: „Oder haben wir es mit einem technischen Fehler zu tun? Oder bin ich zu dumm zum Suchen? Leider kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten.“ Inzwischen habe ich Kontakt mit einem der Autoren und konnte deshalb diesen Artikel entsprechend ergänzen.

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