Von Kai Rebmann
Der Staat greift immer öfter und immer tiefer in die absolute Privatsphäre seiner Bürger ein. Was früher totalitären Regimen vorbehalten war, ruft heutzutage selbst in freiheitsliebenden Demokratien allenfalls noch ein gleichgültiges Achselzucken hervor. Weit gekommen ist es spätestens, wenn jetzt sogar schon die Schweiz offenlegt, in welchen Häusern wie geheizt wird.
Die „Weltwoche“ berichtete am Wochenende über den „Luzerner Heizpranger“. Demnach hat die Kantonsverwaltung im Internet eine Karte veröffentlicht, die bei sämtlichen Gebäuden – sowohl in privater als auch öffentlicher Hand – Auskunft darüber gibt, ob die dort stattfindende Art der Wärmeerzeugung „erneuerbar“ oder „nicht erneuerbar“ ist.
Die Maßnahme sei notwendig, „um den Energieverbrauch der Gebäude zu analysieren und den CO2-Ausstoss der insgesamt 68.000 Gebäude im Kanton zu senken“, wie die Kollegen die Begründung der Behörden wiedergeben. Weshalb es dazu notwendig sein soll, dass Herr Müller weiß, wie die Schmidts nebenan heizen, erschließt sich daraus jedoch nicht.
Klima-Initiative Hochdorf sorgt für Schlagzeilen
Dabei ist der Kanton in der Zentralschweiz schon seit spätestens Mai 2023 zumindest aus nationaler Sicht in aller Munde. In der Luzerner Gemeinde Hochdorf wurde die Klima-Initiative „Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht“ lanciert.
Ein Vorschlag, an dem Robert Habeck seine helle Freude haben dürfte: Spätestens ab dem Jahr 2030 sollen geht es nach dem Willen der Initiatoren Öl- und Gasheizungen vollständig verboten werden. Die Regelung soll dann sowohl für Neuanschaffung als auch – und hier liegt der wichtige Unterschied zum deutschen „Heiz-Hammer“ – für den Bestand gelten.
Letzteres ließ den Gemeinderat in Hochdorf und das Kantonsgericht Luzern zu der Überzeugung gelangen, dass eine solche Regelung gegen die Eigentums- und Bestandsgarantie verstoße, weshalb sie die Initiative zurückwiesen. Das Bundesgericht vertritt hingegen die Auffassung, dass das Begehren unter bestimmten Umständen – etwa Gewährung staatlicher Förderung – zulässig sei.
Wie in der Schweiz in solchen Fällen üblich, liegt die Entscheidung jetzt beim Stimmvolk. Der Urnengang ist für den 26. November 2023 geplant, die Gemeindeverwaltung hat zuletzt noch einen Kompromissvorschlag eingebracht. Sie will inhaltlich zwar nicht mehr an den Zielen der Initiative rütteln, jedoch soll eine Umsetzung derselbigen erst ab dem Jahr 2040 verpflichtend werden.
Darüber hinaus soll im Spätjahr auch noch über eine zweite Initiative mit dem Titel „Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge“ abgestimmt werden. Auch hierzu hat der Gemeinderat einen Gegenentwurf eingebracht, der auf „Förderung statt Zwang“ setzt.
Probe aufs Exempel
Wer auf die sogenannte „Webkarte Energiequellen Heizungen“ für den Kanton Luzern klickt, wird dort mit folgendem Hinweis empfangen: „Sämtliche Gebäudedaten stammen aus dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Falls Sie fehlerhafte Angaben zu einem Gebäude entdeckt haben, können Sie diese dem Kanton mitteilen. Klicken Sie auf das betroffene Gebäude und folgen Sie dem Link auf das Meldeformular zuunterst im Info-Fenster.“ Wohlgemerkt, gemeldet werden können demnach nicht nur eigene Gebäude.
Doch kann bei wirklich allen Gebäuden im Kanton Luzern die jeweilige Heizart festgestellt werden? Nein, natürlich nicht, und so fallen beispielsweise die meisten Gebäude der Kantonsverwaltung, die westlich des Bahnhofs zwischen Jesuitenplatz und Franziskanerplatz angesiedelt sind, unter die Kategorie „unbestimmt“. In der Bahnhofstraße 15, dort hat die Staatskanzlei Luzern ihren Sitz, wird hingegen mit Gas geheizt, sprich „nicht erneuerbar“.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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