Machete als Selbstschutz: Persilschein für den Chaker-Clan Skurriles Urteil des Berliner Landgerichts

Von Daniel Weinmann

Die „Neue Zürcher Zeitung“ bezeichnete ihn als „eine Art Pop-Star der deutschen Unterwelt“. Arafat Abou-Chakers Ruf reicht weit über das Berliner Verbrechermilieu hinaus. Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung und Körperverletzung sind bei dem Berliner Clan-Chef an der Tagesordnung.

„Ich liebe es sowas zu sehen“ kommentierte der 1976 in der Hauptstadt Geborene den Angriff der Hamas auf Israel auf Instagram. Bekannt wurde er erstmals im Jahr 2008 durch seine Übernahme der Managementfirma des Rappers Bushido. Bislang konnte – bzw. wollte – die Justiz dem Clan wenig anhaben. Zum Wohlwollen der Behörden tragen häufig sonderbare Erinnerungslücken bei Zeugen bei. Die Einschüchterung von Zeugen ist in diesem Milieu gang und gäbe – und offensichtlich sehr wirkungsvoll, um hohe Strafen abzuwenden.

Besondere Privilegien bei der Strafbemessung scheinen auch Familienangehörige von Arafat Abou-Chakers zu genießen. Jüngstes Beispiel: Sein älterer Bruder Ali soll Ende Dezember 2020 versucht haben, einen Schuldner mit einer Machete zur Herausgabe des Geldes zu zwingen.

»Die Machete hat mein Mandant nicht körperlich eingesetzt«

Laut Anklage versuchten er und zwei Mitangeklagte, einen Italiener „durch Vorhalten diverser Waffen zur Herausgabe angeblich geschuldeten Geldes zu bewegen“. Zunächst ging es um 4.000, dann um 10.000 Euro. „Ich habe Toni nicht bedroht, nicht erpresst. Schon gar nicht mit der Machete“, so Chaker laut „Bild“. Er habe damals Alkohol und Kokain intus gehabt. Aber er habe genau gewusst, was er wollte. Zudem sei er nicht aggressiv gewesen.

Für die Staatsanwältin war der Fall eindeutig: Das Buschmesser sei ein Drohmittel, um die Macht des Geldgebers zu demonstrieren. Der Kreditnehmer habe sich „aus Angst abtasten und Geld aus der Tasche ziehen lassen“. Ihre Forderung: Drei Jahre und drei Monate Haft.

Der Verteidiger versuchte, seinen Mandanten so zu schützen: „Die Machete hat mein Mandant nicht körperlich eingesetzt.“ Nach dem Motto „Komm mir nicht zu nahe“ habe sie lediglich eine Warnfunktion gehabt. Zudem sei der Schuldner stets bewaffnet gewesen.

»Kein Zeuge, auf den man was geben konnte«

Kaum überraschend in Angelegenheiten wie diesen schloss sich das Gericht an: „Die Waffe war zum Selbstschutz. Davon gehen wir aus.“ Der Italiener habe sich laut Zeugen gern als gefährlich dargestellt. Eine Machete nur bei sich zu tragen sei nicht strafbar, so die Richter. Höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Doch die sei inzwischen verjährt. Ebenfalls nicht strafbar sei das Abtasten des Mannes. Und das bei ihm gefundene Geld habe Chaker dem Schuldner wiedergegeben. Klingt im Grunde wie im Märchen.

Wäre da nicht der Italiener, der Ali Abou-Chaker und zwei seiner Mitstreiter trotz der fehlenden Bedrohungssituation unvermittelt von hinten angeschossen haben soll. Chaker wurde im Rücken getroffen, einer seiner Getreuen im Bauch.

Die Richterin am Berliner Landgericht spricht im Urteil von einer „dünne Beweislage“. Augenzeugen waren – ein Schelm, wer Böses dabei denkt – entweder nicht greifbar oder bezogen sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht: „Kein Zeuge, auf den man was geben konnte.“ Hinzu kamen unterschiedliche Einlassungen des Italieners von während der Ermittlungen. Fazit: Ali Abou-Chaker ist ein freier Mann.

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

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