Von Daniel Weinmann
Die Weltgesundheitsorganisation schlägt Alarm – mal wieder. Doch dieses Mal ist es nicht das Corona-Virus. Es sind die Maserninfektionen, die sich – folgt man den Medien – hochgefährlich schnell ausbreiten. Mit einem „massiven Ausbruch“ kämpft laut „FAZ“ etwa das Vereinigte Königreich. Immerhin wurden in dem Inselstaat mit seinen knapp 68 Millionen Einwohnern 183 Fälle gezählt. Auch in Berlin sieht die Zeitung rot – auch wenn für die 3,9-Millionen-Metropole im vergangenen Jahr lediglich 15 Erkrankungen gemeldet wurden.
Gegen die „sogenannte Kinderkrankheit“ helfe nur eine vorbeugende Impfung, belehrt der Autor seine Leser – und schürt die Ängste wie zu den besten „Pandemie“-Zeiten. Das Masernvirus könne zu „schwerwiegenden Komplikationen wie Gehirnentzündungen führen und noch nach mehreren Jahren eine sehr seltene, aber tödliche Spätfolge nach sich ziehen – die subakute sklerosierende Panenzephalitis“. Wie oft es tatsächlich dazu kommt, lässt der „FAZ“-Redakteur freilich offen.
Eindeutig ist für ihn nur, was gegen den angeblich drohenden Supergau helfen kann: Impfen, Impfen, Impfen – und immer an die Kinder denken. Andernfalls seien die Fortschritte bei der Ausrottung gefährdet. Damit liegt die „FAZ“ gänzlich auf Linie mit der WHO, die alle Eltern „dringend“ bittet, ihre Kinder impfen zu lassen und eine entsprechende Kampagne initiiert hat.
Impf-Hardliner: »Das Abraten vom Impfen erfüllt meines Erachtens den Tatbestand der Körperverletzung«
Mit der „Welt“ stimmt gleich eine weitere reichweitenstarke Zeitung in den Chor der Impf-Apologeten. Das Springer-Blatt gibt Edzard Ernst knapp eine halbe Seite, auf der er seiner Wut gegen Heilpraktiker und Homöopathen freien Lauf lassen darf. In deren Reihen ortet er nämlich besonders viele Impfkritiker. „Ganz besonders heftige Impfgegner sind in Deutschland oft die Heilpraktiker“, schreibt Ernst, „zum Masernschutzgesetz verkündeten sie sogar Folgendes: ‚Die Impfpflicht schränkt gleich drei Grundrechte ein: das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Erziehungsrecht der Eltern und die Menschenwürde.‘“
Heilpraktiker sind für den früheren Professor der Komplementärmedizin, der die Grundrechte zugunsten der Impfung opfern würde, offenbar ein rotes Tuch. „Vorsicht Heilpraktiker“ heißt sein Buch, in dem Ernst gegen die Methoden und Therapieansätzen dieser Berufsgruppe hetzt. Umso kurioser, dass die „Welt“ den Autor als einen der „einflussreichsten Wissenschaftler auf dem Gebiet der Alternativmedizin“ bezeichnet.
Sein „klares“ Fazit: Bei Masern handele es sich um eine „extrem ansteckende Krankheit“, die sehr ernste Folgen bis hin zum Tod haben könne. „Die Masern-Mumps-Röteln-Impfung schützt hoch effektiv und hat nur sehr selten Nebenwirkungen.“ Abschließend behauptet Ernst in vollem Ernst: „Nicht das Impfen, sondern viel eher das Abraten vom Impfen erfüllt meines Erachtens den Tatbestand der Körperverletzung.“
Bundesregierung hält trotz extrem niedriger Fallzahlen weiter an Pflichtimpfung fest
Viel Lärm um nichts, könnte man angesichts dieser massiven Impf-Propaganda beim Blick auf das epidemiologische Bulletin des Robert Koch-Instituts (RKI) konstatieren: Danach gab es hierzulande im vergangenen Jahr 57 Masernfälle. Das Risiko, in Deutschland an Masern zu erkranken, liegt statistisch somit bei rund 1:1,48 Millionen. Damit gehört diese Krankheit nicht nur zu den seltensten Erkrankungen in Deutschland, sondern ist nach der Definition der WHO ausgerottet, weil es drei Jahre in Folge weniger als einen Fall je eine Million Einwohner gab.
Es gibt kaum eine Todesart, die weniger Opfer fordert. Das RKI zählt insgesamt „etwa drei bis sieben Masern-assoziierte Todesfälle“ pro Jahr in Deutschland. Zum Vergleich: Durch Ertrinken sterben hierzulande jährlich mehr als 350 Menschen. Dennoch hat – zumindest bislang – noch keine Bundesregierung einen Zwang zum Tragen einer Rettungsweste, mit dem man mehr Menschen schützen könnte, angeordnet.
Hingegen zeigt eine Langzeitstudie ein Nebenwirkungsrisiko bei Masern-Impfungen von 1:16.393, wenn man von zwei Impfungen ausgeht, wie es das Infektionsschutzgesetz für Kinder vorschreibt. In dieser Rechnung ist das persönliche Risikoprofil, also Vorschäden, Vorerkrankungen, Veranlagung und atypische Impfreaktionen nicht einmal berücksichtigt.
Dennoch hält Berlin an der Masern-Impfpflicht fest. Sie sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Von der Schule wird wegen der Schulpflicht zwar kein Kind ausgeschlossen. Den Eltern drohen aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro. Auch Beschäftigte in Schulen, Kitas oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften müssen gegen Masern geimpft oder immun sein, wenn sie nach 1970 geboren sind.
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Bild: Screenshot Youtube-Video Exxpress