Maskenpflicht beruht auf „Glauben“ Berliner Regierung hat keine Belege für Nutzen

Die Maskenpflicht ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit. Solche Eingriffe müssen nach unserem Grundgesetz verhältnismäßig und gut begründet sein. Der parteilose Berliner Abgeordnete Marcel Luthe hat dazu folgende parlamentarische Anfrage an die Regierung der Hauptstadt gestellt: „Ist der Senat der Auffassung, dass das Tragen sogenannter „Masken“ eine Verbreitung von Viren hemmt, dabei nutzlos ist oder eine solche sogar fördert? Sind dem Senat wissenschaftliche Publikationen für jede dieser drei Auffassungen bekannt? Wenn ja, nennen Sie bitte jeweils eine beispielhaft.“

Marcel Luthe

Die rot-rot-grüne Stadtregierung antwortete wie folgt: „Der Senat geht davon aus, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geeignet ist, die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 und damit die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu verringern. Dies gilt insbesondere im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen wie die Einhaltung der Hygieneregeln und des Abstandsgebotes. In der Übersichtsarbeit des RKI ‘Rapid Review der Wirksamkeit nicht-pharmazeutischer Interventionen bei der Kontrolle der COVID-19-Pandemie‘ zur Wirksamkeit von verschiedenen Maßnahmen findet sich auch eine Auswertung der Wirksamkeit vom Maskentragen. Die entsprechenden Publikationen sind dort gelistet: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/Rapid-Review-NPIs.pdf?

Luthe ist empört über diese Reaktion der Stadtregierung, die reitschuster.de exklusiv vorliegt: „Die Antwort offenbart einmal mehr eine erschreckende Gleichgültigkeit des Senats: Man hat nicht nur keine eigenen Erkenntnisse, sondern macht sich offenbar angesichts der massivsten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Bundesrepublik nicht einmal die Mühe, die selbst benannten Quellen auch zu lesen.“ Aus der verlinkten Quelle, bzw. den dort wiederum zu findenden weiteren Quellen, „geht hervor, dass es nicht nur keinen nachweislichen Erfolg gibt, sondern auch teils nachweislich keinen Erfolg“, so Luthe: „Schlimmer noch, es wird in Fachkreisen sehr detailliert die Auffassung vertreten, dass die „Masken“ sogar die Verbreitung aller Viren fördern.“

Neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelte „auch das – zeitliche – Übermaßverbot“, mahnt der vergangene Woche aus der FDP ausgetretene Volksvertreter: „Wenn eine Maßnahme über einen längeren Zeitraum offenbar keinen Nutzen gebracht hat, ist sie einzustellen – und sicher nicht ohne wissenschaftliche Evidenz noch zu verstärken. Mit seiner Corona-Hinterzimmerpolitik verunsichert der Senat die Bürger und schafft nicht Sicherheit, sondern Unsicherheit!“

Insbesondere mit Blick auf das „zeitliche Übermaßverbot“ ist relevant, dass die Masken auch nach Kenntnis des Senats und des RKI keinen wirklich hart nachweislichen Erfolg bei dem – egal ob aktiven oder passiven – Infektionsschutz bieten, wie sich aus der Antwort des Senats ergibt. Oder genauer gesagt aus Quellen, auf die man stößt, wenn man dem vom Senat angeführten Link zum RKI folgt (siehe hier). Im Gegenteil weisen Teile der vom RKI explizit genannten Studien sogar die völlige Nutzlosigkeit nach (Aggarwal N, Dwarakanathan V, Gautam N, Ray A. Facemasks for prevention of viral respiratory infections in community settings: A systematic review and meta-analysis. Indian journal of public health. 2020;64:S192-S200).

Keine wissenschaftliche Grundlage

Zum selben Ergebnis kommt auch Prof. Dr. med. Ines Kappstein in ihrem Fachaufsatz in der jüngsten Ausgabe des Magazins für Krankenhaushygiene aus dem renommierten medizinischen Fachverlag „Thieme“. Dort heißt es unter Kernaussagen explizit: 

„Bei Auswertung der vom RKI für dessen ‘Neubewertung‘ von Masken im öffentlichen Raum angeführten Publikationen zeigt sich, dass es keine wissenschaftliche Grundlage gibt, mit der der Gebrauch von Masken (gleich welcher Art) in der Öffentlichkeit bei nahezu der gesamten Bevölkerung von Deutschland (abzüglich der Kinder bis 6 Jahre ca. 80 Mio. Menschen) gerechtfertigt werden kann, und aktuelle Untersuchungen zeigen das Gleiche.“ Mit anderen Worten: Die Grundlage, auf der Berlins Senat (und andere Landesregierungen) das Maskengebot bauen, löst sich nach Ansicht seriöser Wissenschaftler regelrecht in Schall und Rauch auf.

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Hier noch einige weitere Auszüge aus dem Fachaufsatz von Prof. Dr. med. Ines Kappstein: „Der Gebrauch von Masken im öffentlichen Raum ist schon allein aufgrund des Fehlens von wissenschaftlichen Daten fragwürdig. Zieht man dazu noch die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen in Betracht, müssen Masken nach den aus Krankenhäusern bekannten Regeln im öffentlichen Raum sogar als ein Infektionsrisiko betrachtet werden. 

Werden Masken von der Bevölkerung getragen, ist also potenziell das Infektionsrisiko erhöht, ganz gleich, ob es medizinische Masken sind oder ob es sich um wie auch immer gestaltete sog. Community-Masken handelt. Betrachtet man die Vorsichtsmaßnahmen, die das RKI wie ebenso die internationalen Gesundheitsbehörden ausgesprochen haben, müssten alle Behörden die Bevölkerung sogar dahingehend informieren, dass Masken im öffentlichen Raum möglichst gar nicht getragen werden sollen. Denn ganz gleich, ob Pflicht für alle Bürger oder freiwillig getragen von den Bürgern, die das aus welchen Gründen auch immer wollen, bleibt es ein Faktum, dass Masken in der Öffentlichkeit mehr Schaden als Nutzen bringen können.“

Werden Masken von der Bevölkerung getragen, ist also potenziell das Infektionsrisiko erhöht, ganz gleich, ob es medizinische Masken sind oder ob es sich um wie auch immer gestaltete sog. Community-Masken handelt. Betrachtet man die Vorsichtsmaßnahmen, die das RKI wie ebenso die internationalen Gesundheitsbehörden ausgesprochen haben, müssten alle Behörden die Bevölkerung sogar dahingehend informieren, dass Masken im öffentlichen Raum möglichst gar nicht getragen werden sollen. Denn ganz gleich, ob Pflicht für alle Bürger oder freiwillig getragen von den Bürgern, die das aus welchen Gründen auch immer wollen, bleibt es ein Faktum, dass Masken in der Öffentlichkeit mehr Schaden als Nutzen bringen können.“

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Besonders lohnend ist ein Blick auf die weiteren (über die oben bereits erwähnten hinausgehenden) Kernaussagen von Kappstein Fachaufsatz, die das „Magazin für Krankenhaushygiene“ wie folgt zusammenfasst:

  • Im Gegenteil kann eine Maskenpflicht für viele Millionen Menschen im öffentlichen Raum sogar zu einem Infektionsrisiko werden, weil die erforderliche Händehygiene nicht eingehalten werden kann.
  • Indirekte Erregerkontakte über kontaminierte Oberflächen werden durch Masken nicht weniger, sondern kommen im Gegenteil potenziell häufiger zustande als ohne Masken.
  • Bei der Übertragung respiratorischer Viren spielt ein enger (< 1 m) Face-to-Face-Kontakt die entscheidende Rolle, der zudem mindestens über eine gewisse Zeit (≥ 15 min) bestehen muss, damit sich ein Übertragungsrisiko überhaupt verwirklichen kann.
  • Die meisten Kontakte im öffentlichen Raum sind zum einen keine Face-to-Face-Kontakte. Zum anderen dauern sie, selbst wenn sie dennoch stattfinden, meist kürzer als 15 min, sodass eine effektive Übertragung infektiöser Tröpfchen in diesen Situationen sehr unwahrscheinlich erscheint.
  • Abstand halten bei Gesprächen schützt vor direkten Erregerkontakten und macht das Tragen von Masken überflüssig.“

Bemerkenswert, dass Berlins Senat bei seinen massiven Eingriffen in die Freiheitsrechte all diese höchst bedenklichen Aspekte offensichtlich nicht einmal in Erwägung zieht. Das zumindest legt seine Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Luthe beinahe zwingend nahe.

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Bild: Axel Bueckert/Shutterstock / Reitschuster
Text: red


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