Unsere rot-grüne Bundesregierung mit kaum sichtbaren gelben Einsprengseln hat kein geringeres Ziel ausgegeben, als die Welt zu retten. Genauer gesagt das Weltklima. Es soll am deutschen Wesen genesen. Je höher der Anspruch, umso größer die Fallhöhe. Die selbsterklärten Weltretter sind jetzt an peinlichen gesetzgeberischen Mängeln gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag, die für Freitag geplant war, in einem Eilverfahren gestoppt. Das bedeutet: Die zweite und dritte Lesung dürfen nicht, wie geplant, in der aktuellen, letzten Sitzungswoche stattfinden. Das teilte das oberste Gericht der Bundesrepublik am Mittwoch mit.
Der Eilantrag wurde von dem CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gestellt. Er forderte, dass die Verfassungshüter dem Bundestag die Beratung und Abstimmung untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Volksvertretern nicht mindestens 14 Tage vor dem anvisierten Beschluss schriftlich vorliegt.
Das Argument des Christdemokraten: Seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden, so Heilmann laut der Nachrichtenagentur dpa: „Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren“. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.
Dazu erklärte das Gericht nun laut dpa, „Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet.“
Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere, so das Gericht dem Bericht zufolge.
Die Entscheidung ist eine klatschende Ohrfeige für die Ampel. Sie hatte sich lange nicht einigen können über das Gesetz und nun versucht, es in einer Art Schweinsgalopp vor der Sommerpause durch das Parlament zu jagen. Leider ist eine ähnliche, demokratiegefährdende Vorgehensweise nicht neu. Altgediente Abgeordnete berichten, dies komme immer häufiger vor. Sie sprechen von einer Verlotterung der demokratischen Sitten. Und klagen, so könnten sie ihren Aufgaben als Legislative nicht mehr effektiv nachkommen, sondern allenfalls noch dem Papier nach.
Insofern ist das überraschende an der heutigen Nachricht, dass Karlsruhe diese fragwürdige Praxis nun in einem Fall unterbindet. Und das, obwohl das Gericht eher stramm auf Regierungslinie ist, seit Angela Merkel ihren Vertrauten Stephan Harbarth als Präsidenten einsetzte. Und die Richter schon mal vor entscheidenden Urteilen mit Regierungsflugzeugen zum Abendessen ins Kanzleramt einfliegen ließ.
Dass Karlsruhe nun seinen Schmusekurs mit der Regierung beendet, ist kaum anzunehmen. Vielmehr ist der Verstoß gegen demokratische Grundsätze hier einfach zu offensichtlich. Und da es sich ja nur um eine Eilentscheidung handelt, ist diese vorläufig. Und Karlsruhe kann hier günstig Punkte machen – und später dann doch wieder auf Regierungslinie einschwenken.
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