Darf YouTube ab jetzt einfach nach Gusto zensieren – pünktlich zur Wahl? Verfahren Reitschuster ./. Google

Schlechte Nachrichten und schlechte Zeiten für die Meinungsfreiheit in unserem Land: So fasst mein Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel die heutige Verhandlung vor dem Landgericht Berlin im Verfahren Reitschuster gegen Google bzw. Youtube zusammen. Auch wenn die endgültige Entscheidung noch aussteht und erst heute Abend oder morgen früh in Erfahrung zu bringen sein wird: Das Gericht ließ keine großen Zweifel daran, dass es seine eigene Entscheidung vom September 2020 faktisch revidieren wird. Damals hatte die gleiche Kammer des Berliner Landgerichts, allerdings in anderer Besetzung, eine einstweilige Verfügung erlassen gegen die Löschung meines Videos mit Prof. Sucharit Bhakdi. Damals hatte die Kammer Dringlichkeit gesehen und bestätigt, dass es das Interview durch das Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt sieht und dass es kritisch war.

Google hat gegen diese Entscheidung der Berliner Richter Widerspruch eingelegt. In einer anderen Besetzung neigte sich die Kammer heute der Entscheidung zu, dass keine Dringlichkeit geboten sei. Sollte der Richterspruch so fallen, hätte das schwerwiegende Folgen: Damit würde nicht nur die Löschung der „Verwarnung“ durch Youtube wieder rückgängig gemacht (mehrere Verwarnungen führen zu längeren Sperren und schließlich auch zur Sperrung eines Kanals). Es wäre auch ein Signal, dass man in Berlin keine Möglichkeit hat, vor Gericht zeitnah gegen ungerechtfertigte Sperrungen von Youtube vorzugehen. Man müsste sich damit ständig aus Sorge um die Existenz des eigenen Kanals quasi selbst zensieren. Mit fatalen Folgen. Im Falle eines sehr reichweitenstarken Kanals hat die gleiche Kammer am Landgericht Berlin bereits bei der kompletten Sperrung des Kanals die Eilbedürftigkeit verneint. Damit können Jahre vergehen, bevor die Löschung eines Kanals auf dem Gerichtsweg rückgängig gemacht werden kann. Zeitweilige Sperren wären damit realistischerweise nur rückwirkend, und somit völlig wirkungslos aufzuheben. Wie weitreichend die Folgen der abzusehenden Entscheidung wären, wie massiv die Einschnitte in die Grundrechte, warum die Entscheidung so fatal wäre – all das erläutert Steinhöfel hier in seinem exklusiven Interview:  Man gebe damit den sozialen Netzwerken freie Bahn zur Willkür, kurz vor der Bundestagswahl.

Ich danke Herrn Prof. Dr. Max Otte, der mich in diesem Verfahren unterstützt. Und ich danke allen meinen wunderbaren Leserinnen und Lesern, die mir mit ihrer Unterstützung nicht nur Mut und Motivation geben, sondern auch ermöglichen, mich juristisch gegen Angriffe und Zensur zur Wehr zu setzen. Boris kommt vom slawischen Wort für Kämpfer. Ich hätte nie gedacht, dass mein Vorname einmal so eine Bedeutung bekommen würde.

YouTube player
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Bild: Mario Martin
Text: br

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