Merz macht den Habeck: Anzeigen gegen Kritiker und Hausdurchsuchungen Auch der CDU-Chef zeigt seine Kritiker munter an

Bislang galt es als ausgemacht, dass es vor allem Politiker der gescheiterten Ampel sind, also von SPD, Grünen und FDP, die eine erstaunliche Dünnhäutigkeit an den Tag legen, was Kritik angeht – und gerne auch bei eigentlich eher harmlosen Beleidigungen die Justiz auf ihre Kritiker hetzen. Wie etwa Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, dem ein Rentner aus Bayern mit einer am Downsyndrom leidenden Tochter eine Hausdurchsuchung im Morgengrauen zu verdanken hat.

Jetzt stellt sich heraus: CDU-Chef Friedrich Merz ist offenbar nicht weniger ehrpusselig. Und steht damit in krassem Gegensatz zu seinem Vor-Vorgänger Helmut Kohl, der einst bei einem legendären Fernsehauftritt bei Thomas Gottschalk und Günther Jauch sagte, solche Beleidigungen gehörten eben dazu und als Politiker müsse er die wegstecken: Denn schließlich habe ihn niemand gezwungen, Parteivorsitzender und Bundeskanzler zu werden.

Im neuen, von Narzissmus geprägten Politik-Zeitalter sieht man das auch an der CDU-Spitze nicht mehr so. „Nicht nur Robert Habeck: CDU-Chef Friedrich Merz hat ebenfalls Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt – in einigen Fällen gab es auch Hausdurchsuchungen“, schreibt der rot-grüne „Stern“ nicht ohne Schadenfreude. Die in diesem Fall sogar berechtigt ist. Auch wenn der ganze Artikel offenbar das Ziel hat, Habecks „Anzeigeritis“ zu relativieren und zu verharmlosen.

Dem Magazin wurde – offenbar durch undichte Stellen in der Justiz, was ein Skandal per se ist, ein von Merz unterschriebener Sammelantrag mit Strafanzeigen des CDU-Chefs zugespielt. Wie oft der Unionsfraktionschef insgesamt Strafanträge wegen Beleidigung stellte, wollte sein Sprecher dem „Stern“ nicht sagen – es wird also eine erhebliche Zahl sein. „In mindestens zwei Fällen kam es nach einem Strafantrag des CDU-Chefs nach Stern-Informationen zu einer Hausdurchsuchung“, schreibt das Blatt: „Im ersten Fall hatte eine X-Nutzerin unter dem Pseudonym ‚schwester-esther‘ Merz in einem Post am 10. September 2023 als ‚Nazi‘ bezeichnet.“

Als solche darf man heutzutage AfD-Mitglieder und Sympathisanten sowie kritische Journalisten ohne jegliche juristische Folgen beschimpfen – nicht aber Politiker der Regierung oder derjenigen, die so tun, als seien sie Opposition gegen diese Regierung.

Sechs Monate nach dem Nazi-Tweet klingelte es bei der Frau an der Haustür, zwei Polizeibeamte standen davor, mit einem Durchsuchungsbeschluss. „Noch heute ist die Frau, die nach eigenen Angaben im Rollstuhl sitzt, den Tränen nah, wenn sie davon erzählt“, wie der „Stern“ schreibt: „Ich habe in meinem ganzen Leben nie jemandem etwas getan.“ Sie fühlt sich eingeschüchtert. Ihr Profil auf X hat sie inzwischen gelöscht.

Ihr Anwalt, Jannik Rienhoff, bestätigte gegenüber dem Bericht zufolge die Hausdurchsuchung: „Er hat insgesamt fünf Menschen vertreten, die von Friedrich Merz angezeigt wurden, unter ihnen auch den Mann mit dem Katzenpost und Tadzio Müller. Rienhoff sieht die Anzeigen kritisch: Manche Äußerungen seien zwar strafbar. ‚Die meisten Fälle sind aber Nichtigkeiten, hier sollte ein so mächtiger Politiker drüberstehen.‘“

Ein Mann aus Stuttgart hatte auf X einen Post von Merz zur Legalisierung von Cannabis mit „Fresse drecks suffkopf“ beantwortet. Auch in diesem Fall hatte Merz die Zeit und die Muße, Strafantrag zu stellen. „Weil der Beschuldigte die Aussage verweigerte, beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die vom Amtsgericht genehmigt wurde“, heißt es in dem Bericht. Im Beschluss steht: „Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.“ Bei der Durchsuchung wurden unter anderem das Handy und der Laptop des Mannes konfisziert. Der legte Beschwerde ein. Und bekam Recht. Das Landgericht Stuttgart urteilte, die Durchsuchung sei „rechtswidrig“ gewesen. Das Strafverfahren wegen Beleidigung läuft noch.

Den Schock und den Schreck, den der Mann durch die Razzia erlebte, macht der Beschluss des Landgerichts nicht rückgängig. Das hat offenbar System. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Justiz absichtlich zu rechtlich überaus zweifelhaften Hausdurchsuchungen greift, um Kritiker der Regierung einzuschüchtern – und sich selbst bei dieser beliebt zu machen.

Konstantin Grubwinkler, Strafverteidiger und Mitgründer der Kanzlei, die den Stuttgarter vertreten hat, übt jedenfalls heftige Kritik an der Justiz. „Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerer Eingriff in die im Grundgesetz festgehaltene Unverletzlichkeit der Wohnung“, sagte der Jurist dem „Stern“: „Für die Betroffenen ist es ein extremer Fall, wenn die Polizei plötzlich im Schlafzimmer steht. Deshalb muss ein solcher Eingriff auch immer im Verhältnis zur Schwere der Tat stehen.“

Dies sei aber weder im Fall der Habeck-Beleidigung noch in dem des Mannes aus Stuttgart gegeben, so der nach Ansicht des Strafverteidigers: „Für die öffentliche Beleidigung gibt es Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.“ Eine Hausdurchsuchung wegen solcher „Bagatelldelikte“ stehe „in keinem Verhältnis zum Strafmaß, das zu erwarten ist“. Seine Warnung: „Wenn Kleinstfälle wie diese von Richtern durchgewunken werden, verschieben sich Grenzen. Wenn künftig bei jeder Beleidigung die Wohnung durchsucht wird, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats.“

Genau das ist aber leider längst geschehen. Wo Menschen wegen heftiger Kritik an Regierungspolitikern Angst haben müssen, dass im Morgengrauen ihre Wohnung gestürmt wird, bestehen Demokratie und Rechtsstaat nur noch auf dem Papier. So schwer es fällt, das zu konstatieren und so sehr es die Mehrheit verdrängt: Ein solches Land kann man nicht mehr als frei bezeichnen.

In seinem Bericht erzählt der „Stern“ auch die Geschichte einer gelernten Krankenschwester aus Haßberge in Unterfranken. Die war wütend, als Friedrich Merz auf X über die Ampelregierung und ihren Cannabis-Beschluss lästerte und reagierte darauf mit folgendem Tweet: „Wir als @cducsubt werden mit aller Kraft dafür kämpfen, dass die von der #Ampel bei ihrer letzten Therapiesitzung auf Schloss Meseberg geplante Legalisierung des Rauschmittels #Cannabis nicht kommt“, schrieb der Unionsfraktionschef. Die 50-jährige Krankenschwester, selbst in Psychotherapie und von der Formulierung aufgebracht, kommentierte dem Bericht zufolge: „Eure Wortwahl ist wirklich unter aller Sau. ‚Therapiesitzung‘ in diesem Kontext ist für psychisch kranke Menschen ein Schlag ins Gesicht. Löscht euch ihr, Arschlöcher!“

Die Reaktion? Friedrich Merz unterschrieb einen Strafantrag – höchstpersönlich. Genauso wie Faeser und Habeck es fast schon regelmäßig tun. Weil sie offenbar nicht ausgelastet sind mit ihren politischen Ämtern.

Fast sieben Monate nach ihrem Tweet erhielt die Krankenschwester Anfang Mai 2024 ein Schreiben von der offenbar ebenfalls nicht ausgelasteten Polizei. Sie wurde zu einer Anhörung gebeten. Auch die Jusitz – die zwar Kinderschänder und Vergewaltiger auf freien Fuß setzen muss wegen Überlastung – hatte für diesen Fall Kapazitäten frei. Im August kam es zur Verhandlung. Die Frau musste 1000 Euro bezahlen, ihren Post löschen und sich entschuldigen, damit das Verfahren eingestellt wurde. Der Anwalt der Frau aus Bayern, Horst Soutschek, erklärt laut dem Bericht, er könne zwar verstehen, dass Politiker Beleidigungen anzeigen; denn das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Aber im konkreten Fall findet er: „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“

Den Umweltaktivisten Tadzio Müller zeigte Friedrich Merz für Tweets vom Herbst 2023 an. Er hatte dem CDU-Chef wegen eines Kommentars zum Asylrecht „schamfreie Arschlochhaftigkeit“ vorgeworfen und ihn in einem weiteren Post „rassistisches Arschloch“ genannt. Das ist unschön. Aber zum Vergleich: Am 18. Oktober 1984 beschimpfte der Grünen-Politiker Joschka Fischer den damaligen Bundestagsvizepräsidenten Richard Stücklen von der CSU während einer Bundestagssitzung mit den Worten: „Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch.“ Es ist nicht bekannt, dass der CSU-Mann Fischer deswegen angezeigt hätte.

Umweltaktivist Müller ist sich trotz der derben Wortwahl keiner Schuld bewusst. „Er sieht die Anzeigen als Versuch, ihn einzuschüchtern“, schreibt der „Stern“ und zitiert ihn wie folgt: „Es geht nicht um eine Beleidigung oder Ehrverletzung. Es geht darum, Leute wie mich aus dem öffentlichen Diskurs herauszudrängen.“

Deutlich bizarrer ist der Fall eines Mannes, der im Herbst 2023 das Video einer Wasser schlabbernden Katze auf X mit den Worten gepostet hat: „Friedrich Merz, sobald ihm ein Nazi den Arsch hinhält.“ Auch hier gab Merz den Habeck bzw. die Strack-Zimmermann und erstattete Anzeige. Allerdings ohne Erfolg. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Anwalt hatte mit Kunstfreiheit argumentiert.

Dass die Union den Irrsinn mit den Anzeigen mitmacht, statt ihn zu kritisieren und zu bekämpfen, zeigt, dass sie viel mehr eine „Opposition im Ökosozialismus“ ist als eine „Opposition gegen den Ökosozialismus“. Die nächsten vier Jahre mit einem CDU-Kanzler Merkel unter dem Pantoffel von SPD und/oder Grünen werden das dramatisch zeigen.

Aber zurück zur Anzeigeritis. Die nimmt absurde Ausmaße an. Gegen mich ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg nach einer Anzeige der Augsburger CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber. Auslöser war ein ebenso kritischer wie sachlicher Artikel von mir über einen Rundbrief von ihr an die Mitarbeiter der Stadt, in dem sie diese aufrief, an einer linken Demo gegen rechts teilzunehmen. Meine Kritik daran empfand für die für ihren harten Corona-Kurs und ihre rot-grüne Linie bekannte CSU-Politikerin als Majestätsbeleidigung (siehe hier).

Doch inzwischen scheint der Wind zu drehen. Die Hausdurchsuchung bei dem Rentner, der ein Satire-Meme geteilt hatte, in dem Habeck in Anspielung auf eine Schwarzkopf-Reklame als Schwachkopf bezeichnet wird, brachte das Fass offenbar zum Überlaufen. Ebenso wie Habecks unsägliche Reaktion – er wollte den Rentner in die rechtsextreme bzw. antisemitische Ecke stellen, mit einem miesen Trick: Der Mann hatte ein Bild aus der NS-Zeit, das einen SA-Mann mit einem Plakat zeigt, auf dem “Deutsche kauft nicht bei Juden” steht, geteilt, mit dem Kommentar „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ Der Rentner wollte damit Boykottaufrufe gegen die Firma Müller Milch kritisieren, nachdem deren Geschäftsführer sich mit der AfD-Politikerin Alice Weidel getroffen hatte.

Daraus den Vorwurf des Antisemitimsus und der Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts zu stricken, wie es die Staatsanwaltschaft und dann auch Habeck taten, ist so absurd, wie jemanden einen Monarchisten zu nennen, weil er ein Zitat von Ludwig XIV. kritisiert, oder wie einen Karikaturisten, der politische Missstände aufgreift, der Verherrlichung dieser Missstände zu bezichtigen. Es ist zudem ein durchschaubarer Versuch, berechtigte Kritik als Hetze zu diffamieren. Und ein Auswuchs von Doppelmoral obendrein: Denn wenn heute ständig Oppositionspolitiker als „Nazi“ diffamiert werden, kommt niemand auf die Idee, darin eine Verharmlosung des Nationalsozialismus zu sehen – das wird immer nur dann angenommen, wenn es unter umgekehrten Vorzeichen geschieht, gegen die Regierenden und nicht die Opposition.

Die Staatsanwaltschaft, die für die Hausdurchsuchung bei dem Rentner verantwortlich war und nun bundesweit in die Kritik geriet, versucht nun in einem plumpen Versuch mit einer Pressemitteilung, Habeck reinzuwaschen – ein Schelm, wer dabei daran denkt, dass die Behörde weisungsgebunden ist und möglicherweise auch von sich aus Männchen macht vor der Politik. Die Hausdurchsuchung sei bereits vor Habecks Strafantrag beantragt und vom Amtsgericht genehmigt worden, teilte die Behörde jetzt mit – nachdem sie zuvor tagelang zu dieser Frage keine Stellung beziehen wollte.

Der Versuch der Staatsanwaltschaft, sich jetzt so aus der Affäre zu ziehen, wirkt peinlich. Der Meme, in dem Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde, kursierte seit Frühjahr/Sommer 2024. Die Hausdurchsuchung fand am 12. November 2024 statt. Dass Habeck erst mit großer Verspätung Strafanzeige erstattete und das auch noch just in dem kurzen Zeitraum zwischen Beantragung der Hausdurchsuchung und deren Durchführung, wirkt wie ein Märchen aus Tausend und einer Nacht. Wer bitte soll ernsthaft glauben, dass eine solche Aktion rein zufällig haargenau kurz vor einer Anzeige eines mächtigen Bundesministers geschieht – und nicht als Reaktion auf diese? Die Staatsanwaltschaft mag weisungsgebunden sein, aber die Verachtung für die Intelligenz der Öffentlichkeit ist hier wirklich bemerkenswert. Es riecht nach einem Fall von politisch motivierter Ermittlungsarbeit, der ein Schlag ins Gesicht aller ist, die noch an die Unabhängigkeit der Justiz glauben wollen.

Habeck versuchte sich damit zu rechtfertigen, er sei erst von der bayerischen Polizei auf die Beleidigung aufmerksam gemacht worden. Was schlimm genug ist – denn die Polizei hätte in der Tat anderes zu tun. „Natürlich“ sei ‚Schwachkopf‘ nicht die schlimmste Beleidigung, die jemals ausgesprochen wurde“, sagte Habeck der ARD in einem plumpen Versuch, die Wogen zu glätten. Doch er habe zu Beginn der Legislaturperiode beschlossen, Beleidigungen ahnden zu lassen. Was ihn zum Anzeigenhauptmeister der Republik machte, der weitaus ehrpusseliger erscheint als der letzte deutsche Kaiser – der allen anders lautenden Legenden zum Trotz in der Regel sehr entspannt mit Beleidigungen umging, jedenfalls entspannter als Habeck.

Hätte mir jemand vor zehn Jahren vorhergesagt, dass Kritiker der Regierung in Deutschland Angst haben müssen, wenn es in der Früh an ihrer Tür klingelt, oder sich ins Exil im Ausland flüchten müssen wie ich – ich hätte ihn für verrückt erklärt. Die aktuelle Entwicklung zeigt leider, dass die ganze Erinnerungskultur und Vergangenheitsbewältigung nicht mehr ist als eine Schimäre. Schon bei Corona haben Rechtsststaat, Demokratie und Grundgesetz ihre Bewährungsprobe gründlichst vermasselt. Jetzt gleitet unser Staat ins Autoritäre und Totalitäre ab – unter dem heftigen Beifall von Rot-Grün und einer Schockstarre der immer noch allzu satten Mehrheit, die lieber verdrängt als sich auf das stets als Motto ausgesprochene, aber offenbar nie verinnerlichte oder ernst gemeinte „Nie wieder“ zu besinnen.

„Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd“

sagt ein altes chinesisches Sprichwort. Bei uns ist es wohl eher ein guter Anwalt – und der kostet Geld. Augsburgs CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber hat mich gerade angezeigt, weil ich es gewagt habe, ihre Amtsführung zu kritisieren. Es geht um mehr als nur diesen Fall. Es geht um das Recht, Kritik an den Mächtigen zu üben, ohne kriminalisiert zu werden. Helfen Sie mir, dieses wichtige Recht zu verteidigen! Jeder Beitrag – ob groß oder klein – macht einen Unterschied. Zusammen können wir dafür sorgen, dass unabhängiger Journalismus stark bleibt und nicht verstummt. Unterstützen Sie meine Arbeit:

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