Millionen FFP2-Masken schützen nicht Masken-Fiasko

Von Christian Euler

FFP2-Masken schützen nicht so gut, wie bislang gedacht. Das haben nach diversen Studien und der Stiftung Warentest nun auch Nachprüfungen der Prüfgesellschaft Dekra ergeben.

FFP steht für „Filtering Face Piece“, die Masken sollen in erster Linie kleinste Partikel aus der Luft filtern – im besten Fall. Laut Herstellern bieten sie besonders guten Schutz vor Corona-Aerosolen. Genau diese gefährlichen Partikel werden jedoch von Millionen der weißen Vliesmasken durchgelassen. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Prüfgesellschaft Dekra, die 27 Hersteller unter die Lupe nahm. 13 Hersteller fielen mit ihren Produkten durch. Die Durchlässigkeit übersteige teilweise „erheblich“ die Normwerte, so die Prüfer.

Experten befürchten, dass Millionen von zertifizierten FFP2-Masken im Umlauf sind, die nicht ausreichend vor Corona-Viren schützen. Selbst das Bundesgesundheitsministerium brachte der „Welt“ zufolge rund 8,5 Millionen Masken in Umlauf, die im Test durchs Raster fielen. Einer der Gründe für die peinliche Panne ist die europäische Norm „EN 149“, nach der die Qualität geprüft wird. „Wir verlassen uns auf eine Norm, die den Namen nicht verdient“, sagte Maximilian Weiß, Geschäftsführer der Palas GmbH der Zeitung „Die Welt“. Die Karlsruher Firma stellt Geräte her, die feinste Partikel messen können. Gemäß der europäischen Norm müssen FFP2-Masken mindestens 94 Prozent der Partikel aus der Luft abhalten.

Die Prüfpartikel, die bei einem Test nach der EN-149-Norm auf die Maske gesprüht werden, dürfen unterschiedlich groß sein. „Die darin zugelassene Messtechnik erkennt unterschiedlich große Prüfpartikel aber nicht“, erläutert Weiß. Doch liegt auf der Hand, dass es von der Größe der Partikel abhängt, wie gut Masken filtern. Treffen etwa nur große Partikel auf die Maske, bleiben viel mehr im Vliesstoff hängen als bei kleineren Partikeln. Daher kann dieselbe Maske den Test bestehen oder durchfallen – selbst wenn die Prüfung beide Male die Norm erfüllt.

Mehr noch: „Ursprünglich war die Norm auch gar nicht gegen Viren ausgelegt“, so Prüfgerätehersteller Weiß gegenüber der „Welt“. Die Masken seien für den Arbeitsschutz gedacht gewesen und würden entsprechend geprüft. Die Aerosolpartikel, die ein Mensch ausatmet, sind jedoch viel kleiner – das trifft insbesondere auf die Covid-19-Tröpfchen zu. „Selbst bei zugelassenen FFP2-Masken atmen Träger durchschnittlich immer noch 20 Prozent der Virenkonzentration aus der Umgebungsluft ein“, unterstreicht der Ingenieur.

Auch EU-Gesundheitsbehörde rät von FFP2-Masken ab

Der gesundheitliche Schaden dürfte immens sein, folgert Weiß: „Die Verbraucher werden hier getäuscht, weil die Norm eine Sicherheit verspricht, die es oft nicht gibt.“ Zum einen ist nicht feststellbar, welche Maske wie gut schützt, zum anderen gehen darauf viele Ansteckungen in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen zurück.

Damit steht Weiß nicht alleine. „Es kommen Masken in Umlauf, die nach der technisch orientierten EN-149-Norm die Kriterien zwar erfüllen, aber gerade als Infektionsschutzmasken gegen Corona keine ordentliche Filterleistung bieten“, zitiert die „Welt“ Roland Ballier, der Sachverständigengutachten zur Schutzwirkung von Atemschutzmasken erstellt. Dies treffe hierzulande mindestens auf jede dritte Maske zu. Auch die Stiftung Warentest hat FFP2-Masken von verschiedenen Marken getestet und kam zu einem beängstigenden Ergebnis: Nur eine der zehn Masken erfüllte alle Kriterien.

Nicht umsonst riet die EU-Gesundheitsbehörde European Centre for Disease Prevention and Control erst Mitte Februar von der Verwendung von FFP2/N95-Atemschutzmasken in der Allgemeinheit ab. „Auf Basis der Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse ist es nicht sinnvoll, eine Empfehlung für die bevorzugte Verwendung von medizinischen oder nicht-medizinischen Gesichtsmasken in der Bevölkerung abzugeben“, so die ECDC.

Als wäre dies nicht genug, verschärft eine juristische Dimension den offensichtlich allzu häufig mangelnden Schutz. „Ich halte die Anordnung FFP2-Masken zu tragen schlicht für rechts- und verfassungswidrig“, betont der Anwalt und Bürgerrechtler Ralf Ludwig seit Monaten. „Es ist erwiesen, dass FFP2-Masken einen erhöhten Atemwiderstand haben und im Arbeitsrecht eine solche nicht ohne ärztliche Untersuchung angeordnet werden darf und zwingende Tragezeitbegrenzungen gelten.“

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!
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Dipl.-Volkswirt Christian Euler widmet sich seit 1998 intensiv dem Finanz- und Wirtschaftsjournalismus. Nach Stationen bei Börse Online in München und als Korrespondent beim „Focus“ in Frankfurt schreibt er seit 2006 als Investment Writer und freier Autor u.a. für die „Welt“-Gruppe, Cash und den Wiener Börsen-Kurier.
Bild: Shutterstock
Text: ce

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