Von Kai Rebmann
Vor dem High Court in London ist dieser Tage eine gigantische Klagewelle gegen Astrazeneca ins Rollen gekommen. Bis Mitte November sind bei dem altehrwürdigen Gericht insgesamt rund 80 Klagen von Impfopfern und/oder deren Angehörigen eingegangen, das Volumen liegt Medienberichten zufolge bei rund 92 Millionen Euro (80 Millionen Pfund).
In der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle geht es um lebensbedrohliche bis tödliche Nebenwirkungen, die zumindest im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten „Impfung“ aufgetreten sind. Es geht vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens aber nicht nur darum, ob auch ein kausaler Zusammenhang nachgewiesen werden kann.
Die Klage richtet sich in erster Linie gegen die bisherige Praxis der Entschädigung von Impfopfern durch den Staat. Darüber hinaus wird in der Klageschrift der Vorwurf erhoben, dass zumindest einige der ausgelieferten Chargen „fehlerhaft“ gewesen seien und in der Folge zu den dokumentierten Nebenwirkungen geführt hätten.
Gesundheitsminister warb für ‚nebenwirkungsfreie Impfungen‘
Laut bis dato gültiger Rechtslage haben Impfopfer und/oder deren Familien in Großbritannien einen Anspruch auf 120.000 Pfund (138.000 Euro), sofern der erlittene Schaden als Folge einer von der Regierung empfohlenen Impfung anerkannt wird. Die zuständigen Behörden sehen bei mindestens 81 Todesfällen eine mögliche Verbindung zum Impfstoff von Astrazeneca.
Zu den Toten gehört unter anderem die 35-jährige Alpa Tailor. Die zweifache Mutter erlitt kurz nach ihrer „Impfung“ eine vakzininduzierte Immunthrombozytopenie und Thrombose (VITT) und verstarb an deren Folgen. Besonders tragisch: Laut den Aussagen des Witwers hat sich Tailor impfen lassen, weil sie „sich und ihre Familie schützen“ wollte.
Ähnlich wie in Deutschland wurde die Impfkampagne auch im Vereinigten Königreich mit solchen und weiteren – wie man spätestens heute weiß – nicht haltbaren Behauptungen angefeuert. In den Gerichtsakten findet sich unter anderem ein Zitat des damaligen Gesundheitsministers Matt Hancock: „Die bisherigen Daten zu diesem Impfstoff deuten darauf hin, dass es keine Nebenwirkungen gibt und daher auch keine Haftung besteht.“ Am 26. Juni 2021 trat Matt Hancock von seinem Amt als Minister für Gesundheit und Soziales zurück.
Der zweite medial häufig zitierte Fall beschreibt das Schicksal eines dauerhaft schwerstbehinderten und arbeitsunfähigen IT-Entwicklers. Jamie Scott schwebte im April 2021 infolge einer Hirnblutung nach einer Astrazeneca-„Impfung“ tagelang in Lebensgefahr. Der Brite überlebte zwar, ist jedoch nahezu vollständig erblindet und hat bleibende Gehirnschäden erlitten.
Der „UK Telegraph“ zitiert die Ehefrau: „Die Regierung sagte uns, der Impfstoff sei sicher und wirksam. Aber was Jamie passiert ist, hat unser Leben verändert, und ihr Impfstoff ist dafür verantwortlich. […] Wir sind Privatleute, aber wir können diese Ungerechtigkeit nicht ertragen. Wir kämpfen bei der Regierung seit 18 Monaten um eine gerechte Entschädigung für die durch den Impfstoff verursachten Schäden.“
Astrazeneca auf der Anklagebank, Steuerzahler in der Haftung
Anstatt der bisher ausgezahlten 120.000 Pfund fordern die Geschädigten bzw. deren Hinterbliebene deutlich mehr Geld von der Regierung. Die Klagewelle richtet sich formal zwar gegen Astrazeneca, in der Haftung – die es entgegen der Behauptung des ehemaligen Gesundheitsministers natürlich sehr wohl gibt – steht allerdings der Staat, sprich der Steuerzahler.
Astrazeneca beruft sich unter anderem darauf, dass auf dem Beipackzettel vor möglichen Nebenwirkungen wie VITT gewarnt worden sei. Zudem verweist der Pharma-Konzern auf ein aus seiner Sicht „nachweislich akzeptables Sicherheitsprofil“ seines Präparats. Die Sicherheit der Patienten habe stets „höchste Priorität“, wie Astrazeneca weiter behauptet.
Die Anwälte der Kläger werfen dem Unternehmen dagegen nicht weniger als Irreführung der Öffentlichkeit vor. Der durchschnittlich informierte Verbraucher habe davon ausgehen müssen, „dass es sich bei der veröffentlichten Wirksamkeitsrate um eine absolute Risikorate“ handele.
Im Klartext: Die vom Hersteller nach den ersten Studien kolportierte Wirksamkeit „zwischen 62 und 90 Prozent bei der Vorbeugung gegen symptomatisches Covid-19“ könne sich den Anwälten zufolge bestenfalls auf die relative Risikorate beziehen. Dabei werden jedoch nur die symptomatischen Erkrankungen unter Geimpften und Ungeimpften zueinander ins Verhältnis gesetzt.
In der Klageschrift heißt es deshalb: „Tatsächlich lag die absolute Risikominderung hinsichtlich der Covid-19-Prävention bei nur 1,2 Prozent.“ Folgt man dieser Einschätzung, hat dies natürlich auch massive Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Risiko und Nutzen der „Impfung“.
Konzernangaben zufolge hat Astrazeneca insgesamt rund zwei Milliarden Dosen seines Stoffs in alle Welt verschickt. Schon im Mai 2021 wurde in Großbritannien allen Menschen unter 40 Jahren von einer „Impfung“ mit Astrazeneca abgeraten. Dessen ungeachtet behauptet die WHO auch im Jahr 2022 noch, dass dieser „Impfstoff sicher und wirksam für alle Personen ab 18 Jahren“ sei.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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