Nach Habeck-Anzeige: Rentnerin wegen Regierungskritik verurteilt Schon wieder ein gefährlicher Präzedenzfall

Es liest sich wie eine kafkaeske Parodie auf den Rechtsstaat, ist aber bittere Realität im Jahr 2024: Eine 74-jährige Rentnerin, die auf Facebook ihren Unmut über die Migrationspolitik äußert, wird vom Amtsgericht Düsseldorf zur Volksverhetzerin erklärt und ist damit vorbestraft, wenn das Urteil Bestand hat. Ihr Verbrechen? Ein Kommentar, der zwar polemisch, aber in jeder Demokratie durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein sollte. Doch nicht in Deutschland. Ferdinand Knaus vom Cicero beschreibt in einem Artikel, der hinter einer Bezahlschranke liegt, eine Farce, die jeder Demokratie Hohn spricht.

Die besagte Rentnerin hatte unter einem Facebook-Post von Wirtschaftsminister Robert Habeck geschrieben:
„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“

Angezeigt wurde sie von niemand Geringerem als Wirtschaftsminister Robert Habeck. Der Minister, der immer mehr durch seinen Hang zu Anzeigen auffällt, scheint neuerdings als „Anzeigenhauptmeister“ der Republik zu agieren. Das Opfer seiner rechtlichen Offensive war in diesem Fall eine Rentnerin, die sich angesichts ihrer Wortwahl im Nachhinein reumütig zeigte.

Vor Gericht gab sie zu, über das Ziel hinausgeschossen zu sein, zeigte Reue und erklärte, sie würde so etwas nicht wieder tun. Dabei hatte sie keineswegs alle Zuwanderer beleidigt, sondern lediglich auf die Existenz bestimmter Problemgruppen hingewiesen – ein Punkt, der durch Statistiken belegbar ist. Doch der Richter ließ keinerlei Milde walten und verurteilte sie zu 150 Tagessätzen à 53 Euro – eine Strafe von 7.950 Euro, fast die Hälfte ihrer Jahresrente von 1.600 Euro im Monat. Zudem wäre sie bei Rechtskraft des Urteils vorbestraft.

Besonders erschütternd an diesem Urteil ist nicht nur die drakonische Strafe, sondern auch die Begründung: Der Richter erklärte, die Meinungsfreiheit finde dort ihre Grenze, „wo Teile der Bevölkerung beleidigt werden.“ Dann führte er aus, dass der Facebook-Kommentar geeignet sei, „Ängste und Vorbehalte in der Bevölkerung“ zu schüren – Vorbehalte, die „falsch“ seien.

Doch was der Richter hier als „falsch“ abtut, wird von offiziellen Statistiken klar belegt. Der Bericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ des Bundeskriminalamts zeigt, dass Zuwanderer in bestimmten Kriminalitätsfeldern deutlich überrepräsentiert sind. So waren sie im Jahr 2023 an etwa 8.800 Fällen sexueller Gewalt beteiligt – bei einem Anteil von weniger als 4 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Besonders auffällig ist, dass die Zahl solcher Straftaten durch Flüchtlinge innerhalb von nur vier Jahren um über 50 Prozent gestiegen ist. Diese Statistiken belegen klar, dass es sich nicht nur um Vorbehalte, sondern um dokumentierte Realitäten handelt (siehe hier).

Ein Richter, der solche Fakten leugnet, um eine Regierungskritikerin zu verurteilen, beschädigt nicht nur die Glaubwürdigkeit der Justiz, sondern auch das ohnehin spärliche Rest-Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Derart ideologisch motivierte Urteile ersticken darüber hinaus die Meinungsfreiheit. Sie sind extrem demokratiefeindlich. Vor allem, wenn man sich vor Augen führt, dass regelmäßig Aufrufe zum Hass gegen AfD-Politiker und AfD-Wähler von derselben Justiz als nicht strafbar eingeschätzt werden. Es ist himmelschreiend, mit welchen doppelten Maßstäben hier geurteilt wird. Und es erinnert an den Geist finsterer Zeiten.

Die Rentnerin wurde nicht für konkrete Aufrufe zu Hass oder Gewalt verurteilt – sondern dafür, dass ihre Worte „abstrakt geeignet“ seien, Hass zu schüren. Doch was bedeutet das? Der Volksverhetzungs-Paragraf (§ 130 StGB) verlangt klare Beweise dafür, dass eine Äußerung gezielt darauf abzielt, Hass zu schüren. Im vorliegenden Fall gibt es keinen Hinweis auf eine solche Absicht. Stattdessen kriminalisiert das Urteil Meinungen, die der politischen Linie widersprechen.

Besonders grotesk ist der empörte Vorwurf des Staatsanwalts, die Rentnerin habe „massive Politikkritik“ geäußert. Wann wurde es in der Bundesrepublik strafbar, Politik zu kritisieren? Diese Formulierung erinnert an autoritäre Regime, nicht an eine Demokratie.

Dabei ist es eine der heiligsten Aufgaben einer Demokratie, Kritik zuzulassen – selbst wenn sie polemisch oder überzogen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass die Meinungsfreiheit nicht nur sachliche, sondern auch scharfe und pointierte Formulierungen schützt. In einem Urteil vom 25. August 1994 (Az. 1 BvR 1423/92) heißt es: „In einer Demokratie ist die Meinungsfreiheit ein konstituierendes Element. Sie schützt nicht nur sachliche, nüchterne Kritik, sondern auch solche, die überzogen, polemisch oder gar verletzend sein kann, solange sie nicht die Schwelle zur Schmähkritik oder formellen Beleidigung überschreitet.“

Auch im berühmten Lüth-Urteil von 1958 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Meinungsfreiheit zu den „schlechthin konstituierenden Grundsätzen einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung“ gehört und die Grundlage für jede Freiheit ist.

Die gefährlichen Konsequenzen

Wenn dieses Urteil Schule macht, könnte jede unbequeme Meinung als „abstrakte Volksverhetzung“ kriminalisiert werden. Kritik an der Regierung, die in einer Demokratie das höchste Gut sein sollte, kann so nach Belieben zur Straftat gemacht und kriminalisiert werden. Doch das Problem geht noch tiefer: Eine Justiz, die sich derart zur Streitaxt der Regierung gegen ihre Kritiker degenerieren lässt und Fakten ignoriert, die der herrschenden rot-grünen Ideologie widersprechen, verliert nicht nur jede Glaubwürdigkeit, sie wird selbst zur massiven Gefahr für Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie. Es passiert also genau das, was wir als Lehre aus der Geschichte ausschließen wollten. Zumindest in all den Sonntagspredigten.

Es ist höchste Zeit, dass die deutsche Justiz sich auf ihre Kernaufgabe besinnt: den Schutz der Freiheit. Denn wenn Kritik an der Regierung zur Straftat wird, ist die Demokratie endgültig am Ende.

Armin Laschet (CDU) schrieb kürzlich auf X: „In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt.“

Wo leben wir dann heute in Deutschland demzufolge?

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