Von Christian Euler
Aufklärung kann sehr weh tun – in diesem Fall der Bundesregierung, die Grundrechtsbeschränkungen und Lockdowns insbesondere mit der befürchteten Überlastung des Gesundheitswesens begründete.
In seiner Stellungnahme zur ‚Anhörung vom 8. Juli 2021 im Unterausschuss Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie‘ zerlegt der Einzelsachverständige Tom Lausen das Narrativ der überlasteten Intensivstationen. „Langfristige Konsequenzen für das Gesundheitssystem – Lernen aus der Pandemie“ lautet der Titel der Stellungnahme, für die der Informatiker die Daten des Robert Koch-Instituts und des Intensivregisters DIVI vom 22. Mai 2020 bis zum 5. Juli dieses Jahres unter die Lupe nahm.
Seine Auswertungen ergeben „deutliche Evidenzen für schwerwiegende gesetzliche Fehlanreizbildungen seitens der Regierung bzw. des Bundesgesundheitsministeriums, die erheblich zur negativen Beeinflussung des Pandemieverlaufes führten.“ Die Frage nach der Anzahl der kritischen Verläufe von Covid-19 auf den Intensivstationen beantwortet der Datenanalyst so: „Diese Information existiert nicht. Niemand weiß, wieviele wirklich kritische Verläufe auf deutschen Intensivstationen gelegen haben. Die Intensivstationen müssen per Verordnung alle Fälle melden, die einen positiven PCR-Test haben. Diese von Minister Jens Spahn angeordnete Datenerhebung versperrt jeglichen Blick auf die wirkliche Zahl der tatsächlichen kritischen Verläufe von Covid-19, wie aus meinen Datenauswertungen ersichtlich wird.“
Eine Überlastung des Gesundheitssystems im Bereich der Intensivstationen lasse sich zu keinem Zeitpunkt ableiten, nicht einmal auf dem Höhepunkt mit knapp 6.000 gemeldeten Covid-19-Intensivpatienten Anfang Januar 2021.
»Verweigerungshaltung überwinden, um mehr Menschenleben zu retten«
Starker Tobak ist auch dieser Befund: „Das RKI und DIVI e.V. weigern sich, wichtige amtlich erhobene Daten, die keinerlei Patientenbezug haben, zeitnah oder überhaupt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, diese Verweigerungshaltung zu überwinden, damit mehr Menschenleben gerettet werden können.“
Der Paragraph 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) stellt für Lausen den „eindeutigen Beweis dar, dass der Gesetzgeber zu Beginn der sogenannten 2. Welle zu keinem Zeitpunkt von einer Überlastung des Gesundheitssystems ausging.“ Wer in einer Pandemie eine hohe Krankenhausauslastung befürchte, finanziere nicht den Mangel an Betten, sondern setze Anreize für eine Erhöhung der Versorgungsmöglichkeiten. „Ein solches gesetzgeberisches Ziel hat § 21 1a KHG nicht“, befindet Lausen.
„Wer ein Anreizsystem schafft, bei welchem die Krankenhäuser nur Ausgleichszahlungen bekommen, wenn mindestens 75 % Auslastung auf der Intensivstation überschritten wurde, befindet 25 % Freihaltung der Intensivbetten als definitiv ausreichend, um die zweite Welle zu bewältigen. Mit anderen Worten, die Regierung hat niemals auch nur ansatzweise angenommen, das Gesundheitssystem könne durch einen exponentiellen Anstieg von Covid-Patienten überfordert werden. Die Regierung hat offenbar niemals mit einem exponentiellen Anstieg gerechnet.“
»Ich bestreite die Validität der Intensivstationsdaten«
Informatiker Lausen berichtet, dass ihm seit Monaten Daten verwehrt werden, die eine Untersuchung zulassen würden, ob in einem Krankenhaus früher oder mehr invasiv beatmet wurde, als in anderen. „Es wäre dabei auch zu untersuchen, ob aus den Beatmungsstrategien abzuleiten wäre, ob mehr oder weniger Beatmung zu mehr oder weniger Todesfällen führte.“
Ohne die Auswertung dieser Zahlen würden zukünftig mehr Menschen an oder mit Covid-19 versterben, als man zulassen müsste, würde man die Daten transparent verfügbar machen. „Aus meinen Datenauswertungen gehen nachweisbar schwere Fehlentscheidungen der Regierung auf Basis falscher oder nicht vorhandener Dateninterpretationen hervor (IFSG § 28b – Bundesnotbremse)“, resümiert der Einzelsachverständige.
Mit Blick auf den anstehenden Herbst, in dem – wie in jedem Jahr – die Grippe- bzw. Corona-Erkrankungen zunehmen dürften, mahnt Lausen: „Ich bestreite die Validität der Intensivstationsdaten und rege deutlich die Herstellung einer validen Datenerhebung und deren Auswertung an. Ich rege diese Erhebung als wichtigstes Mittel für die nächste Infektions-Welle im Oktober 2021 an.“
Bild: Juergen Nowak/Shutterstock
Text: ce
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