„Illegal? Legal? Scheißegal!“ Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach diesem alten Motto der Spontis und der linksextremen Szene handelt, lag schon bisher auf der Hand: Denn der Medienstaatsvertrag hat Gesetzesrang. Und der verpflichtet die mit Zwangsgebühren finanzierten Anstalten zur Ausgewogenheit. Worauf diese aber pfeifen – und damit das Gesetz brechen. Nur, dass sich niemand darum kümmert.
Wenn man schon in so grundlegenden Sachen das Gesetz einfach ignoriert, ist es nur naheliegend, dass dies auch in Details so geschieht. Was jetzt eine neue Causa beim „Norddeutschen Rundfunk“ (NDR) zeigt.
Obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht dem Sender seine Falschbehauptungen über das vermeintlich geheime AfD-Treffen vom Wannsee verboten hat – das weder geheim noch von der AfD noch am Wannsee war –, pfiff der Sender einfach auf den Gerichtsentscheid und ließ die „Correctiv“-Lügen weiter stehen.
Deshalb bekam der Sender jetzt vom Landgericht Hamburg auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau, der an dem Treffen teilnahm, eine Strafzahlung von 1.800 Euro auferlegt, wie die „Junge Freiheit“ (JF) berichtet. „Die beanstandeten Handlungen der Schuldnerin stellen schuldhafte Verstöße gegen die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts dar und rechtfertigen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in tenorierter Höhe“, heißt es in einem Beschluss des Gerichts.
„Der NDR hat behauptet, dass es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gab“, so die Rechtsanwaltskanzlei Höcker, die Vosgerau vor Gericht vertritt: „Dazu hat sich der NDR bei seiner Berichterstattung auf den irreführenden Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen bezogen. Beide Aussagen hatte das OLG Hamburg dem Sender bereits als unwahr verboten, da es diese Diskussionen auf dem Treffen nicht gab.“
Trotz des gerichtlichen Verbots habe der NDR zwei weitere Berichte, in denen er die gerichtlich untersagten Falschbehauptungen ebenfalls verbreitete, nicht gelöscht, kritisierte Höcker-Rechtsanwalt Carsten Brennecke laut JF: „Nun hat das Landgericht Hamburg bestätigt, dass der Sender teilweise sogar wortgleich genau die Aussage weiterverbreitet hat, die dem NDR verboten wurde. Das Gericht bestätigte außerdem, dass der NDR bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt hat.“
„Dass die Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seiner Berichterstattung ein Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg ignoriert und sogar zum Wiederholungstäter wird, grenzt an Selbstüberschätzung“, so der Anwalt: Diese überrasche leider nicht, da schon im Verfahren selbst realitätsfremde Äußerungen vom NDR gefallen seien: So habe der Sender dort geltend gemacht, es sei zu befürchten, dass er durch ein Verbot in die Kritik gerate.
Diese Aussage bot einen interessanten Einblick in das Seelenleben und Berufsverständnis der Journalismus-Apparatschiks: Sie halten sich offenbar für heilige Kühe und unantastbar – und gefeit gegen Kritik. Die eigentlich im Journalismus selbstverständlich sein müsste – sowohl beim Austeilen als auch beim Einstecken.
Auch Anwalt Brennecke fand zu dieser Einstellung die richtigen Worte: Der Sender wolle sich „über das Recht stellen und in die öffentliche Debatte zum Potsdam-Treffen ungestraft mit falschen Behauptungen eingreifen“. Für die „Überheblichkeit des NDR“ müsse nun der Beitragszahler aufkommen. „Die gegen den NDR festgesetzten Strafzahlungen, Gerichts- und Anwaltskosten in vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen“, so Brennecke laut JF. Mit anderen Worten: Jeder Zwangsgebührenzahler muss den öffentlich-rechtlichen Rechts-Nihilismus auch noch mitfinanzieren.
Die Moral von der Geschichte: Wer öffentlich-rechtlich ist und brav die rot-grüne Agenda verbreitet, darf sich über das Gesetz stellen. Und wenn ein Gericht dann doch einmal durchgreift, dann bezahlen dafür am Ende die Bürger selbst. Der Rechtsstaat wird einfach zur Seite gelegt – Hauptsache, die Agenda stimmt. Solange eine Mehrheit das mit sich machen lässt, ist keine Änderung in Sicht. Im Gegenteil: Je länger die Gebührenjournalisten mit solchen Ungeheuerlichkeiten durchkommen, umso dreister werden sie.
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