Von Christian Euler
Seit diesem Mittwoch müssen in Berlin im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, in Krankenhäusern, in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und in kulturellen Einrichtungen – kurzum: fast überall – FFP2-Masken getragen werden. Einem Beschluss des rot-rot-grünen Senats vom vergangenen Samstag zufolge reichen selbst medizinische OP-Masken nicht mehr aus.
In den sozialen Medien kochte bereits Kritik an der verschärften Masken-Pflicht hoch – nicht zuletzt wegen der deutlich höheren Anschaffungskosten der schnabelartigen sogenannten filtrierenden Halbmasken oder bereits gekaufter Vorräte von OP-Masken. Zumindest Bedürftige will der Senat zum Start der FFP2-Maskenpflicht mit 1,6 Millionen der kostspieligen Mund-Nasen-Bedeckungen ausstatten.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) sieht diese Verordnung in einer aktuellen Stellungnahme kritisch: „Der Beschluss gefährdet mehr als dass er nutzt.“ Bereits im Januar hatte sich die DGKH nach einem ähnlichen Beschluss in Bayern kritisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit geäußert – ohne Erfolg.
Die DGKH argumentiert ähnlich wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: „FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chirurgischem Mund-Nasen-Schutz.“ Doch genau daran mangelt es offensichtlich nicht nur in Berlin, sondern in der gesamten Republik.
Ernüchterndes Fazit der Experten
Entscheidend ist nach Ansicht der DGKH, dass die Maske angepasst sein muss und auf dichten Sitz überprüft wurde. Ferner wird eine Schulung gefordert – die auch unbedingt nötig ist, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zeigen. Aber für die Bevölkerung, so die DGKH, bestehe weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolge eine Schulung.
Doch das ist längst nicht alles. Denn laut der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, „die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen.
Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Für diese bedeutet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie entweder das Haus nicht verlassen können, dass sie im Falle des Nichttragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssen, oder dass sie die Maske so tragen, dass sie atmen können – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.“
Das Fazit der DGKH fällt ernüchternd aus: „Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die Bevölkerung.“
Bild: Mattew – Bilder und mehr/Shutterstock
Text: ce
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