In seinem Roman „Alte Meister“ schrieb Thomas Bernhard 1985: „Der Staat denkt, die Kinder sind die Kinder des Staates, und handelt entsprechend und tut seit Jahrhunderten seine verheerende Wirkung. … Es gibt kein freies Kind, es gibt nur das Staatskind, mit dem der Staat machen kann, was er will.“ Das ist nun fast vierzig Jahre her, aber es scheint sich nicht viel geändert zu haben. Noch immer behandelt der deutsche Staat – und der österreichische, den Bernhard meinte, ist nicht besser – seine Bürger wie unmündige Kinder, mit denen er „machen kann, was er will“, versucht, ihnen bestimmte Verhaltensweisen aufzuzwingen und ist weit davon entfernt, sich als Dienstleister zu begreifen, der seine Bürger nicht zu kujonieren hat.
Immerhin erfährt man gelegentlich etwas von staatlichen Stellen, sofern man sie fragt und sie gerade in der Stimmung sind, zu antworten. Der Journalist Alexander Wallasch hat bei den deutschen Landesregierungen und der Bundesregierung gefragt, „ob neue Corona-Fälle auf den Impfstatus hin abgefragt werden und mit welchem Ergebnis“. Wenigstens das Gesundheitsministerium des Landes Baden-Württemberg ließ sich zu einer Antwort herab und teilte mit: „Nach §9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe q des Infektionsschutzgesetzes muss eine namentliche Meldung, soweit vorliegend, bei impfpräventablen Krankheiten auch Angaben zum diesbezüglichen Impfstatus der genannten Person enthalten.“
Das ist nicht unbedingt ein Muster an Klarheit, aber an der angegebenen Gesetzesstelle findet man tatsächlich die Vorschrift, dass bei den sogenannten impfpräventablen Krankheiten der Impfstatus des Patienten gemeldet werden muss. Offenbar geht man im Gesundheitsministerium davon aus, dass Covid-19 zu diesen impfpräventablen Krankheiten gehört, also zu den Krankheiten, die „durch eine rechtzeitige und vollständige Impfung verhindert oder abgeschwächt werden können“, denn nur nach Corona-Fällen hatte der Journalist gefragt. Und im Falle von Covid-19 muss nach §6 des gleichen Gesetzes „der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod“ in jedem Fall den Behörden gemeldet werden.
Man darf also davon ausgehen, dass alle Covid-Fälle eine Meldung einschließlich des Impfstatus erfahren. Der Journalist hatte aber genauer gefragt, denn er wollte auch das Ergebnis dieser Abfrage erfahren und hakte nach der ersten Antwort des Ministeriums entsprechend nach. Dort ließ man sich nicht lumpen und gab die Auskunft: „Von den seit KW 40/2024 gemeldeten COVID-19 Meldefällen, von denen Angaben zum Impfstatus vorliegen (N=602), sind 89% geimpft.“ Der Impfstatus der übermittelten Fälle werde aber nicht systematisch ausgewertet, weil die epidemiologische Situation inzwischen eine andere sei. „Da die COVID-19 Impfung vorwiegend zum Schutz vor schwerer Erkrankung/Tod dient und sich geimpfte Personen trotz der Impfung anstecken können, ist die Erfassung des Impfstatus wenig aussagekräftig. Zumal ein Großteil der Bevölkerung in der Vergangenheit geimpft wurde.“ Eine eher seltsame Antwort, denn wenn die Impfung angeblich vor schwerer Erkrankung und Tod schützt, wäre es ausgesprochen wichtig, den jeweiligen Impfstatus zu erfassen, um die Schutzbehauptung überprüfen zu können. Sinnlos wäre das nur, wenn nicht „ein Großteil der Bevölkerung“, sondern ausnahmslos die gesamte Bevölkerung sich der Impfung unterworfen hätte, weil man dann ohnehin schon wüsste, dass alle Beteiligten geimpft waren. Von der Erfassungspflicht nach dem Gesetz ganz zu schweigen; mit Gesetzen gehen Behörden und Gerichte hierzulande ohnehin recht freihändig um.
Aber konzentrieren wir uns auf die beiden angegebenen Zahlen. In 602 Meldefällen war der Impfstatus bekannt und 89% dieser Patienten durften sich einer Covid-19-Impfung erfreuen – um Diskussionen erst gar nicht aufkommen zu lassen: Ich verwende hier den Begriff der „Impfung“, weil die Gentherapie in der Korrespondenz mit dem Ministerium so bezeichnet wurde; es hat keinen Sinn, über Worte zu streiten.
89% – das klingt nach sehr viel, bedeutet aber zunächst wenig. Wären beispielsweise 98% der Bevölkerung geimpft, dann ließe sich daraus eine Schutzwirkung gegen Infektion ableiten, weil 89 nun einmal kleiner ist als 98. Man muss schon etwas genauer hinsehen. Es ist leicht nachzurechnen, dass 89% von 602 gerade 535,78 ergibt, und da Bruchteile von Patienten eher selten vorkommen, hatte man also 536 geimpfte Fälle und somit 66 ungeimpfte. Was sagt uns das über die Impfeffektivität? Gar nichts, solange keine Daten über die Impfquote in Baden-Württemberg vorliegen. Aber die ist einigermaßen gut bekannt, wenn auch nur einigermaßen. Beim RKI kann man sich eine Tabelle mit Impfzahlen besorgen, die aber leider am 9. Juli 2024 zum letzten Mal aktualisiert worden ist. „Am 30.06.2024 ist die COVID-19-Vorsorgeverordnung außer Kraft getreten“, man musste nichts mehr erfassen und hat es auch nicht.
Das macht aber nichts. In der Anfrage des Journalisten und der gegebenen Antwort geht es um Covid-Impfungen jeglicher Art, weshalb jemand, der sich ab dem 9. Juli seine Zweit-, Dritt- oder Siebtimpfung abgeholt hat, keine Rolle spielt, denn geimpft war er schon vor diesem Stichtag. Nur eventuelle zusätzliche Erstimpfungen könnten das Bild verzerren. Der Tabelle der gemeldeten Impfungen kann man entnehmen, dass vom Jahresbeginn bis zum 8. Juli 2024 bundesweit 3.639 Erstimpfungen vorgenommen wurden, ab dem 1.April waren es gerade einmal 105. In Baden-Württemberg waren es zweifellos weniger. Nun hat Baden-Württemberg aber etwas mehr als 11 Millionen Einwohner, sodass für eine Veränderung der Impfquote nur im Promillebereich – für Politiker und Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: ein Promille ist ein Tausendstel, also ein Zehntel eines Prozents – etwa 11.000 zusätzliche Impfungen hätten erfolgen müssen. In Anbetracht des bisherigen Impfverhaltens ist das doch etwas unwahrscheinlich.
Man darf also davon ausgehen, dass bis zur vierzigsten Kalenderwoche, auf die das Ministerium Bezug genommen hat, und auch darüber hinaus die Erst-Impfquote in Baden-Württemberg konstant geblieben ist; auf ein oder zwei Zehntelprozente mehr käme es allerdings auch nicht an. Der Tabelle des RKI ist zu entnehmen, dass 75,8% der dortigen Gesamtbevölkerung mindestens einmal geimpft wurden, und diese Zahl ist bedeutsam. Offenbar haben sich daher 24,2% der Bevölkerung der Impfung erfolgreich entziehen können. Und nun muss man die Zahlen ins Verhältnis setzen, denn ein Vergleich der Anzahl geimpfter mit der Anzahl ungeimpfter Patienten ist nur dann sinnvoll, wenn insgesamt die Anzahl der Geimpften gleich der Anzahl der Umgeimpften ist – nur dann herrscht Chancengleichheit.
Nehmen wir also an, die Impfquote läge bei 50% und nicht bei 75,8%. In diesem Falle muss ich die Anzahl 536 der geimpften Patienten mit dem Faktor 50/75,8 multiplizieren, um herauszufinden, wie viele Geimpfte sich bei Chancengleichheit infiziert hätten. Das ergibt 536*50/75,8 = 353,56, also etwa 354. An ungeimpften Patienten hatte das Land 66 vorzuweisen und die Nicht-Impfquote liegt bei 24,2%, weshalb die entsprechende Rechnung 66*50/24,2 = 136,36 lautet. Hätte man also in ganz Baden-Württemberg genauso viele Geimpfte wie Ungeimpfte, so müsste man mit 354 geimpften und nur mit 136 ungeimpften neuen Fällen rechnen. Die Zahl der ungeimpften Patienten liegt damit um 61% unter der Zahl der geimpften; die Effektivität der Nicht-Impfung liegt bei 61%. Das spricht nicht unbedingt für die Wirkung der Impfpräparate.
Wer nun einen leichten Verdacht hegt, dass diese Rechnung unter Umständen etwas irreführend sein könnte, hat meine volle Sympathie. Die Impfquote von 75,8% bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung des Landes Baden-Württemberg, und wir können nicht wissen, ob sich die Patienten ordentlich über die Gesamtheit aller Altersklassen verteilen. Die Älteren unter uns haben bekanntlich eine höhere Impfbereitschaft an den Tag gelegt als die Jüngeren, vielleicht konnten sie sich auch nur schlechter gegen die entsprechenden Zumutungen wehren. Falls man nun wüsste, dass die Infektionsfälle durchgängig unter den Baden-Württembergern höherer Altersklassen auftraten, müsste man auch ihre klassenspezifischen Impfquoten verwenden, und ganz sicher ergäbe sich dann eine traumhafte Effektivität zugunsten der Impfung. Die Idee ist so übel nicht, scheitert jedoch ein wenig daran, dass die nötigen Daten nicht zur Verfügung stehen. Zur Altersverteilung der Infizierten sagt das angeführte Zitat über die 89% nichts. Und über die altersabhängigen Impfquoten weiß man nur wenig, weil das RKI nicht allzu viel darüber mitteilt. Aber doch mehr als nichts. In der bereits verwendeten Tabelle findet sich wenigstens eine grobe Alterseinteilung der Impfquoten des Bundeslandes.
Impfquote mindestens einmal geimpft | |||||
5-17 Jahre | 18+ Jahre | ||||
Gesamt | 5-11 Jahre | 12-17 Jahre | Gesamt | 18-59 Jahre | 60+ Jahre |
43,9 | 19,6 | 71,4 | 85 | 82,7 | 89,7 |
In allen Kategorien bis auf eine liegt die Impfquote unter 89%, weshalb der 89%-Anteil der Geimpften unter den Infizierten hier automatisch zu einer negativen Impfeffektivität führen muss. Nur in der Kategorie „60+ Jahre“ der mindestens Sechzigjährigen sieht man die hoffnungsvolle Impfquote von 89,7%. Leider hat uns die Antwort des Stuttgarter Ministeriums im Unklaren darüber gelassen, welchen Alters denn die Infizierten waren. Um das bestmögliche Ergebnis für die Impfeffektivität zu erzielen, nehme ich daher für einen Moment an, alle 602 Patienten mit bekanntem Impfstatus seien mindestens 60 Jahre alt gewesen. Noch immer sind 536 davon geimpft, 66 sind ungeimpft. In diesem Fall weist ihre Gruppe eine Impfquote von 89,7% auf, und um die gleiche Normierung wie oben durchzuführen, muss ich die Anzahl 536 der geimpften Patienten mit dem Faktor 50/89,7 multiplizieren, um herauszufinden, wie viele Geimpfte sich bei Chancengleichheit infiziert hätten. Das ergibt 536*50/89,7 = 298,77. Die Quote der Ungeimpften liegt nun bei den verbliebenen 10,3%, weshalb ich auch hier wieder auf 50% umrechnen muss mit dem Resultat 66*50/10,3 = 320,39. Wären also genauso viele Geimpfte wie Ungeimpfte in der betrachteten Altersgruppe, dann müsste ich rein rechnerisch 320,39 ungeimpfte Infizierte erwarten und 298,77 geimpfte. Diesmal sind die Geimpften im Vorteil, aber wie groß ist dieser Vorteil? Der Abstand zwischen den beiden Werten beträgt 21,62, und das sind gerade einmal 6,7% von 320,39.
Somit stellt sich heraus: Selbst in der Altersgruppe mit der besten und höchsten Impfquote darf sich die bahnbrechende Impfung einer Effektivität in Höhe von 6,7% im Hinblick auf Infektionen rühmen. Damit lockt man keinen Hund hinter dem Ofen hervor. Und dieser Wert ist ja nur unter der eher unrealistischen Voraussetzung zu erzielen, dass alle 602 Fälle der höchsten Altersgruppe zuzuordnen sind. Ob das stimmt, wissen wir nicht, weil es uns niemand verraten hat. Jeder Patient, den man aus der Gruppe der mindestens Sechzigjähren in eine der jüngeren Gruppen verschiebt, verschlechtert noch die ohnehin kaum feststellbare Effektivität, weil die Impfquoten der Jüngeren niedriger sind.
Das allein ist schon schlimm genug, doch es kommt noch schlimmer. Denn all diese Rechnungen beruhen einzig und allein auf den 602 Infizierten, deren Impfstatus man in Baden-Württemberg dankenswerterweise seit der vierzigsten Kalenderwoche festgestellt hat. Gab es denn im Land der schwäbischen Gründlichkeit auch Fälle, deren Impfstatus keiner kennt? Eine Hand voll vielleicht oder auch zwei? Etwas mehr waren es schon. Die vierzigste Kalenderwoche begann am 30. September, der Journalist hat seinen Artikel, in dem er die Antwort des Stuttgarter Ministeriums zitierte, am 29. November veröffentlicht. In den ARE-Berichten des Landes Baden-Württemberg findet man wochengenau die Anzahl der jeweiligen Covid-Neuinfektionen. Wir wissen nicht genau, wie lange man im Ministerium für die Antwort gebraucht hat; geht man davon aus, dass sich die Beamten auf die Zeit bis zum 24. November bezogen haben, so muss man nur die Zahlen aus den Wochenberichten von der vierzigsten bis zur siebenundvierzigsten Kalenderwoche addieren; das ergibt 8.275. Die genaue Zahl spielt dabei keine Rolle; gesteht man den Beamten des Ministeriums mehr Zeit zu und rechnet nur bis zum 17. November, dann hat man eine Woche weniger zu verwerten und kommt auf 7.627. Selbst wenn es nur etwa 6.000 gewesen sein sollten, dann ist das immer noch das Zehnfache der Anzahl der Infizierten mit bekanntem Impfstatus. In weniger als 10% der Fälle war und ist der Impfstatus bekannt, in mehr als 90% der Fälle weiß man nichts darüber.
Es bleiben also zwei Möglichkeiten. Entweder man hofft, dass die bekannten Impfdaten der Infizierten den Werten des bei weitem überwiegenden Rests entsprechen; in diesem Fall hat man eine bestenfalls miserable Impfeffektivität, vermutlich aber eine Impfschädlichkeit. Oder man nimmt zu Kenntnis, dass man den Impfstatus nur für eine kleine Minderheit von weniger als 10% der Fälle kennt; in diesem Fall weiß man nichts. Gar nichts. Überhaupt nichts.
„For knowledge itself is power,“ schrieb der englische Philosoph Francis Bacon 1598: „Denn Wissen selbst ist Macht.“ Die verkürzte Fassung „Wissen ist Macht“ hat sich bis heute erhalten, aber es gibt auch einen Gegenentwurf aus moderneren Zeiten: „Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts.“ Ihre Macht haben sie genossen in den langen grauen Jahren der sonderbaren PCR-Pandemie. Doch auf Wissen beruhte ihre Macht nicht, nur auf vorgetäuschtem Pseudowissen. Nichts haben sie gewusst und nichts wissen sie noch heute oder wollen es nicht wissen; und weder hat es sie damals gestört, noch stört es sie heute. In aller Frechheit behaupten die üblichen Verdächtigen noch immer, sie hätten alles richtig gemacht.
Im Dezember 2020 schrieb der angebliche Journalist Nikolaus Blome im Spiegel: „Ich hingegen möchte an dieser Stelle ausdrücklich um gesellschaftliche Nachteile für all jene ersuchen, die freiwillig auf eine Impfung verzichten. Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.“ Ich verlange nicht einmal „gesellschaftliche Nachteile“ für all die Täter, die uns in der Zeit des PCR-Regimes mit ihrer Dreistigkeit gequält haben. Ich wünsche mir nur eines: „Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.“
Wo immer sie auch sind, was immer sie auch tun. Das wäre immerhin ein kleiner Ausgleich.
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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.
Bild: KI