Pandemische Lage: Verlängerung jetzt, Erkenntnisse in neun Monaten Kritik an Gesetzesentwurf

Es ist leider keine Ausnahme mehr in diesen Tagen, dass man bei Informationen, die man bekommt, ganz spontan sagt: Das kann nur ein Irrtum sein, eine Fehlinformation, oder man steht auf dem Schlauch. Ich dachte an Letzteres, als mir gestern ein Abgeordneter (m/w/d) aus dem Bundestag Drucksache 19/26545 schickte: Den „Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ von Unions- und SPD-Fraktion. Das geplante Gesetz soll „sicherstellen, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 31. März 2021 hinaus gelten.“

Einige Stellen in dem Papier hatte der Volksvertreter (der Einfachheit halber bleibe ich bei der maskulinen Form) für mich gelb markiert und auch noch extra mit dem Stift angestrichen. Ich gebe hier wieder, was er in dem Papier markiert hat: „Die der Feststellung einer epidemischen Lage…zu Grunde liegende Norm…sowie die Regelungen…werden nicht aufgehoben.“ Sodann kommt die entscheidende Stelle: „Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.. Das Ergebnis der Evaluierung soll bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt werden. Die Bundesregierung übersendet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Ergebnis.“

Ich war so baff, dass ich dem Abgeordneten sofort eine Sprachnachricht schickte: „Das kann doch nicht sein, dass der Bundestag jetzt abstimmen soll über die Verlängerung der pandemischen Lage, und die Begründung dafür, wenn es überhaupt eine geben wird, erst neun Monate später vorgelegt bekommt. Das ist ein Zahlendreher im Dokument, oder?“ Die Antwort kam umgehend: „Das ist wirklich so gemeint! Darum habe ich es Ihnen ja geschickt! Das ist seit Anfang Februar öffentlich, zumindest für die Abgeordneten. Das ist doch höchst interessant, oder?“

Sie können den Gesetzentwurf hier im Original nachlesen. Die obigen Passagen finden Sie auf Seite zwei unter „Lösungen“. Und – so viel sei verraten – es war kein Abgeordneter der Lockdown-kritischen AfD, der mir kopfschüttelnd diese Fundstelle schickte. Ich habe es in der Schule noch so gelernt, dass in einer Demokratie ein Parlament sich erst umfassend informiert und Sachverstand einholt, bevor es eine Entscheidung trifft. Im vorliegenden Fall soll die umfassende Information neun Monate bis ein Jahr nach der Entscheidung erfolgen.

Man kann nun gegenhalten, dies sei der Dringlichkeit geschuldet. Aber auch in den vier bis sechs Wochen Vorlaufzeit für die Verlängerung der „pandemischen Lage“ könnte man sich einiges an Expertise zu eigen machen. Etwa die Studie des Stanford-Professors John Ioannidis, der einen Nutzen der Lockdowns für nicht belegt hält.

Man kann ebenfalls entgegenhalten, dass der Beschluss der Verlängerung und die Bestimmung im Gesetz, dass eine Evaluierung, also Bewertung, bis zum 31. Dezember 2021 bzw. März 2022 vorgelegt werden soll, laut dem Papier unabhängig davon ist, ob die „pandemische Lage“ verlängert wird. Und dass es nur Zufall ist, dass beides im Gesetzentwurf nacheinander steht. Aber selbst wenn dem so sein sollte: Warum neun Monate bzw. ein Jahr? Ist bei Grundrechts-Einschnitten keine Eile geboten? Warum kein Hinweis auf bereits vorliegende Studien? Und warum steht im Punkt „Alternativen“ in dem Papier nur ein Wort: „keine“? Warum wird nur die Leopoldina beauftragt, obwohl Kritiker sie für exponiert Lockdown-freundlich halten?

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Bild: Alena Ivochkina/Shutterstock
Text: br


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