Von Kai Rebmann
Eines muss man Uğur Şahin (Biontech) und Albert Bourla (Pfizer) ja lassen. An der felsenfesten Überzeugung von ihren eigenen Produkten hat es den CEOs der beiden Pharma-Giganten nie gemangelt. Der „Impf-Held“ (BILD) aus Mainz war sich schon im Februar 2021 absolut sicher, dass sich Geimpfte nicht mehr anstecken würden. Woher Şahin diese Überzeugung nahm, wollte damals niemand wissen, zumal das „ständige Hinterfragen“ von jeglichen Dingen im Zusammenhang mit Corona zu diesem Zeitpunkt schon lange als nicht mehr hoffähig galt.
Ähnlich unvermittelt preschte dann im Spätjahr 2021 Albert Bourla in Großbritannien mit exklusiven Erkenntnissen über die Kinderimpfung an die Öffentlichkeit. Am 2. Dezember 2021 behauptete der Pfizer-CEO in einem Interview mit der BBC, dass Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren von der Impfung besonders profitieren würden. „Meiner Meinung nach sprechen die Vorteile voll und ganz dafür, Kinder dieser Altersgruppe gegen Covid-19 zu impfen“, ließ sich Bourla damals zitieren. Corona breite sich gerade in den Schulen rasant aus, bediente sich der Pfizer-Chef einer der wohl kapitalsten Fehleinschätzungen der gesamten „Pandemie“. Welcher Schaden dadurch wirklich angerichtet wurde, werden wohl erst die nächsten Jahre und Jahrzehnte zeigen.
Aber so war das damals, im Dezember 2021. Sofern es ins Narrativ passte, durfte alles gesagt und behauptet werden. Auch die offensichtliche Befangenheit von Albert Bourla bei solchen Aussagen oder die Tatsache, dass die Kinderimpfung zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht zugelassen war, schien damals kaum jemanden zu stören.
Elterninitiative geht auf die Barrikaden
Nennenswerten Widerstand gab es lediglich von der Gruppe „UsForThem“. Diese Elterninitiative hatte sich in Großbritannien erst wenige Monate zuvor gegründet, um auf die erheblichen Benachteiligungen von Kindern im Zuge der Corona-Maßnahmen hinzuweisen. In den nicht belegten Aussagen des Pfizer-CEOs sahen die Eltern eine „schändliche Irreführung“ mit „extrem werblichem Charakter“ und reichten eine entsprechende Beschwerde bei der britischen Prescription Medicines Code of Practice Authority (PMCPA) ein. Es gebe schlicht keine Beweise dafür, dass gesunde Kinder in Großbritannien einem erheblichen Risiko durch Corona ausgesetzt seien, argumentierte „UsForThem“. Solches dennoch zu behaupten oder zu suggerieren, stelle einen Verstoß gegen mehrere Klauseln des Ethik-Kodexes der Vereinigung der Britischen Pharmaindustrie (ABPI) dar.
Wie „The Telegraph“ berichtet, hatte das Joint Committee on Vaccination and Immunisation (JCVI) erst im September 2021, also nur gut zwei Monate vor dem umstrittenen BBC-Interview betont, dass der Nutzen der Kinderimpfung als „gering“ anzusehen sei und für gesunde Kinder von dem Virus kaum eine Gefahr ausgehe. Dessen ungeachtet wurden in Großbritannien bereits ab Anfang Oktober 2021 die ersten Jugendlichen geimpft, zunächst noch ohne offizielle Empfehlung durch die Aufsichtsbehörde. Diese folgte für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren erst im Februar 2022, jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass das letzte Wort in jedem Fall bei den Eltern liegen müsse.
PMCPA gibt Beschwerde der Eltern statt
Unter Gesamtwürdigung all dieser und einiger weiterer Aspekte sah die PMCPA die Beschwerde der Elterninitiative im Frühjahr 2022 als berechtigt an. Insbesondere wurde festgestellt, dass mehrfach gegen den Ethik-Kodex der Pharmaindustrie verstoßen worden ist, unter anderem durch Irreführung der Öffentlichkeit, das Aufstellen falscher Behauptungen und das Versäumnis, Informationen auf sachliche und ausgewogene Weise zu präsentieren.
Wie nicht anders zu erwarten, legte Pfizer gegen diese Entscheidung Berufung ein. Dieses Schauspiel ging nach dem altbekannten Muster über die Bühne, dem in Deutschland zum Beispiel auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) immer wieder gerne folgt. Als Grundlage für seine Behauptungen führte Albert Bourla „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse“ und „öffentlich zugängliche unabhängige Nutzen-Risiko-Bewertungen“ an, ohne diese jedoch zu konkretisieren. Wo wäre das Problem gewesen, eine Studie beim Namen zu nennen und diese vorzulegen, wenn es sie denn gäbe?
Anfang November befasste sich die Berufungskommission der PMCPA mit dem Pfizer-Einspruch. Der Impfstoff-Hersteller versuchte das Resultat der Verhandlung zunächst noch als Erfolg zu verkaufen, indem er darauf hinwies, dass die „schwerwiegenderen Feststellungen“ der PMCPA zurückgenommen wurden. Pfizer habe demnach nicht „die Branche in Verruf gebracht“ und auch nicht „den irrationalen Gebrauch eines Arzneimittels gefördert“. Tatsächlich hat die Berufungskommission diese ursprünglich getroffenen Feststellungen verworfen. Ausdrücklich bestätigt wurden hingegen die Verstöße gegen den Ethik-Kodex durch Irreführung der Öffentlichkeit, das Aufstellen unbegründeter Behauptungen und mangelnde Ausgewogenheit.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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