Von Kai Rebmann
Ist der deutsche Rechtsstaat noch zu retten? Diese Frage drängt sich beim Lesen einer offiziellen Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg vom Sonntag einmal mehr auf. Schon der erste Satz liest sich wie ein Schlag ins Gesicht der minderjährigen Opfer: „Am Freitag, den 9. August 2024 gegen 18:30 Uhr hielt es ein 21-Jähriger nicht für nötig, seine gute Kinderstube zu wahren.“
Was mit dieser Einleitung zum Dumme-Jungen-Streich degradiert werden soll, ist in Wirklichkeit Exhibitionismus und damit eine Straftat, die im für den Täter schlechtesten Fall mit Gefängnis bestraft werden kann. Im konkreten Fall hatte sich ein Afghane vor dem Haupteingang des Hauptbahnhof Dessau vor zwei Mädchen im Alter von 14 Jahren entblößt und ihnen sein bestes Stück präsentiert. Die Mädchen konnten sich aus der Situation befreien, indem sie eine Streife der Bundespolizei alarmierten.
Doch das dicke Ende sollte erst noch kommen: Nachdem die Beamten den Afghanen „strafrechtlich belehrt“ hatten, wie es in dem Polizeibericht heißt, stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, „dass der junge Mann gleich fünffach von mehreren Staatsanwaltschaften gesucht wurde“.
Der Afghane hat seine kriminelle Spur in der Vergangenheit offenbar durch das gesamte Bundesgebiet gezogen, wie sich aus der Mitteilung weiter ergibt: „Demnach ersuchten die Staatsanwaltschaften den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes aufgrund offener Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wegen Raubes, die Staatsanwaltschaft Kiel wegen Sachbeschädigung, die Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle wegen Sachbeschädigung und Diebstahls und die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des unerlaubten Aufenthaltes ohne Titel.“
Platzverweis statt Festnahme
Wer nun aber glaubt, dieser bunte Strauß an Straftaten sei für die Beamten in Dessau ein Grund, den Afghanen sofort festzunehmen und ihn einem Haftrichter vorzuführen, der sieht sich im deutschen Rechtsstaat wieder einmal getäuscht. Stattdessen beließ es die Bundespolizei vor Ort bei einem Platzverweis, einem erhobenen Zeigefinger quasi – „aufgrund fehlender Reiseabsichten“, wie es in dem Bericht fast schon zynisch heißt. Denn würde man einem Tatverdächtigen „Reiseabsichten“ unterstellen, so müsste man konsequenterweise auch Fluchtgefahr annehmen, was in aller Regel die Unterbringung in U-Haft zur Folge hätte.
Immerhin: Die Bundespolizei Magdeburg hat eigenen Angaben zufolge wenigstens „die ausschreibenden Behörden“, sprich die oben genannten Staatsanwaltschaften, über ihren Zufallsfund informiert und eine (weitere) Strafanzeige wegen exhibitionistischer Handlungen erstellt. Bleibt für die Strafverfolger wohl nur zu hoffen, dass der Afghane nicht schon bald wieder auffällig wird und man sich in diesem Fall dann sehr unangenehmen Fragen stellen müsste.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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