Polizeibekannter Wiederholungs-Sexualtäter vergeht sich an Zehnjähriger Straftat mit Ansage in Edenkoben: Gericht lehnte Sicherheitsverwahrung ab

Von Kai Rebmann

Der Fall einer Entführung mit anschließendem sexuellem Missbrauch einer Zehnjährigen hat im beschaulichen Edenkoben (Rheinland-Pfalz) in dieser Woche für Empörung gesorgt. Beim 61-jährigen mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen polizeibekannten Mann, der eigentlich schon längst wieder hinter Gittern hätte sitzen müssen oder zumindest können. Eigentlich!

Arthur K. verbrachte den Großteil der letzten drei Jahrzehnte im Gefängnis. Nachdem ihm in den Jahren 1996 und 2008 mehrere Sexualstraftaten nachgewiesen werden konnten, wurde Arthur K. jeweils zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Jahr 2020 verstieß der Triebtäter gegen Bewährungsauflagen – unter anderem hatte er ein Mädchen in der Umkleide gefilmt – und musste deshalb erneut ins Gefängnis.

Chronologie des Versagens

Nach Verbüßung seiner bis dato letzten Haftstrafe wurde Arthur K. im Juli 2023 wieder auf freien Fuß gesetzt und unter sogenannte „Führungsaufsicht“ gestellt. Eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherheitsverwahrung hatte das Gericht zuvor abgelehnt. Sofort formierte sich in der Gemeinde an der Weinstraße eine Art Bürgerwehr, besorgte Eltern warnten sich gegenseitig und schoben Extra-Schichten, um ihre Kinder auf den umliegenden Spielplätzen zu beaufsichtigen.

Zu den Bewährungsauflagen für den mehrfach Vorbestraften gehörte unter anderem, dass er keine Kinder ansprechen darf und sich von Spielplätzen, Freibädern und ähnlichen Einrichtungen fernzuhalten hat. Um das auch kontrollieren zu können, ordnete das Gericht das Tragen einer elektronischen Fußfessel an. Doch Arthur K. pfiff darauf und verweigerte das Anlegen der Fußfessel – und kam damit durch.

Unglaublich, aber wahr: „Das Anlegen ist unter Zwang rechtlich nicht möglich und konnte daher bislang nicht erfolgen“, zitiert der SWR aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft. Mag sein, aber dann sollte es doch postwendend wieder zurück ins Gefängnis gehen, oder? Nicht im besten Deutschland aller Zeiten, in dem die Mühlen der Justiz zuweilen sehr langsam mahlen können, solange es nicht gegen Andersdenkende geht.

Und so dauerte es bis zum 8. September 2023, bis die Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage gegen Arthur K. erhob. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr beantragten die Ermittler darüber hinaus einen Haftbefehl zur sofortigen Vollstreckung.

Problem: Auch im 21. Jahrhundert werden Strafakten in Deutschland ausschließlich in Papierform – sprich auf dem Postweg – geführt. Und während sich die Postkutsche mit dem Dokument noch auf dem Weg von Frankenthal nach Neustadt befand, kam es am vergangenen Montag zu dem folgenschweren Übergriff.

Das Mädchen befand sich um kurz nach 8 Uhr auf dem Weg zur Schule. Augenzeugenberichten zufolge wurde die Zehnjährige von Arthur K. in ein Auto gezerrt. Anschließend missbrauchte er sein Opfer und ließ es dann wieder laufen.

Brisant: Bereits in den vergangenen Wochen gingen bei der Polizei mehrere Anzeigen gegen Arthur K. ein. In drei Fällen konnten dem Verdächtigen strafbare Handlungen nachgewiesen werden. Der Haftbefehl wurde dennoch erst am vergangenen Freitag (8. September) beantragt – zu spät für das Mädchen, das jetzt ein Leben lang mit diesen traumatischen Stunden in den Händen ihres Peinigers zu kämpfen haben wird.

Täterschutz vor Opferschutz auch im Münsterland

Unterdessen verbreitet sich in den sozialen Medien – in diesem Fall via Instagram – das Video eines Nutzers, der sich „michagenn“ nennt. Der Mann berichtet von einer Kirmes, die in der vergangenen Woche in Ahaus (Nordrhein-Westfalen) stattgefunden hat. Einer der Schausteller soll sich den Angaben zufolge an einem 14-jährigen Mädchen aus dem Bekanntenkreis von „michagenn“ vergangen haben.

Der Verdächtige sei von der Polizei zwar ermittelt und auch „ausreichend vernommen“ worden, anschließend aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden sein. Das Mädchen sei zunächst angebaggert worden, „wie das vielleicht auch normal ist auf einer Kirmes“. Daraufhin habe der mutmaßliche Täter seinem Opfer eine Zigarette angeboten. Schon nach wenigen Zügen sei dem Mädchen schummrig geworden, sodass sie nicht mehr in der Lage gewesen sei, auf das zu reagieren, „was da gerade passiert.“

Doch damit noch nicht genug: Inzwischen seien die Schausteller weitergezogen und hätten ihre Stände, so „michagenn“, in einem Ort nahe Osnabrück aufgebaut. Weder die dortige Bevölkerung noch Vereine oder Schulen seien über die Vorkommnisse in Ahaus – und damit eine potenzielle Gefährdungslage – informiert worden. Noch nicht einmal eine Pressemitteilung habe es seitens der Polizei gegeben, empört sich der Instagram-Nutzer.

Die Ereignisse in Edenkoben und Ahaus stehen dabei nur beispielhaft für eine regelrechte Serie von Gewaltverbrechen, die die Bürger in Deutschland derzeit in Angst und Schrecken versetzt. Ebenso schlimm wie das schwindende Sicherheitsempfinden ist aber das Gefühl, dass dem Täterschutz nach wie vor ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt wird als dem Opferschutz.

Was muss noch alles passieren, ehe die Justiz auch und gerade gegen Sexualstraftäter durchgreift, wie sie es bei „Corona-Leugnern“ oder „Attest-Fälschern“ so konsequent tut? Oder ist der Missbrauch von Kindern am Ende nur ein Kavaliersdelikt?

Unter Beschuss – aber umso wichtiger ist Ihre Unterstützung!  

„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktive dabei: die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“ – ohne einen einzigen Beleg zu benennen, und in einem Beitrag voller Lügen. Springer-Journalist Garbor Steingardt verleumdete mich im „Focus“, für den ich 16 Jahre lang arbeitete, als „Mitglied einer Armee von Zinn­soldaten“ und einer „medialen Kampf­maschine“ der AfD. Auf Initiative des „Westdeutschen Rundfunks“ wurde ich sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Wehrt man sich juristisch, bleibt man auf den Kosten in der Regel selbst sitzen. Umso wichtiger ist Ihre Unterstützung. Auch moralisch. Sie spornt an, weiter zu machen, und nicht aufzugeben. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie mir mit Ihrem Beitrag meine Arbeit ermöglichen – ohne Zwangsgebühren und Steuergelder.
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: nitpicker/Shutterstock

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