Polizei setzt Prioritäten – gegen den Song „L’amour toujours“ Denunziation am laufenden Band: 368 Polizei-Einsätze in neun Monaten

Eine Bekannte erzählte mir dieser Tage, dass ihr Versuch, wegen eines aggressiven Konflikts im öffentlichen Nahverkehr in Berlin die Polizei zu rufen, daran scheiterte, dass diese überlastet war und keine Kräfte freihatte. Das sagte ihr, der pensionierten Lehrerin, der Fahrer, als sie beunruhigt den Notruf bediente, weil die Situation zu eskalieren drohte. Wer auf die Polizei hofft in der Bundeshauptstadt, kann viel Pech haben. Bis zu elf Minuten kann die Wartezeit dauern, bis beim Polizeinotruf jemand rangeht. Der Täter kann da schon über alle Berge sein.

An diese unglaubliche Entwicklung musste ich denken, als mir ein Freund heute eine Meldung mit folgender Überschrift schickte: „Fremdenfeindliche Parolen: Mehr als 360 Polizeieinsätze wegen ‚L‘amour toujours‘“. Der Freund schrieb dazu folgende Frage: „Und wie viele Einsätze gegen Islamisten und Kokainbanden?“

Damit legt der Freund den Finger in die Wunde.

Unsere Polizei, die eigentlich unpolitisch und neutral sein sollte, wurde spätestens mit der Corona-Zeit zur Streitaxt von Rot-Grün. Zumindest in einigen Bundesländern und allen voran in der Hauptstadt. Wo ausgerechnet das frühere SED-Mitglied Andreas Geisel als Innensenator die Behörde stramm zum politischen Instrument des rot-rot-grünen Senats umformte.

„Volksfeste, Diskotheken, private Feiern, selbst Schulen blieben nicht verschont. Laut eines Medienberichts wurde die Polizei bundesweit mehr als 360-mal alarmiert, weil Feiernde den Song ‚L‘amour toujours‘ intonierten – kombiniert mit fremdenfeindlichen Parolen“, heißt es in dem oben erwähnten Bericht der einst konservativen „Welt“. Die Meldung geht zurück auf eine Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND), zu deren Eigentümern die SPD gehört. Was die wenigsten Leser der Dutzenden Tageszeitungen ahnen, die das RND mit Artikeln beliefert. Und in denen es seine rot-grüne Agenda setzt.

In all den 368 Fällen zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 wurde die Polizei den Angaben zufolge informiert. Mit anderen Worten: Es gab Denunziationen. In wie vielen Fällen dabei wirklich das Lied von Gigi D‘Agostino mit der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gesungen wurde, ist nicht erfasst. Es ist gut denkbar, dass Denunziationen auch gezielt genutzt werden, um jemandem etwas auszuwischen – etwa lärmenden Nachbarn. Ist erst einmal der böse Verdacht der „Fremdenfeindlichkeit“ geäußert, dürfte die Polizei im Gesinnungsstaat Deutschland jeder Party schnell ein Ende setzen.

Dass inzwischen selbst bei privaten Feiern „falsche“ Lieder mit „falschen“ Parolen zu Polizeieinsätzen führen, ist ein Hohn auf die Prinzipien einer freiheitlich-demokratischen Demokratie, wie sie sich die Väter unseres Grundgesetzes wünschten.

In meinen Augen sind die Polizeieinsätze ein eindeutiger und demonstrativer Rechtsbruch durch die Behörden, die der Rechtspflege verpflichtet sind bzw. wären: Der Spruch „Ausländer raus“ ist laut höchstrichterlicher Entscheidung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht per se nicht strafbar. Doch die Polizei bzw. die Innenminister, die ihr gegenüber weisungsberechtigt sind, ignorieren einfach die Rechtsprechung.

Diese Zustände, das allgegenwärtige Denunziantentum, der offene Rechts-Nihilismus und der Vorrang von Gesinnung vor Recht sind gespenstisch. Ebenso wie das Schweigen der großen Medien dazu – die brav apportieren beim offensichtlichen Ziel dieser Rechtsbrüche: Angst zu schüren bei den Menschen im Lande.

Bereits im Mai hatte ich von einem Polizeieinsatz gegen einen Autofahrer und seinen Beifahrer in Magdeburg berichtet. Auch diese wurden Opfer eines Denunzianten, der sie beim Singen von „Ausländer raus“ zu den Tönen von „L’amour toujours“ ertappt haben will. Im eigenen Auto. Die beiden Männer wurden von der Polizei angehalten, durchsucht und ihnen wurden die Handys abgenommen (siehe meinen Text Verbotene Lieder – selbst im eigenen Auto – „L’Amour toujours“ auf Oktoberfest und Fanfest tabu).

Im Juni rückte die Polizei an, weil eine Anwohnerin einer Kleingartenanlage in Mönchengladbach bei der Geburtstagsparty eines 18-Jährigen „rassistische Gesänge und Parolen“ zu dem Lied „L’amour toujours“ gehört haben will. Die löste die Party auf und schaltete den Staatsschutz ein (siehe hier).

Wie absurd all das ist, zeigt jetzt ein Vorfall Mitte Juni in dem Moselstädtchen Cochem in Rheinland-Pfalz – als die Polizei anrückte, musste sie feststellen, dass von den acht „tatverdächtigen“ Sängerinnen überhaupt nur eine halbwegs die deutsche Sprache beherrschte (siehe hier).

Auf meine Nachfrage zu der Aktion in Magdeburg hin konnte die örtliche Polizei keine wirkliche Antwort auf die Frage liefern, warum sie gegen aktuelle Rechtsprechung verstößt (siehe hier). Die zuständige Staatsanwaltschaft in Magdeburg teilte mir zwischenzeitlich auf Anfrage mit, es liefen keine Ermittlungen.

Auslöser der „L‘amour toujours“-Panik in Deutschland war ein auf Sylt aufgenommenes Handyvideo. Darauf war zu sehen, wie junge Partybesucher das umgetextete Lied sangen. Tagelang beherrschte das Gegröle einiger Betrunkener die Schlagzeilen in Deutschland, sogar in der Tagesschau wurde ausführlich berichtet – ganz anders etwa als bei Fällen von massiver Gewalt durch Migranten. Selbst Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der sonst so viel vergisst, schaltete sich ein und verurteilte den Gesang als „nicht akzeptabel“.

Die meisten Fälle von Polizeieinsätzen wegen des Lieds wurden übrigens laut dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ aus Nordrhein-Westfalen gemeldet. Also aus einem Bundesland, in dem ein CDU-Ministerpräsident regiert – der brave Merkel-Zögling Hendrik Wüst, und in dem selbst Kinderschänder auf freien Fuß kommen, weil die Justiz-Behörden überlastet sind (siehe hier).

In meinen Augen spielen Politik, Behörden und Medien hier Hand in Hand ein schmutziges Spiel: Es geht darum, durch offensichtlichen Rechtsbruch und Amtsmissbrauch sowie entsprechende Berichterstattung ein Klima zu festigen, in dem die Menschen selbst im privaten Bereich ständig Angst haben müssen, wegen politisch unbotmäßigen Verhaltens ins Visier der Polizei zu geraten und an den Pranger gestellt zu werden.

In diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen meinen Artikel „Die DDR-isierung der Bundesrepublik: 32 Jahre Einheit – ganz anders, als erwartet“ sowie die dort verlinkte Artikel-Serie „Die DDR hat gewonnen“.

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