Eine Besonderheit von autoritären und totalitären Staaten ist, dass dort politisch Andersdenkende oft auch noch über den Tod hinaus ausgegrenzt werden – etwa, indem der Staat oder seine Organisationen bei der Beerdigung Steine in den Weg legen. Demokratische Staaten sollten eigentlich schon zu Lebzeiten niemanden wegen seiner politischen Ansichten ausgrenzen. Umso mehr gilt das, wenn jemand gestorben ist.
Auch bei diesem Demokratie-Test fällt das selbsternannte „beste Deutschland aller Zeiten“ durch – wie bei vielen anderen. Die „Frankenpost“, faktisch die Monopol-Regionalzeitung im Raum um Hof in Oberfranken, hat eine Traueranzeige für einen verstorbenen AfD-Kreisrat abgelehnt. Aus „grundsätzlichen Erwägungen“, wie es aus dem Zeitungsverlag hieß. Mit anderen Worten: Nur bei Verstorbenen mit politisch korrekter Haltung ist die Traueranzeige in der Zeitung möglich, die vor allem für viele ältere Menschen das einzige regionale Medium ist.
Erst, nachdem die Verweigerung für die Anzeige in zwei alternativen Medien aufgegriffen wurde, ruderte der Verlag zurück – möglicherweise, weil es zu viel Unmut gab. Es erscheint nun also doch eine Traueranzeige für den AfD-Kreisrat im oberfränkischen Hof, Detlef Scharf.
Der AfD-Kreisvorsitzende in Hof, Oliver Koller, war empört über die Ablehnung, wie er im Interview mit der „Jungen Freiheit“ (JF) mitteilte: „Wir sind geschockt ob dieser ideologischen, völlig pietätlosen Handlungen einer eigentlich neutralen Tageszeitung.“ Wobei Koller mit dem letzten Satz wohl meint: einer Tageszeitung, die eigentlich neutral sein sollte.
Stramme ‚Haltung‘
Der Geschäftsführer der Frankenpost Verlag GmbH, Andreas Heinkel, bestätigte der JF die Ablehnung: „Richtig ist, dass die Veröffentlichung der Traueranzeige der AfD seitens unseres Verlages abgelehnt wurde“. Grund für diese Entscheidung sei eine verlagsinterne Richtlinie aus dem Jahr 2021. Die schreibe vor, „keine Anzeigenaufträge von Parteien oder Organisationen entgegenzunehmen und zu veröffentlichen, die im Verdacht stehen, die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden und/oder vom Verfassungsschutz beobachtet und/oder von diesem als Verdachtsfall geführt werden“.
Offenbar wurde diese Richtlinie extra in Hinblick auf die AfD erlassen. Der Verfassungsschutz führt die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Etwas zugespitzt könnte man sagen: Die Richtlinie sorgt dafür, dass der Verfassungsschutz, der direkt der Regierung gegenüber weisungsgebunden ist, darüber entscheidet, wer Traueranzeigen aufgeben darf oder nicht.
Doch ganz so war es dann doch nicht. Denn offenbar ist der Verlag aus politischem Übereifer sogar über sein Ziel hinausgeschossen und hat die verlagsinterne Richtlinie besonders rot-grün ausgelegt. Denn in ihr wird gar „nicht explizit geregelt“, wie mit Nachrufen umzugehen ist.
Den aktuellen Vorgang „haben wir zum Anlass genommen, die bestehende Richtlinie zu überarbeiten“, schilderte der Geschäftsführer der „JF“ und kündigte an: „Die Anzeige wird, wie angefragt und sofern die Beauftragung erfolgt, am 11.10.2024 in der Frankenpost veröffentlicht.“
Die AfD ist damit aber nicht mehr zu beschwichtigen. Für die Partei kommt der Sinneswandel zu spät. Die Frankenpost habe zwar „dem zu erwartenden Shitstorm und Druck von außen nachgegeben“, so der Kreisvorsitzende Koller zur „JF“. Er hatte die Ablehnung des Vertrages in den sozialen Medien bekannt gemacht.
Die Partei hat nun „im Kreisvorstand beraten und mehrheitlich entschieden, die rund 1.000 Euro netto (bei einer Auflage von gerade einmal 32.000 Exemplaren) nicht der linken Presse in den Rachen zu werfen, sondern die Witwe unseres verstorbenen Parteifreundes entsprechend zu unterstützen“, so Koller.
Statt in dem „Haltungs“-Blatt erscheint die Traueranzeige jetzt in den sozialen Medien. „Noch immer sind wir sprachlos, wütend und traurig. Es ist schlimm, was hier passiert. Es war ein Mensch, kein Politiker“, so Koller zur „JF“.
Der Fall zeigt zweierlei: dass der Hass und die Hetze gegen die AfD auch über den Tod hinaus negative Folgen für ihre Mitglieder haben. Jeder aufrichtige Demokrat, ganz egal, wie er zur AfD steht, sollte das zum Anlass nehmen, sich gegen diesen Hass und die Hetze unter dem Vorwand der Bekämpfung derselben zu wehren.
Zum anderen macht die Causa deutlich, dass eine Diskriminierung von AfD-Mitgliedern inzwischen kein Selbstläufer mehr ist. Die linke Tageszeitung ist sicher nicht einfach so eingeknickt – wie etwa zuvor auch Edeka, wo sich die Geschäftsführung faktisch für ihre Hetze gegen die AfD vor den Landtagswahlen im September entschuldigte. Es mehrt sich der Widerstand gegen die mittelalterlich anmutende Verteufelung von Menschen mit der „falschen Meinung“. Das macht zumindest ein klein wenig Hoffnung.
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