Richter klagt gegen Corona-Verordnungen Beschwerde vor Bundesverfassungsgericht

Ein Gastbeitrag von Alexander Peitz

Im Dezember hat Richter Dr. Pieter Schleiter vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen diverse Corona-Verordnungen und Maßnahmen des Bundes und der Länder erhoben. Im Rechtspodcast indubio des Blogs Achse des Guten erläutert Schleiter, der am Landgericht Berlin tätig ist, seine Klage näher.

Insgesamt 190 Seiten fasst die Klageschrift. Sowohl das Infektionsschutzgesetz des Bundes, als auch Verordnungen der Länder Berlin und Brandenburg, die nach seiner Auffassung gegen das Grundgesetz verstoßen, greift der Richter darin auf. Letztere stünden stellvertretend für die entsprechenden Verordnungen in anderen Bundesländern, erläutert Schleiter im Podcast indubio.

Trotz großer Hürden, dass die Klage überhaupt angenommen wird – denn eine Nichtannahme muss von Seiten des Bundesverfassungsgerichts nicht begründet werden – macht Schleiter im Podcast deutlich, weswegen es geboten sei, sich dringend damit zu beschäftigen. Nicht zuletzt, da fast alle Grundrechte der Bürger massiv eingeschränkt sind, ohne dass von Seiten der Exekutive irgendeine Evidenz für die Maßnahmen präsentiert worden wäre.

Deswegen bezeichnet es sein Gesprächspartner, der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Publizist Carlos A. Gebauer im Podcast auch als größte Bewährungsprobe für das Grundgesetz überhaupt – und für das Selbstverständnis des Bundesverfassungsgerichts. 

Die Aussicht, mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht etwas erreichen zu können, hat er jedenfalls nicht aufgegeben. „Nach zehn Monaten muss es der Anspruch des Bürgers sein, dass die Regierung mit verfassungsgemäßem Instrumentarium der Pandemie, so es denn eine ist, begegnet“, ergänzt Gebauer im Podcast indubio.

Schleiter sieht auch in den Telefonkonferenzen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen ein Problem. Das Grundgesetz sehe eine solche Bund-Länder-Konferenz nicht vor, so der Richter. Dies habe auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier moniert. Wenn ein in der Verfassung nicht vorgesehenes Gremium so stark in das Leben der Menschen eingreife, wie jetzt geschehen, könne das verfassungsrechtlich nur sehr schwer Bestand haben. Gerade aufgrund der Erfahrung mit dem Dritten Reich sei eine strikte Trennung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ein wesentlicher Grundpfeiler des Grundgesetzes, so Gebauer.

Hören Sie die weiteren Details hier im Rechtspodcast indubio.


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Alexander Peitz (ehemals Millauer) begann seine journalistische Karriere als freier Mitarbeiter für ein Lokalblatt der Augsburger Allgemeinen. Dort begann er schließlich auch ein redaktionelles Volontariat. Heute lebt und arbeitet er als freier Journalist in Berlin.


Bild: MarinaP/Shutterstock
Text: ap


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