Rückfall mit Ansage: Intensivtäter nach nur 6 Tagen wieder „in Gewahrsam“ Somalier bei Kontrolle „aggressiv“ und „stark alkoholisiert“

Von Kai Rebmann

In Mühlhofen mit seinen gut 500 Einwohnern kennt jeder jeden. Doch mit der Dorf-Idylle in dem kleinen Ort im Landkreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz) war es Ende der vergangenen Woche jäh vorbei. Gegen den Willen von Bevölkerung, Gemeinderat und Bürgermeister – und vor allem gegen jede Vernunft – wurde ein frisch aus der Haft entlassener Intensivtäter erneut innerhalb der Gemeinde untergebracht (reitschuster.de berichtete).

Der Somalier Adam O. lebt Medienberichten zufolge seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Die meiste Zeit davon verbrachte der 35-Jährige hinter schwedischen Gardinen. Wenn er aber gerade nicht im Gefängnis saß, lebte der abgelehnte Asylbewerber in einer Unterkunft in der Verbandsgemeinde Landau-Land.

Psychiatrie ‘zur Gefahrenabwehr‘

Jetzt kam es, wie es kommen musste – und wie es nicht zuletzt von der Justiz vorhergesagt worden war. In einem seiner zahlreichen Verfahren wurde Adam O. von richterlicher Seite eine „rekordverdächtige Rückfallgeschwindigkeit“ bescheinigt. Mit anderen Worten: Wider besseren Wissens wurde die Bevölkerung sehenden Auges einer potenziellen Gefahrenlage ausgesetzt – anstatt den nachweislich hochgefährlichen Serientäter etwa in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen.

Dazu könnte es jetzt kommen – aber eben erst, nachdem der Somalier erneut auffällig geworden ist. Am Donnerstag wurde der unter Führungsaufsicht stehende Mann von der Polizei gegen Mittag in seiner Unterkunft aufgesucht und kontrolliert, ob dieser sich an seine Auflagen hält. Dabei soll er sich aggressiv verhalten und stark alkoholisiert gewesen sein. Darüber hinaus sollen wüste Drohungen ausgestoßen und mindestens einer der anwesenden Polizisten beleidigt worden sein.

Die Beamten nahmen den Afrikaner zwar nicht fest, wie die Polizei ausdrücklich betonte, dafür aber „in Gewahrsam“. Anstatt in den Knast wurde Adam O. demnach in eine psychiatrische Klinik gebracht – „zur Gefahrenabwehr“, wie es weiter hieß. Wie lange der offenkundige Problem-Flüchtling jetzt in der Psychiatrie bleiben muss und was gegebenenfalls danach mit ihm geschehen soll, ist aktuell völlig unklar.

Sicher ist nur, dass Somalia sich weigert, seinen Staatsbürger wieder zurückzunehmen und auch bei der Mitwirkung zur Ausstellung neuer Papiere auf Durchzug gestellt hat. Ebenso klar sollte – jedenfalls in einer halbwegs normalen Welt – erscheinen, dass eine weitere Unterbringung in einer offenen Unterkunft in einem 500-Seelen-Dorf keine gangbare Option sein kann.

Oder wollen die Verantwortlichen tatsächlich abwarten, bis wirklich etwas passiert und womöglich Menschen zu Schaden kommen? Es wäre ein Justiz- und Behördenversagen mit Ansage!

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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