Das dritte „Corona-Gesetz“ erhitzt die Gemüter im Land. Kritiker betrachten es als massiven Eingriff in die demokratischen Fundamente unseres Staates und sehen Grundrechte und Demokratie in Gefahr (siehe Beitrag „Lex Corona – der Einstieg in eine ökohygienische Diktatur?“ sowie „Überwachung durch die Hintertür“). In den großen Medien werden die weitreichenden Einschnitte, die das Gesetz mit sich bringt, nur wenig thematisiert. So sieht es die Einschränkung zahlreicher Grundrechte vor.Trotz solch heikler Punkte stehen offenbar alle Ampeln auf „Durchwinken“. Umso überraschender ist jetzt, dass eine Ausarbeitung des „Wissenschaftlichen Dienstes“ des Bundestages ebenfalls sehr kritisch mit dem Gesetzesentwurf ins Gericht geht. Bislang wurde laut Google-News noch nicht darüber berichtet (das Original liegt mir vor).
Hier vorab das Fazit der „Ausarbeitung“:
Der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BT-Drs. 19/23944, im Folgenden: GE) verbessert die Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Kritikpunkte bleiben allerdings:
- So genannte Standardmaßnahmen, also konkrete Ermächtigungen für bestimmte Maßnahmen, werden nicht eingeführt. Stattdessen benennt der Gesetzesentwurf nur Regelbeispiele für Maßnahmen.
- Einige Formulierungen des Gesetzesentwurfs entsprechen der Normenklarheit und -bestimmtheit nur bedingt. Das gilt etwa für die Unterscheidung von „schwerwiegenden“, „stark einschränkenden“ und „einfachen Schutzmaßnahmen“.
- Regelungen zur Berichtspflicht der Bundesregierung, Evaluierung und Befristung der Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
- Die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages am Erlass der Rechtsgrundlagen wurden nicht verbessert.
Auf gut Deutsch und etwas zugespitzt: Der Wissenschaftliche Dienst hält den Gesetzesentwurf für Pfusch, zumindest in Teilen. Dass aus Sicht der Regierung ein drittes Gesetz überhaupt notwendig wurde, hat mit der Rechtsprechung zu tun. In der „Ausarbeitung“ heißt es dazu: „Zuletzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilbeschluss festgestellt: Bei den angegriffenen Beschränkungsmaßnahmen handele es sich um intensive und mittlerweile lange andauernde Grundrechtseingriffe. Dafür reiche die Verordnungsermächtigung der §§ 28, 32 IfSG möglicherweise nicht mehr aus (Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.10.2020, Az.: 20 NE 20.2360).“
Weiter steht in dem Papier: „Kritisiert wurde bisher, dass die äußerst intensiven und breit wirkenden Grundrechtseingriffe im Rahmen der Corona-Pandemie auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG gestützt werden. Gefordert wurde deshalb die Schaffung von konkreten Ermächtigungsgrundlagen für besonders eingriffsintensive und streuweite Maßnahmen, welche qualifizierte Tatbestandsvoraussetzungen und differenzierte Rechtsfolgen vorsehen (sogenannte Standardmaßnahmen). In § 28a Abs. 1 GE werden anstelle der geforderten Standardmaßnahmen Regelbeispiele genannt. Es wird eine Vielzahl von Maßnahmen aufgeführt, die auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG gestützt werden können, unter anderem Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum (Nr. 1) sowie die Anordnung eines Abstandsgebotes im öffentlichen Raum (Nr. 2). Dadurch wurde jedenfalls die Bestimmtheit der Rechtsgrundlage erhöht.“
Kritisiert wird auch, welche Maßstäbe das Gesetz für gewisse Schritte vorsieht: „In § 28a Abs. 2 des Gesetzesentwurf ist ein abgestuftes Vorgehen, orientiert an der Überschreitung bestimmter Schwellenwerte, vorgesehen. § 28a Abs. 2 des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass je nach Höhe der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen entweder ‘einfache‘, ‘stark einschränkende‘ oder ‘schwerwiegende‘ Schutzmaßnahmen in Betracht kommen. Die Verwendung dieser Begriffe ist nicht überzeugend, da sie an keiner Stelle im Gesetz definiert werden. Auch die Begründung des Gesetzesentwurfs liefert keine Klärung. Unter anderem wird nicht deutlich, was der Unterschied zwischen den einzelnen Schutzmaßnahmen sein soll. Die Formulierung des § 28a Abs. 2 des Gesetzesentwurfs, dass bestimmte Schutzmaßnahmen in Betracht kommen‘, ist rechtstechnisch ungewöhnlich. Es handelt sich nicht um eine Einschränkung, sondern um eine reine Beschreibung.“
Auch andere Regelungen findet der Wissenschaftliche Dienst kritikwürdig: „Laut § 28a Abs. 2 S. 1 GE sollen die Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Es fällt auf, dass es sich um eine sog. Soll-Vorschrift handelt, so dass Ausnahmen möglich sind.“
Auch andere Punkte in dem Gesetz sind fragwürdig: „§ 28a Abs. 2 S. 6 und S. 7 GE sehen vor, dass bei einer bundesweiten bzw. landesweiten Überschreitung des Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit bzw. landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben sind. Es wird nicht deutlich, durch wen die einheitlichen schwerwiegenden Maßnahmen anzustreben sind. Zudem haben die Regelungen einen rein appellativen Charakter. Die Regelung, dass bei einer bundesweiten Überschreitung des Schwellenwertes bundesweit einheitliche schwerwiegende Schutzmaßnahmen anzustreben sind, ist darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit deshalb problematisch, weil die Infektionen ungleichmäßig über das Bundesgebiet verteilt sein können. So könnte der Fall eintreten, dass in einigen Ländern sehr niedrige und in anderen Ländern sehr hohe Infektionszahlen vorliegen. Das könnte dazu führen, dass der Schwellenwert bundesweit überschritten wird. In der Konsequenz wären schwerwiegende Schutzmaßnahmen auch in Ländern mit sehr niedrigen Infektionszahlen anzustreben.“
Weiter bemängelt der Wissenschaftliche Dienst, es sei nicht klar, was folge, wenn die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben werde: „Nach der Formulierung des § 28a Abs. 1 GE ist denkbar, dass die in den Regelbeispielen genannten Maßnahmen nicht länger angeordnet werden dürfen. Unklar ist, welche Maßnahmen in diesem Fall noch auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG gestützt werden können.“
Eine Befristung von Einzelmaßnahmen oder der Verordnungsermächtigung sieht der Gesetzentwurf nicht vor, heißt es weiter in der Ausarbeitung. Und: „Eine Beteiligung des Bundestages an den Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit ist weiterhin nicht vorgesehen.“ Sowie: „Es wurde schließlich empfohlen, eine Pflicht zur Unterrichtung durch die Bundesregierung über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und eine Evaluierung der Maßnahmen vorzusehen. Dem wurde nicht Rechnung getragen.“
Auch beim Datenschutz sieht der Wissenschaftliche Dienst Probleme in dem Gesetzesentwurf: „Im Übrigen ist bei der Durchsicht des Gesetzentwurfes Folgendes aufgefallen: Nach § 36 Abs. 8 S. 1 Gesetzesentwurf wird die Bundesregierung, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Abs. 1 S. 1 IfSG eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass Personen, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht und die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind, verpflichtet sind, der zuständigen Behörde ihre personenbezogenen Angaben und Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise und das für die Einreise genutzte Reisemittel mitzuteilen. § 36 Abs. 9 S. 4 Gesetzesentwurf sieht vor, dass die erhobenen Daten spätestens 14 Tage nach der Einreise zu löschen sind. Hierbei wird keine Löschungspflicht für diejenigen Einreisewilligen normiert, die letztendlich nicht eingereist sind.“
Ob der Pfusch noch behoben wird, ist fraglich – zumindest, wenn man den Zeitplan ansieht, der auch in der „Ausarbeitung“ nachzulesen ist: „Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben am 3.11.2020 den Gesetzentwurf vorgelegt. Er soll am 6.11.2020 in erster Lesung beraten werden und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Wenn dieser in seiner nächsten regulären Sitzung am 27.11.2020 seine Zustimmung erteilt und die Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten zügig erfolgt, könnte das Gesetz (gemäß Art. 8 Gesetzentwurf mit einer Ausnahme) Anfang Dezember 2020 in Kraft treten.
Faktisch sollen hier im Schweinsgalopp tiefgreifende Einschnitte in die Grundrechte verabschiedet werden, die ihresgleichen suchen. Und das Gesetz über die „konkreten Ermächtigungsgrundlagen“ ist noch nicht einmal handwerklich solide ausgearbeitet. Umso erstaunlicher, dass es die meisten Medien faktisch durchwinken und ein kritisches Hinterfragen kaum stattfindet.
Text: red
Unglaublich auch der Umstand, dass die deutliche Mehrheit der heute über 20 angetroffenen Bürger kein Problem mit dem Gesetz haben. Es dient ja für unseren Schutz und Sicherheit. Die Angst vor dem Virus treibt Blüten, die ich mir vor wenigen
weiterlesenMir ist die Angst unbegreiflich. Ich habe aber bis heute nicht "die Bilder aus Italien" gesehen, wo Karawanen mit Särgen zu bestaunen waren. Wir erleben gerade live die Mechanismen, die Hitler an die Macht spülten. Damals war es die Angst
weiterlesen@Eugen Richter die meisten der Bürger, die ich gestern und heute getroffen habe, haben von diesem Gesetz noch nie etwas gehört oder vielleicht auch schon wieder vergessen. Alle sind davon überzeugt, dass nach dem Impfen die alte Welt zurückkehren wird.
weiterlesenScheiße stinkt eben mal und in Berlin besonders. Es liegt was in der Luft, ein ganz besonderer Duft. Sie ist und bleibt ein ...
Ich glaube ich bin im falschen Film,das wird gar immer schlimmer,wo solls hingehen....
Lesen Sie mal das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" vom 24.03.1933 und Sie werden erschreckende Parallelen finden. Was heute passiert bzw. passieren soll, ist nichts anderes als Hitlers Ermächtigungsgesetz in der Light-Version. Wenn das so durchgeht,
weiterlesenDie REGIERUNG stellt eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" fest! Es IST, noch, die light Version. Aber Gesetze kann man ändern, besonders leicht bei einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite".
Wieso eigentlich „light“? Warum scheuen wir uns vor dem ungeschminkten Vergleich mit der Machtergreifung 1933. Solche Ermächtigungen machen eine faschistische Diktatur möglich - Punkt.
Richtig. Und in Ungarn hat ein ähnliches Gesetz dafür gesorgt, dass die Medien in Deutschland hyperventilierten. Man kann ja nicht bei Ungarn in größter Sorge verfallen und in Deutschland den Jubelperser abgeben. Und gerade jetzt, wo doch der Impfstoff da
weiterlesenDie Politik wird immer radikaler. Es hat garantiert Parallelen zum Dritten Reich. Allein das globale Bestimmen macht mir Sorge. Nach diesen Gewaltprinzipien müsste die Sowjetunion und der Ostblock heute noch existieren und wäre nicht an ihren Instanzen gescheitert. Das ist
weiterlesenWohin das führt ist recht klar... Ich spare mir den historischen Vergleich denn der ist offensichtlich.
Kurz und knapp die Antwort: Das die Menschen sich erheben, für sich Verantwortung übernehmen, frei sind. Ihr kennt doch den Satz: Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil .... Seit wann hat das Volk Mitspracherecht? Gebt dem Kaiser nicht weiterhin eure
weiterlesenMuar..... Bengt - sind sie etwa Spahn inkognito hier oder was? Die ganze Zeit findet im Mainstrean dieser Kack whataboutism statt... Da werden diese hanebüchenen Regeln, Verordnungen, Maßnahmen, Maßnahmeverordnungen mit der Straßenverkehrsordnung verglichen. Mit 30 Zonen und 80 Fahrern.
weiterlesenWenn dieses Gesetz durch geht, hat man keine Möglichkeit mehr, sich wegen seiner Rechte auf das Grundgesetz zu berufen oder gegen Maßnahmen zu klagen, oder überhaut Gerichte anzurufen! Man hat dann einfach seine GG Rechte verloren, weil ja der Schutz
weiterlesen@Ben: nicht ganz, denn die unbeliebteste politikerin deutschlands hat ja gesagt "da müßen wir rechte abgeben" gemeint war die eu. Wenn man das spiel mitmacht, steht eu-recht über dem gg. Da geht noch was. KoronaZentrum in kurz ist auch KZ
weiterlesenIch bin mir nicht so ganz sicher, ob das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz nicht am Ende doch kippt. Sicher, die Richter sind von den Politikern ernannt, aber das heißt eigentlich nicht, dass sie immer im Sinne der Regierung entscheiden. Wie gesagt,
weiterlesenDie Novellierung des Infektionsschutzgesetzes soll 28 mal das Wort "ermächtig", "Ermächtigung" u.ä. enthalten. Die Politverbrecher formulieren also genau, was sie vorhaben, sage niemand, erhabe es nicht gewusst. Der Wahn wird solange durchgeputscht, bis im nächsten Jahr die katastrophalen Folgen jeglichen
weiterlesenIn der Bibel kommen diverse Worte auch des Öfteren vor. Macht ist Dunkel - Kampf ( Erinnerungsfunktion auf den Beitrag "Das Licht der Finsternis " .... ) Ja, umgangssprachlich redet man auch von Mächten.... Die Tatsache beim Guten ist aber Kraft
weiterlesenUnd in duzenden Änderungen wurde auch die Bezeichnung "schwerwiegend" durch "bedrohlich" ersetzt. Schwerwiegendes müsste man ja statistisch und felsenfest untermauern, etwas Bedrohliches kann aber alles Mögliche sein, was man herbei fantasiert. Insofern lassen mehrere Stellen des IfSG jetzt die unmöglichsten
weiterlesenIch habe exakt 25 Mal "ermächtigen" (mit Zusammensetzungen und Ableitungen) gezählt. Dies ist ohne jeden Zweifel ein "Ermächtigungsgesetz".
Kann sich noch jemand erinnern, als Viktor Orban zu Beginn der Coronazeit aus der Not heraus für eine eng befristete Zeit eine Art Ermächtigungsgesetz erlassen hatte? Was für schreckliche Worte und Beschimpfungen kamen da aus Berlin und aus den Medien.
weiterlesen"Pfusch" ist optimistisch formuliert. Das würde ja nur bedeuten, dass die beteiligten Juristen nicht kompetent seien, was ich zu bezweifeln wage. Ermächtigungsgesetze dieser Art haben niemals "versehentlich" solche Unklarheiten. Das ist ja gerade der Clou. Wie das funktioniert, lernt man
weiterlesenDer Text entspricht in seiner Schwammigkeit exakt dem gewohnten Geschwurbel der Kanzlerin, ist also gewollt unklar. Wollen wir auf das Verfassungsgericht hoffen!
Wenn das durch ist, dann ist nix mehr mit Verfassungsgericht hoffen, das ist nämlich damit ausgehebelt und überhaupt die Gerichte und darum geht es!
Das Gesetz ist erst dann "durch", wenn es entweder niemand vor das BVerfG bringt, oder das Gesetz zwar vor das BVerfG gebracht, dort aber abgesegnet wird. Bliebe evtl. noch der EuGH.
.... Noch mal .... Sie werden euch so weit in die Knie drücken bis alle wach sind ! Viele sitzen da und sagen: das kann doch wohl nicht wahr sein.... Doch !!!! Es liegt in den Händen der Menschen das alles zu beenden Letztens kam
weiterlesenWenn das durchgeht und wie es aussieht auch durchgewunken wird, bin ich überzeugt davon, das einige in den Untergrund gehen werden. Sowohl rechts wie links und auch wahrscheinlich auch aus islamistischen Gruppierungen. Es geht in Richtung Bürgerkrieg. Unser Volk überbietet
weiterlesenIm Blog von Vera Lengsfeld zu lesen: "Und auf Seite 13 wird zudem die Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit festgeschrieben, d. h. auch eine Impfpflicht kann auferlegt werden." https://vera-lengsfeld.de/2020/11/12/ueberschrift-ermaechtigung-zur-durchimpfung-der-bevoelkerung/ Es ist doch einfach nur noch der totale Wahnsinn, was
weiterlesen"Umso erstaunlicher, dass es die meisten Medien faktisch durchwinken und ein kritisches Hinterfragen kaum stattfindet." Das ist leider nichts ganz Neues.
Merkel wird bei denen angerufen haben.
@Gonzo - Wahrscheinlich gab es auch noch etwas für die "Spardose".... ;-)
Betr.: "Höhe der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern" Wie unter diesen Lesern bekannt ist, zeigt der PCR-Test keine Infektionen gem. wissenschaftlicher und medizinischer Norm, sondern weist Teile eines Co-Virus nach; ob diese Teile von einem zu Infektionen fähigem Virus stammen oder
weiterlesen@ Nordlicht Außerdem gibt es verschiedene Tests, die unterschiedliche Genomabschnitte dedektieren. Wobei bestimmte Abschnitte bei verschiedenen Corönchen vorkommen. Wenn reihenweise Schlachthöfe explodieren und man weiß das bei Tieren die verschiedensten C's vorkommen (regulär).... Ein Schelm wer Böses dabei denkt. SARS-COV2
weiterlesenDas(!) sollte so publik gemacht werden wie die positiv getesteten Zahlen. Unsere Bevölkerung ist leider so gedankenträge...sie würden nicht einmal über den Wahrheitsgehalt nachdenken. ARD und ZDF werden schon recht haben....und Herr Spahn sowieso.
Der PCR-Test ist ungefähr so aussagekräftig wie ein im Feinstaub auf der Straße gefundes Partikel, das von einem Autoreifen stammt. Nur ein Idiot käme auf da die Idee, zu sagen: "Uiuiu, da ist ein Feinstaubpartikel aus Reifenabrieb, wir müssen sofort
weiterlesenIch bin nicht erstaunt - es zeichnet sich doch immer mehr ab, daß die Linken sehr dogmatisch Denken. Da immer mehr Gerichte Verordnungen kippen, ist dies hier nur die logische Konsequenz.
"Umso erstaunlicher, dass es die meisten Medien faktisch durchwinken und ein kritisches Hinterfragen kaum stattfindet." Finden Sie das wirklich noch erstaunlich, Herr Reitschuster?
Leider nicht. Aber sobald ich aufhöre, mich erschrocken zu wundern und das als normal hinnehme, werde ich Teil von dem Ganzen!
Es geht ja nicht darum, Herr Reitschuster, etwas als normal "hinzunehmen", sondern zu erkennen, dass diese Art der "Berichterstattung" in den sog. "Qualitätsmedien" der Normalfall und keine erstaunliche Ausnahme ist. Erstaunt ist man nur, wenn man etwas nicht erwarten würde.
weiterlesenDas Bestreben, die gesetzliche Ausformulierung so weit und offen zu halten, wie möglich, um über diese Pandemie mit einer einigermaßen vorhandenen Rechtsgrundlage zu kommen, ist eindeutig erkennbar. Danach können ja die Gerichte, die schlechte Ausformulierung des Gesetzes und seine unverhältnismäßigen
weiterlesen...will sagen: Die Sache hat Kalkül!
Juristen formulieren nicht "versehentlich" unklar. Wie Ermächtigungsgesetze funktionieren, ist so platt, dass es schon wieder genial ist - nämlich genau wie hier.
Besonders dieser Teil am Ende ist interessant: "Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11
weiterlesenUnser Grundgesetz ist defacto ausgehebelt und das soll weiterhin so bleiben. Die Regierenden stehen mit dem Rücken zur Wand und klammern an ihrer Macht. Koste es was es wolle. Um Gesundheitsschutz ging es von Anfang an nicht. Es geht nur
weiterlesenBei der Anhörung im Gesundheitsausschuss heute ist das Gesetz bei allen Verfassungsrechtlern durchgefallen. Der Pfusch geht bis in die Formulierungen: so redet § 28a I 1 Nr. 1 von "Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie öffentlichen Raum" - Ausgangsbeschränkung im
weiterlesenTja, das kommt davon wenn es keine wirkliche Opposition gibt und die Medien mehrheitlich "Mainstream-konform" berichten. Die nicht mehr ganz größte Oppositionspartei liegt mit der Regierung im Bett und die kleineren führen lieber Kleinkriege gegeneinander anstatt gute und gemeinsame Oppositionsarbeit
weiterlesen@Michael Starz: Dann erklären Sie doch mal bitte, was eine richtige Opposition ist. Meines Wissens gibt es da nur die AfD, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Im Grunde sind alle Parteien Opposition, die nicht in der Regierungskoalition sind, also Grüne, Linke, FDP und AFD. Faktisch sind die Grünen jedoch voll auf Regierungslinie und damit beschäftigt, die deutsche Wirtschaft und Industrie zu demontieren. Die Linken sind mit
weiterlesenDas Merkel-Ermächtigungsgesetz wird mit Sicherheit kommen! Man möge bedenken, von wem dieser Hirnfurz stammt: CDU/CSU & SPD! Die Grünen werden sich da nicht querstellen, mit Sicherheit. Man möge sich bei den nächsten Wahlen daran erinnern und sein Kreuz an der
weiterlesenBin mal gespannt, ob es noch Wahlen gibt, schätze eher die werden ausgesetzt und Merkel bleibt "Übergangsweise" in Amt und Würden - an der Macht!
Das Infektionsschutzgesetz gilt nur für vermehrungsfähige Erreger, die aber der PCR-Test bekanntlich nicht nachweisen kann. – Eine Notlage wäre nur gegeben bei einer epidemisch bedingten Übersterblichkeit; die Sterbeziffern des vergangenen Winters bewegen sich aber in Schweden wie in Deutschland völlig
weiterlesenEine Notlage wäre auch dann nicht gegeben, wenn wir 50 echte Infektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen hätten. Das wären 40.000 Infizierte in einer Woche, wobei nur ein winziger Bruchteil ins Krankenhaus muss. Nach den von prof. Ioannidis in
weiterlesenDer Test weist sie schon nach, aber er kann nicht zwischen aktiven und passiven Virus unterscheiden. Dies gilt vor allem für die billigeren Tests.
Meines Wissens reagieren viele dieser Tests auch auf Virenschnipsel. Vor allem, wenn das Labor zu viele Zyklen fährt. Und wer weiß, ob die Laboranten ausreichend eingearbeitet sind und ob die Hygiene eingehalten wird. Fälle wie in Augsburg werfen jedenfalls kein
weiterlesenNein, macht er nicht. Der PCR-Test kann keine Infektion nachweisen. Das ist ja das perfide daran, das ein ungeeigneter Test dafür genutzt wird, die Grundgesetze auszuhebeln.
Wir müssen erkennen, dass die gesamten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes überhaupt nicht zielführend sind, diese Pandemie zu bekämpfen. Die bisherige Form des Gesetzes hätte vollkommen ausgereicht, die Handlungsfähigkeit einer Pandemie zu gewährleisten. Schon im April war absehbar, daß die Pandemie dem
weiterlesen@Herr Thöne - Doch, es gibt weitere Notwendigkeiten für "Schutzmaßnahmen" in der Plandemie sonst werden die Regierungsziele nicht erreicht - ok, hat mit Corona nix zu tun aber mit Machterhalt und "der großen Transformation", die uns unsere "große Führerin" versprochen
weiterlesen"Die bisherige Form des Gesetzes hätte vollkommen ausgereicht," - Nein, es hätte schon die Vor-März-Fassung ausgereicht, ohne die Erfindung einer "epidemischen Notlage nationaler Tragweite". Die wurde ja nur erfunden, um den Kokolores zu bemänteln, der in Wirklichkeit panikgescheucht und unsinnig
weiterlesenWas hier grade abgeht, ist kaum zu glauben. Am Ende wird evtl. nicht mehr viel von unserem alten, gewohnten Leben übrig bleiben. Auch wenn ich es nicht wirklich begreifen kann, warum viele Bürger den Ernst der Lage nicht erkannt haben
weiterlesenNichts wird von einem menschenwürdigen Leben bleiben, wenn es uns nicht gelingt, sie zu stoppen und zur Verantwortung zu ziehen.
Nichts wird von einem menschenwürdigen Leben bleiben, wenn es uns nicht gelingt, sie zu stoppen und zur Verantwortung zu ziehen.
Man muss nur eine virale Weltverschwörung konstruieren, dann funktionieren beim Deutschen wieder die alten Synapsen. Es ist ja für einen guten Zweck. – Der perfide Slogan „ich schütze dich und du schützt mich“ fingiert einen moralischen Imperativ, so wie auch
weiterlesenDurch das Gesetz ist es nicht mehr möglich sich auf das GG zu berufen und zu klagen, das ja der Trick dabei...
Spahn Haut wieder raus. Notfalls soll infiziertes Pflegepersonal sowie Ärzte arbeiten. Na am Ar.. h. Einen Scheiss werd ich tun! Da leg ich schön die Beine hoch und gönn mir die 14 Tage staatlich bezahlte Auszeit - wie verordnet.
weiterlesenRegelungen zur Berichtspflicht der Bundesregierung, Evaluierung und Befristung der Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Das ist ein Skandal, wenn so etwas festgeschrieben wird. Warum sieht das keiner der zustimmenden Politiker oder Journalisten (ausser Reitschuster)? Warum ignorieren die das?
weiterlesenOb dieses Ermächtigungsgesetz handwerklich gut oder schlecht gemacht ist, ist nicht der springende Punkt. Der springende Punkt ist: Es ist verfassungswidrig. Ein wissenschaftlicher Dienst, dem das nicht auffällt, ist dessen "Kritik" sich auf handwerkliche Fehler, Formalien und Unbestimmtheit beschränkt, ist
weiterlesenUm das noch präziser zu formulieren: Nach diesem Gesetzesentwurf kann die Regierung zukünftig das gesamte Land lahmlegen, Krebsbehandlungen aussetzen, Menschen einsperren, die Wirtschaft ruinieren, die Grundrechte massiv einschränken, Isolationsfolter in Altenheimen betreiben, Menschen das Recht auf freie Atmung und Kontakte
weiterlesenUnd auf eines möchte ich (wenn nicht in anderen Kommentaren schon geschehen) noch hinweisen, dass diese Zahl von " 50 von 100 000" ("Inzidenz") einzig abhängt und steuerbar ist durch die Zahl der durchgeführten (windigen) PCR-Test, die (auch nach Meinung
weiterlesenSie haben völlig recht, das ist ein schwerwiegender verfassungsrechtlicher Mangel der Vorschrift. Und zwar in doppelter Hinsicht: (1) Die Zahl der "Neuinfizierten" wird nicht auf die Zahl der Tests bezogen. Nach der jetzigen Fassung des Gesetzes (§ 28a II-Entwurf) hängt
weiterlesenEs ist ja noch viel schlimmer: Selbst wenn der PCR-Test Infektionen nachweisen könnte, oder wenn es irgendwann einen solchen Test geben sollte, der das kann: 40.000 Infizierte pro Woche in der BRD, eine Krankheit betreffend, die nicht gefährlicher ist, als
weiterlesenIch habe mir den Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage auch durchgelesen. Eigentlich habe ich nach Paragrafen gesucht, in denen von Zwangsenteignungen und Kostenübernahme der Bürger die Rede ist. Dazu habe ich nichts Konkretes gefunden. Skandalös finde
weiterlesen@Achim: scheint ein verdeckter hinweis auf masern zu sein, dafür existiert ja bereits impfzwang wenn man in best. Berufen arbeitet was ist der unterschied zwischen gesetzlicher schulpflicht & schulpflicht (öfftl.- koran- oder home-schule) sprich generell alle kinder (änderung §20)
weiterlesenAlles einfach nur noch erschreckend. Da hilft nur eins: AfD wählen und das vierte Reich verhindern. Wahrscheinlich ist es dafür aber bereits zu spät, denn die Bürger werden durch gezieltes Deplattforming und Framing nicht mehr objektiv unterrichtet.
weiterlesenWem der NS Vergleich zu scharf ist, dem empfehle ich, sich mit der McCarthy Ära Anfang der 50er in den USA zu beschäftigen. Die Konjunkturkrise erfordert ein massives Programm, das im Wettrüsten gegen den Kommunismus mündete. Da dieser Kommunismus ähnlich
weiterlesenRichtig, Hr. Wurst. Auch nicht zu vergessen, die dortigen schwarzen Listen. Wer da drauf stand, war seinen Job los. Genau die Situation haben wir heute in Deutschland.
Hallo Herr Reitschuster, einen feinen Blog haben sie hier. Ich liebe guten Journalismus. Auch das Forum ist viel versprechend, hallo Miteinander. Erinnert ein wenig an das frühe Zeit-Forum, bevor die Säuberungen begannen. Man ergänzte den Artikel, andere Leser-Kommentare, es wurde
weiterlesenEinen noch. Wir haben eine Regierung, die aus bengalischen Tigern (Religioten, Partyszene, Antifa) Mäuse macht. Und aus Mäusen (die Widerstand! Frieden! Freiheit!-Bewegung, Wir) bengalische Tiger macht. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Der alte Menschenfresser, dieser bengalische
weiterlesenTreffendes Bild!
Wer hat wo & wann die kriterien für die feststellung einer "epidemischen lage nationaler...." bestimmt & dokumentiert? Gibt es die, wie die protokolle zu allen korona-entscheidungen in bayern, ebenso nicht? Wo ist die namensliste zu finden, wer darüber abgestimmt hat?
weiterlesenKriterien für die Feststellung einer "epidemischen Lage . . ." gibt es nicht, genau so ist es.
Die offizielle Ausarbeitung habe ich hier gefunden: https://www.bundestag.de/resource/blob/806142/0f47f92924f54322da4220557077ad9f/WD-3-256-20-pdf-data.pdf
Ich gehe nicht davon aus, dass die GroKo sich von den Einwänden des Wissenschaftlichen Dienstes beeindrucken lässt, denn hat auch nicht der Wissenschaftliche Dienst Einwände damals beim NetzDG Einwände geäußert und sie wurden ignoriert? Ich würde gern meinem Parlamentsabgeordneter anschreiben
weiterlesen"Wer in einer Demokratie einschläft, muss damit rechnen, in einer Diktatur aufzuwachen!" Scheint so, als wären bereits viele in einen sehr tiefen Schlaf verfallen. Wer die Zeichen nicht erkennt, sollte besser nie wieder aufwachen. Es Bedarf zum Beispiel auch
weiterlesen Scheint so, als wären bereits viele in einen sehr tiefen Schlaf verfallen. Wer die Zeichen nicht erkennt, sollte besser nie wieder aufwachen. Es Bedarf zum Beispiel auch bei einem Genozid keines einzigen Toten, um festzustellen, dass ein "Völkermord" vorliegt - UN Definition:Seit mehr als 20 Jahren strebt die öffentliche Verwaltung eine systematisch betriebenene Modernisierung an. Ein wichtiges Element ist hierbei die Digitalisierung. Schlagworte wie Bürgerportale, E-Government, Digitale Agenda oder Smart City zeugen von den bislang weithin erfolglosen Bemühungen einer digitalen Datenerfassung
weiterlesenAch, unsere gütige und allwissende Regierung! Jetzt hat sie, vermutlich wegen Arbeitsüberlastung im Dienste zum Wohl des Volkes, sorry, zum Wohl der Bevölkerung, einen ganz wichtigen Punkt im Gesetz vergessen: "Pateien, die der Regierungslinie widersprechen, werden verboten."
Als wir davor gewarnt haben, dass unsere Demokratie in Gefahr ist, sind wir als Idioten und Verschwörungstheoretiker bezeichnet worden. Nun wird es täglich absurder. Das Schöne ist aber die Dinge klären sich, eine Tür geht zu, eine andere öffnet sich.
weiterlesenWO finde Ich die Quelle zu der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes? ich kann es nicht finden und würde es gerne dem ein oder anderen Bundestagsabgeordneten schicken. Vielen Dank
Es handelt sich um ein internes Papier, das mir vorliegt, das ich aber ohne Einverständnis meines Informanten nicht öffentlich machen kann. Ihr Abgeordnete müsste im Zweifelsfall intern Zugriff darauf haben.
Diese Ausarbeitung müsste demnach zwischen dem 3. und 6.11. heraus gekommen sein. Das Datum 27.11. für die Zustimmung des Bundesrates und bis Anfang Dezember durch den Bundespräsidenten, stimmt nämlich nicht mehr. Der Gesetzentwurf soll bereits nächsten Mittwoch den 18.11. an
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