Sind Kinder durch die Sonderrechte für Geimpfte benachteiligt? Frage an die Bundesregierung

Für Geimpfte gibt es Sonderrechte bzw. Privilegien. Kinder dagegen können sich bislang gar nicht impfen lassen. Und selbst wenn in Kürze eine Zulassung vorliegen wird, mahnen viele Mediziner, die Risiko-Nutzen-Abwägung falle gegen die Impfung aus. Weil diese noch zu wenig erforscht sei und umgekehrt Kinder kaum an Covid-19 erkranken. In Deutschland wird bei jeder Gelegenheit, viel und oft, Diskriminierung beklagt. Dies geht bis ins Absurde. Im Falle von Kindern und den Sonderrechten ist zumindest deren Diskriminierung nicht von der Hand zu weisen. Deshalb befragte ich dazu gestern auf der Bundespressekonferenz die Bundesregierung. Hier der Wortwechsel mit Hanno Kautz, dem Sprecher des Gesundheitsministeriums, und Stephanie Krüger, Sprecherin des Justizministeriums, im Wortlaut:

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Frage an Herrn Kautz zu den Sonderrechten für Geimpfte: Es ist ja nun so, dass sich Kinder im Moment gar nicht impfen lassen können. Wie wird damit umgegangen, wenn zum Beispiel in einer Familie die Eltern oder die Großeltern geimpft sind, das Kind aber noch nicht, und wie stehen Sie zu Klagen, dies sei eine Diskriminierung, weil Kinder ja gar nicht die Chance hätten, in den Genuss dieser speziellen Regelungen, nennen wir es neutral, zu kommen. Wie geht das Ministerium damit um?

KAUTZ: Sie wissen, dass wir diese Regelungen zusammen mit dem Justizministerium erarbeitet haben. Vielleicht kann das Justizministerium noch zu den Details Stellung nehmen. Aber ich glaube, das ist insofern gar nicht nötig, da geregelt ist, dass man nicht nur mit einer Impfung Rechte wiedererlangt, sondern auch über eine Testung und einen Genesenheitsstatus.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ja, aber es ist ja ein Problem für viele Familien, also diese juristische Ungleichbehandlung innerhalb der Familie. Der eine kann sich impfen lassen, die Kinder und Jugendlichen können es nicht.

KAUTZ: Das würde ich jetzt nicht bewerten. Wir sind ja genau auf dieses Problem damit eingegangen, dass man sagt: Es können sich im Moment auch nicht alle impfen lassen. Es ist nicht nur eine Frage zwischen Kindern und Erwachsenen. Aufgrund der Knappheit des Impfstoffes haben sich momentan noch nicht alle, zumal die Zweitimpfung, impfen lassen können. Deswegen gibt es ja verschiedene Möglichkeiten, die Rechte wiederzuerlangen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Arbeiten Sie bei Kindern an einer besonderen Regelung, oder nicht? Die Frage richtet sich auch an das Justizministerium.

DR. KRÜGER: „Vielleicht kann ich an der Stelle noch ergänzen, dass Kinder ja auch genesene Personen im Sinne der Verordnung sein können und insofern hier auch von den Regelungen profitieren können.

Zudem ist zu beachten, dass die Schutzmaßnahmen unabhängig von der Verordnung zum Teil schon Ausnahmen für Kinder vorsehen, beispielsweise, wenn man an sportliche Aktivitäten denkt. Ganz grundsätzlich können ja auch ungeimpfte Personen wie Kinder von der Verordnung insoweit profitieren, dass wieder Treffen mit geimpften Familienmitgliedern wie den Großeltern möglich sind. Insofern sind Kinder von dieser Verordnung auch betroffen und profitieren indirekt von der Verordnung.

Inwieweit die Antwort der Bundesregierung die Frage beantwortet, überlasse ich Ihnen. Den Hinweis darauf, dass „Kinder ja auch genesene Personen im Sinne der Verordnung“ sein können, finde ich, offen gestanden, etwas befremdlich im Zusammenhang mit der Frage nach Diskriminierung.“

Hier noch meine weiteren Fragen auf der Bundespressekonferenz gestern:

Vitamin D gegen Corona?

FRAGE REITSCHUSTER: An das Gesundheitsministerium: Das Bundesinstitut für Risikobewertungen hat mit seinen Hinweisen zu Vitamin D für Verwirrung gesorgt. In den Medien war von einer Kehrtwende die Rede. Ich will das hier nicht alles noch einmal aufführen, ich denke, Sie wissen das. Die Frage dazu ist: Warum löst das Institut solche Verwirrung aus, warum kann man da nicht besser kommunizieren? Wird das irgendwelche Konsequenzen haben?

KAUTZ: Ich würde mich wundern, wenn das Bundesinstitut für Risikobewertung eine nachgeordnete Behörde des BMG wäre. Deswegen würde ich das nicht kommentieren wollen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Wer kommuniziert das dann? Ich nehme einmal an, das ist eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums? Niemand zuständig?

Darf sich Baerbock Völkerrechtlerin nennen?

Siehe hierzu meinen eigenen Beitrag hier.

Warum schweigt die Kanzlerin zum Judenhass?

Siehe hierzu meinen eigenen Beitrag hier.

Sehen Sie hier meine Video über die gestrigen Bundespressekonferenzen mit den Regierungssprechern und mit Bundesminister Heiko Maas.

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Bild: Shutterstock
Text: br

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