Slowenien erstattet alle Corona-Bußgelder Deutschland bleibt weiter ein „Rechtsstaat“ ohne Unrechtbewusstsein

Von Daniel Weinmann

Mehr als 62.000 Mal hielten sich slowenische Bürger nicht an die Corona-Maßnahmen ihrer Regierung in Ljubljana. Die Staatsgewalt ahndete die sogenannten Verstöße bis Mai vergangenen Jahres mit Geldbußen von insgesamt mehr als 5,7 Millionen Euro. So weit, so normal in den EU-Staaten in den zwanziger Jahren des 21. Jahrhunderts.

Kaum glaublich – und hierzulande unvorstellbar: Nun soll die Vollstreckung sämtlicher ausstehender Bußen gestoppt und bereits gezahlte Beträge auf dem kurzen Dienstweg zurückgezahlt werden. Das dafür erforderliche neue Gesetz soll schnellstmöglich im Parlament verabschiedet werden. Zuvor hatte das Verfassungsgericht sämtliche Corona-Gesetze für verfassungswidrig erklärt.

Justizministerin Dominika Švarc Pipan bezeichnete dies als wichtigen Schritt, um das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen: „Mit diesem Gesetz erfüllt die Regierung eines ihrer wichtigsten Koalitionsversprechen.“ Zugleich monierte sie „exzessive und verfassungswidrige Repressionen“ der konservativen Vorgängerregierung unter Janez Janša.

Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat bleibt weiterhin gestört

Zwar hätten Unsicherheit und Zeitdruck geherrscht, doch müssten sich Maßnahmen immer im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen. Die neue linksliberale Regierung von Ministerpräsident Robert Golob, die seit knapp einem Jahr im Amt ist, hatte befreits im Wahlkampf versprochen, alle Bußgeldverfahren einzustellen und ebenso alle bisher ausgezahlten Bußgelder rückzuerstatten.

Slowenien will das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen – was nach Jahren der Willkür auch in der Bundesrepublik dringend nötig wäre. Während die Regierung in Ljubljana die Hand zur Versöhnung ausstreckt, bleibt hierzulande das Vertrauen in den Rechtsstaat gestört. Man hat es ja nicht wissen können, lautet das Mantra, mit dem sich die einstigen Maßnahmen-Hardliner, flankiert von den staatstreuen Medien, freisprechen.

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Und die Bürger akzeptieren dies gleichermaßen verständnisvoll wie kritiklos. Bisweilen gibt es zumindest einen Hauch von Reflexion, selbst vom Bundesgesundheitsminister. „Was Schwachsinn gewesen ist, wenn ich so frei sprechen darf, sind diese Regeln draußen“, bekannte Karl Lauterbach mit Blick auf das gänzlich sinnfreie Verbot, ohne Maske joggen zu gehen.

»Eine Krise darf kein Vorwand sein, die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben«

Auch die slowenische Justizministerin räumte ein, dass die vorherige Regierung zu Beginn der Pandemie mit großer Unsicherheit konfrontiert war. Doch im Unterschied zu Spitzenpolitikern deutscher Provenienz zeigt sie sich selbstkritisch :„Allerdings – und das ist entscheidend – müssen solche Maßnahmen mit den Grundpfeilern der verfassungsmäßigen Ordnung und der Rechtsstaatlichkeit übereinstimmen.“ Eine Krise könne und dürfe kein Vorwand sein, um sie zu untergraben.

Dass es hierzulande vermutlich weder eine Entschuldigung unserer Politiker, noch eine ehrliche Aufarbeitung geben wird, zeigt allein die Tatsache, dass bis zuletzt Bußgeldbescheide verschickt wurden. In Köln etwa flatterte einer jungen Frau vor gut vier Wochen eine Zahlungsaufforderung über 80 Euro ins Haus, weil sie im März 2021 wagte, auf den Rheintreppen in Köln-Deutz einen Salat ohne Maske zu verzehren.

Das Beispiel Slowenien zeigt: Offensichtlich bedarf es eines Regierungswechsels, um mit Blick auf die Aufarbeitung der verfehlten Corona-Politik weiterzukommen. Ob die CDU als derzeit mit Abstand stärkste Kraft dazu bereit wäre, ist indes nicht mehr als ein frommer Wunsch.

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