Die Aussage war eindeutig. Und die Quelle unverdächtig. „Spahn gegen Sonderrechte für Geimpfte“, titelte tagesschau.de vor gut drei Monaten am 28.12.2020 und zitierte den Gesundheitsminister wie folgt: „Viele warten solidarisch, damit einige als Erste geimpft werden können. Und die Noch-Nicht-Geimpften erwarten umgekehrt, dass sich die Geimpften solidarisch gedulden. Keiner sollte Sonderrechte einfordern, bis alle die Chance zur Impfung hatten.“ Weiter führte Spahn aus, es sei diese gegenseitige Rücksicht, die die Nation zusammenhalte: „Gegen die Pandemie kämpfen wir gemeinsam – und wir werden sie nur gemeinsam überwinden.“
Gut drei Monate später nun das genaue Gegenteil bei dem Minister, der bereits mehrfach durch 180-Grad-Wenden auffiel. So sagte er etwa im Sommer, man würde den Einzelhandel und die Friseure nicht noch einmal schließen, weil dieser Schritt ein Fehler gewesen sei. Jetzt sagte Spahn zur Bild-Zeitung: „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur.“ Das ist nicht nur deshalb bemerkenswert, weil er damit sein Wort bricht. Sondern auch, weil etwa in Altenheimen auch geimpfte Heimbewohner oft keinen Umgang miteinander haben dürfen und vereinsamen (siehe meinen Beitrag „Corona-Isolation: Wie den alten Menschen die Würde geraubt wird“). Wie kann all das sein? Das wollte ich heute auf der Bundespressekonferenz von Spahns Sprecherin Teresa Nauber wissen. Besonders erstaunlich: Die Bundesregierung beruft sich nicht einmal auf sichere Erkenntnisse, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind. Sie sagt lediglich, sie seien „weniger“ ansteckend. Aber „weniger“ ist ausgesprochen relativ. Wer 1,9 Promille Alkohol im Blut hat, ist weniger fahruntüchtig als jemand mit 2,0. Bei der Frage nach der 180-Grad-Wende verwies Nauber darauf, dass es ja gar nicht um Sonderrechte ginge. Ich hielt ihr entgegen, das sei Wortklauberei. Hier der Wortwechsel von der heutigen Bundespressekonferenz:
REITSCHUSTER: Eine Frage an Frau Nauber und vielleicht auch an Frau Demmer. Es gibt große Klagen aus Altenheimen. Die Bewohner sagen, dass selbst dann, wenn alle geimpft sind, sie sich untereinander nicht mehr treffen dürfen. Parallel sagte gerade der Bundesgesundheitsminister, dass man nach der Impfung Einschränkungen aufheben kann. Für mich beißt sich das irgendwo. Können Sie diesen Widerspruch auflösen?
NAUBER: Ja, der Bundesgesundheitsminister hat am Wochenende gesagt, dass vollständig Geimpfte perspektivisch so behandelt werden sollten wie negativ Getestete. Das heißt, dass Vorsichtsmaßnahmen wie Abstandsregeln, AHA-Regeln, Mund-Nasen-Bedeckung usw. weiter gelten. Das hat er am Sonntag auch noch einmal deutlich gemacht. Soweit ich weiß, gibt es für die Pflegeheime einen Passus im MPK-Beschluss, wenn ich mich nicht irre. Ich müsste noch einmal nachschauen, meine aber, dass es einen Passus gibt, der genau das adressiert.
ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Bei den Pflegeheimen ist es aktuell nicht so. Ich will das nicht ausführen. Diesbezüglich gibt es auch eine Verfassungsbeschwerde.
Gibt es im Moment einen verlässlichen Beleg dafür, dass die Impfung zu steriler Immunität führt, dass also ein Geimpfter einen anderen nicht mehr anstecken kann? Ist das zu hundert Prozent sicher?
NAUBER: Grundlage für die Aussagen des Ministers am Wochenende waren neueste wissenschaftliche Erkenntnisse des RKI zu dem Thema. In einem Bericht, den das RKI uns übermittelt hat, heißt es:
„Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigenschnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.“
ZURUF REITSCHUSTER Um wie viel weniger?
NAUBER: Na ja, deswegen ist die Folgerung daraus, dass Geimpfte dann auch so behandelt werden sollten wie negativ Getestete. Der Minister hat ebenfalls am Wochenende angekündigt, dass er diese Erkenntnisse zeitnah mit seinen Länderkollegen besprechen wird.
Und hier die zweite Fragerunde
FRAGE REITSCHUSTER: Frau Nauber, Herr Spahn hat sich am 28. Dezember 2020 entschieden gegen Sonderrechte für Geimpfte ausgesprochen. Er hat das mit Solidarität begründet. Er sagte wörtlich: „Keiner sollte Sonderrechte einfordern, bis alle eine Chance zur Impfung hatten.“ Es sei diese gegenseitige Rücksichtnahme, die die Nation zusammenhalte. Was hat da zu dieser 180-Grad-Wende geführt, warum steht diese Strategie, dieses Setzen auf Solidarität, für Sie jetzt offenbar nicht mehr im Vordergrund?
NAUBER: Das gibt mir jetzt noch einmal die Gelegenheit zu betonen, dass es nicht um Sonderrechte und Privilegien geht, sondern darum, dass Geimpfte so behandelt werden wie negativ Getestete. Jeder kann sich testen lassen; dafür gibt es den Bürgertest. Es geht einfach darum, dass die Geimpften dann so behandelt werden können wie negativ Getestete.
ZUSATZ REITSCHUSTER: Aber mit Verlaub, Frau Nauber, das ist jetzt Wortklauberei; denn Herr Spahn hat explizit gesagt, er sei gegen Vorteile für Geimpfte. Das wäre ja dann ein Vorteil, egal wie man das definiert, und dann ist es ja eine 180-Grad-Wende.
NAUBER: Ich könnte das jetzt noch einmal wiederholen, aber das tue ich jetzt nicht. Ich denke, ich habe den Punkt klargemacht.
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Bild: Reitschuster (Archiv)
Text: br