Staatlicher Charter-Service für IS-Kämpferinnen Parallel massiver Polizei-Einsatz gegen Querdenker

Die Bundesregierung wird an diesem Wochenende gefangene deutsche Kämpferinnen des „Islamischen Staates“ in die Bundesrepublik zurückzuholen. Laut Medienberichten sollen drei Islamistinnen und ihre Kinder aus Nord-Syrien ausgeflogen werden. Dazu wurde demnach extra ein Flugzeug gechartet, auf Kosten der Steuerzahler. Der Flug soll von der Bundespolizei begleitet werden. Die Frauen waren in einem kurdischen Gefangenenlager in Nordsyrien. Die jetzige Rückführung war laut „Bild“ zwar schon lange geplant, habe sich aber wegen der Corona-Pandemie und Verhandlungen mit der kurdischen Seite verzögert. Dem Blatt zufolge befinden sich knapp 70 erwachsene Deutsche in kurdischer Gefangenschaft, dazu 150 Kinder deutscher Eltern. Der IS wütete in den Kurdengebieten mit massivem Terror, bevor er in die Defensive geriet. Die IS-Terroristen bekamen auch Zulauf aus Deutschland. Um diese geht es jetzt auch bei der Rückhol-Aktion. Angehörige gefangener Deutscher hatten die Bundesregierung erfolgreich auf Rückführung verklagt. Bislang wurden diese Gerichtsentscheide aber noch nicht umgesetzt.

Während die Terrorkämpferinnen vom Staat unterstützt werden, wurde bekannt, dass ein Busunternehmer in Sachsen Besuch vom Staatsschutz bekam. Mit ihm wurde eine „Gefährderansprache“ durchgeführt, wie es sonst etwa mit terroristischen Gefährdern geschieht. Grund für die Maßnahme: Dem Mann wird vorgeworfen, Reisende zu Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen zu fahren. Die Leipziger Polizei teilte mit, man habe zwei seiner Busse mit einer Wegfahrsperre versehen.

Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Behörden, die noch vor wenigen Jahren im Zuge der sogenannten „Flüchtlingskrise“ beteuerten, die Grenzen der Bundesrepublik nicht sichern zu können, am Samstag Leipzig abgeriegelt haben, um zu verhindern, dass regierungskritische Demonstranten in die Stadt kommen. Eine Demonstration von Corona-Maßnahmen-Kritikern war verboten worden, während Gegendemonstrationen erlaubt waren. Die Polizei hielt etwa die Insassen eines Reisebusses auf, nahm ihre Personalien auf, verhängte Bußgelder und schickte sie zurück (anzusehen hier).


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Bild: Prazis Images/Shutterstock
Text: red


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